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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2020/3605-52

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

 

Planungspapiere Pflege 2025 - Teil 1: Stationäre Pflege und Teil 2: Ambulante Pflege und pflegende Angehörige

Fehlende vollstationäre und Kurzzeitpflegeplätze, Fachkräftemangel, fehlende familiale Netzwerke – die Auswirkungen des demographischen Wandels sind im Bereich Pflege vielfältig. In der Stadt Bamberg ist in den nächsten 15 Jahren nach aktuellen Berechnungen bei fast 4.000 Personen mit einem Versorgungs-, Unterstützungs- und Pflegebedarf zu rechnen (Quelle: Pflegepapier ambulant). Mit dem Pflegeplanungspapier Pflege 2025 (Teil 1: Stationäre Pflege und Teil 2: Ambulante Pflege und pflegende Angehörige – ersichtlich unter www.stadt.bamberg.de/sozialplanung) wurde 2019 der aktuelle Bestand und Bedarf in der (teil)stationären und ambulanten Pflege sozialplanerisch transparent gemacht und Empfehlungen abgeleitet: Es dient als Grundlage für weitere Entscheidungen und Maßnahmen in der Stadtspitze und Kommunalpolitik.

 

Die aus der Bestands- und Bedarfsfeststellung abgeleiteten Handlungsempfehlungen sollen hierfür als Ausgangspunkt für zuständige Akteurinnen und Akteure dienen, die Quantität und die Qualität der Pflege- und Unterstützungsangebotsstruktur in der Stadt Bamberg (weiterhin) sicherzustellen. Alle Maßnahmen aus den Pflegebedarfsplanungen und ihre aktuellen Umsetzungsschritte bzw. –stand sind in der Anlage 1 dargestellt.

 

Nachfolgend wird explizit und exemplarisch auf zwei positive Umsetzungsbeispiele sowie zwei besondere Herausforderungen eingegangen. Weitere Maßnahmen können bei Bedarf im Sachvortrag noch weiter erläutert werden.

 

 

 

Erfolge:

 

  • Der Anteil an familialer häuslicher Pflege liegt auch in Bamberg bei ca. 35 %. Der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege kommt also ein wichtiger Stellenwert zu. Die Stadt Bamberg als Arbeitgeberin hat zum September 2020 durch die Berufung zweier geschulter betrieblicher Pflegelotsinnen eine betriebsinterne Erstberatungsstelle eingerichtet: Die Pflegelotsinnen stehen betroffene Beschäftigten bei Bedarf bei pflegerechtlichen und personal-/arbeitsrechtlichen Fragen zu Pflegezeit usw. zur Verfügung.

 

  • Unter dem Einfluss der Corona-Pandemie sind schnell und unbürokratisch Strukturen der nachbarschaftlichen Unterstützung und Beratung entstanden, sowohl in der Stadt Bamberg selbst als auch in privaten Initiativen, bei Vereinen, Verbänden und in Kirchengemeinden etc. Dieses Potential der Bamberger Nachbarschaftshilfe, sowohl strukturell als auch personell, gilt es langfristig zu erhalten und weiterzuentwickeln. Die Nachbarschaftshilfe als niederschwellige Anlaufstelle und dauerhaftes Angebot für Seniorinnen und Senioren, die aufgrund von Behinderung oder Krankheit oder durch soziale Notlagen Hilfe bedürfen, wird daher aktuell im Amt für Inklusion weitergeführt.

Herausforderungen:

 

  • Die Vermittlung von Grundstücken für stationäre Pflegeeinrichtungen ist im Zeitplan weit zurück. Laut dem Planungspapier Pflege 2025 – Stationäre Pflege benötigt die Stadt Bamberg bis zum Jahr 2025 400 zusätzliche Pflegeplätze. Erste Erfolge konnten mit den Planungen von je einer Pflegeeinrichtung in der Gereuth sowie auf der Lagarde erreicht werden. Für beide Vorhaben ist zum aktuellen Planungsstand keine genaue Terminierung bezüglich Baubeginn, Fertigstellung oder Inbetriebnahme möglich. Zusätzlich wird die advita Pflegedienst GmbH voraussichtlich im Sommer 2021 eine Einrichtung in der Starkenfeldstraße eröffnen. Dabei wird der Träger, nach aktuellem Planungsstand, folgende Angebote realisieren:
    • Eine Tagespflege mit 36 Plätzen und angeschlossenem Café
    • Eine Demenz ABWG mit 12 Plätzen
    • Ein Intensivpflegezentrum (IPZ) mit 26 Plätzen für die Erwachsenenpflege
    • Betreutes Wohnen mit 28 Wohnungen, zumeist Zweizimmerappartements (50 bis 55m²)

Die Schaffung von 400 zusätzlichen stationären Pflegplätzen bis 2025 in Bamberg wird mit den aktuellen Planungen allerdings nicht erreicht werden. Es müssen daher weitere Grundstücke für Pflegeeinrichtungen gefunden und hierfür Grundstücke vermittelt werden. Die Stadtspitze und der Bamberger Stadtrat müssen neben der Schaffung von Wohnraum immer auch die Schaffung einer mitwachsenden sozialen Infrastruktur (z. B. Pflege und KiTa) mitdenken und aktiv einfordern. Aktuell muss die soziale Infrastruktur sogar überproportional Berücksichtigung finden, da die demographische Entwicklung eine Veränderung in der Stadtgesellschaft deutlich vorhersagt. Dies betrifft neben einer Alterung der Gesellschaft auch die hohen Geburtenzahlen der letzten Jahre.

 

  • Aufgrund der Corona-Krise und einer damit verbundenen schwierigen Haushaltslage verzögert sich die Umsetzung des Quartierskonzeptes (die Umsetzung des Quartierskonzeptes „Fördernetzwerk Stadtteilbüros Bamberg“ wurde am 25.09.2019 einstimmig im Stadtrat beschlossen). Die Ausweitung der städtisch geförderten Stadtteilarbeit in Bamberg um – in einem ersten Schritt – zwei zusätzlichen Stadtteilbüros (inklusive personeller Ressource für eine / einen Stadtteilmanagerin und Stadtteilmanager) konnte nicht – wie im Familien- und Integrationssenat am 24. Juli 2020 angekündigt – ausgeschrieben werden. Zum 31.12.2020 ist zum jetzigen Zeitpunkt vorgesehen, einen SeLA-Drittmittelantrag zu stellen, um Stadtteilarbeit in einem weiteren Stadtteil in 2021 umsetzen zu können (mit einer Kofinanzierung mit dem Freistaat).

 

Die Wichtigkeit der Quartiersentwicklung im Konstrukt Pflege und Seniorenhilfe wurde sowohl im Seniorenpolitischen Gesamtkonzept als auch in den Pflegebedarfsplanungen mehrfach deutlich. Eine Vielzahl an Maßnahmen befassen sich mit dieser Notwendigkeit. Die Umsetzung des Quartierskonzeptes hat daher für die Sozialverwaltung weiterhin höchste Priorität im Bereich der Seniorenhilfe und Pflege. Für die Umsetzung des Quartierskonzeptes „Fördernetzwerk Stadtteilbüros Bamberg“ sind daher nachfolgende nächsten Schritte vorgesehen.

  1. Beantragung der Drittmittel für die Stadtteilarbeit im Stadtteil Wunderburg über das SeLA-Programm des STMAS zum 31.12.2020
  2. Vorbereitung der Ausschreibung und Ausschreibung für die Umsetzung des Quartierskonzeptes in den Stadtteilen Wunderburg und Süd-West
  3. Planung und Durchführung eines ersten vorbereitenden Vernetzungstreffens „Stadtteilarbeit Bamberg“ im Januar/Februar 2021

Voraussetzung für dieses Vorgehen ist die Bereitstellung der nötigen Haushaltsmittel für die Umsetzung des Quartierskonzeptes (vorerst in zwei weiteren Stadtteilen) in den Haushaltsberatungen für 2021 durch den Stadtrat.

 

Exkurs 1: Fachkräftemangel und Generalistische Ausbildung

In beiden Planungspapieren wird der Fachkräftemangel ebenfalls als zentrale Herausforderung der kommenden Jahre angesehen. Die Umstellung der Ausbildungsform auf eine generalistische Ausbildung für alle Pflegeberufe (d.h. Kranken-, Alten- und Kinderpflege), war eine bundesweite Maßnahme, um die Ausbildung in der Pflege zu verbessern. In zwei sogenannten Ausbildungsverbünden wurden die Ausbildungsakteure (praktische und theoretische Ausbilderinnen und Ausbilder) zusammengefast und koordiniert. Für Bamberg bilden die beiden Ausbildungsträger Bamberger Akademien für Gesundheits- und Pflegeberufe (der Sozialstiftung) sowie Caritas-Diakonie Schulträger gGmbH (Zusammenschluss der Evangelischen Berufsfachschule für Altenpflege der Diakonie Bamberg-Forchheim und der Caritas-Berufsfachschule für Altenpflege St. Marien) seit 01. September 2020 aus. Nachfolgende Zahlen wurden uns von den Trägern zur Generalistischen Ausbildung rückgemeldet.

 

Anzahl Bewerbungen:

-          Bamberger Akademien 2020: 317 (2019: 227)

-          Caritas-Diakonie  keine Angabe

 

Auszubildende:

-          Bamberger Akademien 2020: 102 (2019: 74)

-          Caritas-Diakonie 2020: 63 (2019: 0)

 

Prognosen für 2021

-          Bamberger Akademien Tendenz steigend (vs. 120 bis 130 Auszubildende)

-          Caritas-Diakonie Tendenz steigend (max. 90 Auszubildende)

 

Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner in den Ausbildungsverbünden

-          Bamberger Akademien  18

-          Caritas-Diakonie  72

 

Als Vorteile der neuen Ausbildungsform nennen die Ausbildungsträger u.a. Flexibilität, besseres Lehr-Lernkonzept, besserer Rahmenlehrplan und erstmalig Ausbildungspläne mit Kompetenzen.

Neben der Ausbildung spielen für den Fachkräftemangel weitere Aspekte eine wichtige Rolle. Der Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom 31.08.2020 greift hierzu einige wichtige Aspekte auf. Die Zusammenarbeit zwischen allen Akteurinnen und Akteure ist dabei der zentrale Schlüssel, um die Situation rund um den Fachkräftemangel zu beheben. Natürlich sind auch die Träger selbst in der Verantwortung, die Rahmenbedingungen und die Attraktivität der Arbeit in der Einrichtung zu verbessern, um so die Zufriedenheit (und den Verbleib) der bestehenden Mitarbeitenden zu sichern. Darüber hinaus stehen auch in der trägerübergreifenden Zusammenarbeit Chancen und Möglichkeiten zur Verfügung, um den Fachkräftemangel gemeinsam zu bekämpfen. In der Trägerkonferenz Pflege der Region Bamberg, welche gemeinsam durch Stadt und Landkreis koordiniert wird, werden dabei konkrete gemeinsame Vorhaben bearbeitet. Neben der Suche nach Lösungen für die Kurzzeitpflege erarbeiten die Träger aktuell an einer gemeinsamen Imagekampagne, die sich nicht auf die Erstellung eines Flyers begrenzen wird. In der Diskussion solcher imageverbessernden Maßnahmen sind auch Themen wie Ausbildungsformate, Wohnen und Mobilität im Blick der Träger. Das Amt 52 unterstützt hier organisatorisch, koordinierend und vernetzend. Neben dem trägerübergreifenden Austausch auf Geschäftsführungsebene befasst sich der Runde Tisch Pflege, der ebenfalls gemeinsam mit dem Landkreis durchgeführt und zukünftig von der Gesundheitsregionplus organisatorisch begleitet wird, mit dem fachlichen Austausch auf der Praxisebene. Auch hier können gemeinsame Probleme thematisiert und bearbeitet sowie Ideen entwickelt werden. Auch dieses Gremium kann dazu beitragen, die Attraktivität aber auch die Qualität der Pflege in der Region Bamberg positiv zu gestalten.

 

Die Träger und die Stadt Bamberg sind daher in einem guten Austausch und bemüht, verbindliche gemeinsame Entscheidungen und Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um die Situation in der Region Bamberg zu verbessern.

 

Es muss dabei auch betont werden, dass ein Großteil der Einwirkungsmöglichkeiten nicht auf kommunaler Ebene liegen, sondern auf Landes- (z.B. Förderkulisse Kurzzeitpflege), Bundes- (z.B. Vergütungsthemen Pflegekräfte) sowie bei den Pflege- und Krankenkassen liegen.

 

Der fortlaufende Austausch zwischen allen Akteuren bleibt wichtig, um gemeinsame Maßnahmen – außerhalb der Konkurrenzbeziehung der Träger – im Sinne der Bürgerinnen und Bürger weiterzuverfolgen. Diese offene Kommunikation ist auch Herrn Bürgermeister Glüsenkamp wichtig, der als erste Maßnahme nach der Referatsübernahme am 01.07.20 mit allen Trägern der Pflege einen Vor-Ort-Termin zum Austausch vereinbart hat, weil die Wichtigkeit des Themas Pflege eine offene und gute Zusammenarbeit dringend benötigt. Während in den vergangenen Jahren ein starker politischer Fokus auf den Ausbau der Kinderbetreuung gelegt wurde, muss nun auch das Thema Pflege stärker in den Mittelpunkt rücken.

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Familien- und Integrationssenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.
  2. Der fraktionsübergreifende Antrag „Finanzierung des Quartierskonzepts Fördernetzwerk Stadtteilbüro Bamberg“ von den Stadtratsfraktionen BA und Grünes Bamberg vom 09. 10. 2019 ist damit ordnungsgemäß behandelt.
  3. Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion „Fördernetzwerk Stadtteilbüro Bamberg“ vom 21. 10. 2019 ist damit ordnungsgemäß behandelt.
  4. Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion „Umsetzung der generalistischen Pflegeausbildung in Bamberg“ vom 31. 08. 2020 ist damit ordnungsgemäß behandelt.

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

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