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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3606-52

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Sachverhalt

 

Warum ist eine kommunale Sozialberichterstattung notwendig?

 

Bamberg steht vor einer Reihe von Herausforderungen in der Stadtentwicklung: Die Gleichzeitigkeit von demographischen, sozialen und wirtschaftlichen (durch die Coronakrise beschleunigten) Veränderungen und dem Klima-Wandel erfordert ressortübergreifendes abgestimmtes Handeln. Ereignisse und Auswirkungen dürfen nicht nur isoliert nach Zuständigkeitsprinzip betrachtet werden, sondern müssen mit ihren Verstrebungen in den Blick genommen werden, z.B. ist der demographische Wandel direkt verschränkt mit Parallelthemen wie Migration, (Alters-)Armut oder Arbeitslosigkeit. Um die Fülle der Herausforderungen und v. a. die Verstrebungen bestmöglich zu verstehen – und somit handlungsfähig Entscheidungen auf kommunaler Ebene treffen zu können – ist eine systematisch und fortlaufend eruierte Datenbasis ein wichtiger Baustein. Eine (ressortübergreifende) Sozialberichterstattung ist Voraussetzung, um (ungleich verteilte) Handlungschancen in einer Kommune zu erkennen.

 

 

Was ist kommunale Sozialberichterstattung und Sozialmonitoring?

 

Sozialberichterstattung umfasst die Erhebung, Aufbereitung und Darstellung von Daten zur sozialen Lage und zum gesellschaftlichen Umfeld (zielgruppenorientiert). Sie stellt die Gesamtstadt dar, ist aber an Sozialräumen (z. B. Stadtviertel) orientiert und besitzt z. B. Personen, Haushalts- und Interventionsbezüge (z. B. soziale Intervention aus der Erwachsenen- bzw. Jugendhilfe oder Transferleistungsdaten).

Das Sozialmonitoring ist als kontinuierliches und mehrdimensionales Beobachtungssystem (jährlich) für die Betrachtung der sozialen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung in Gebieten in der Stadt angelegt (inkl. Verlaufsdaten): Zu unterschiedlichen Lebenslagenbereichen werden Kennzahlen und Indikatoren entwickelt und ausgewiesen (siehe auch Beispielindikatoren in der Anlage 1) – damit lassen sich komplexe soziale Sachverhalte (annäherungsweise) darstellen und später im Zeitverlauf mögliche Veränderungsprozesse abbilden.

 

Wofür kommunale Sozialberichterstattung und Sozialmonitoring?

 

Die Sozialplanung schafft mit dem Sozialmonitoring das Grundlageninstrument einer kontinuierlichen städtischen Entwicklungsplanung, um Lebenslagen und Chancen in Quartieren abzubilden sowie die infrastrukturelle, leistungsbezogene und finanzielle Steuerung im Sozialraum zielgerichtet verbessern zu können. Es dient als Entscheidungsgrundlage für Priorisierungs- oder auch Standortfragen für Politik und Verwaltung, z. B. als Grundlage bei Entscheidungen der inhaltlichen Quartiersarbeit, Schul- und KiTa-Standorte, Planungen der Jugendhilfe, Einrichtungen der Altenhilfe; des Weiteren auch als vergleichendes Instrument bei vorbereitenden Untersuchungen zu städtebaulichen Prozessen usw.

 

Ebenso bündelt es durch die stetige Sammlung und Aufbereitung fortlaufender Daten Informationen, erlaubt einheitliche Abfragen in Kooperation mit unterschiedlichen Ämtern/Abteilungen und hilft so, zeit- und ressourcenfressende Doppelstrukturen bei Abfragemodalitäten (für Fachämter, bei Fraktionsanfragen usw.) abzubauen.

 

Die Sozialberichterstattung wird zudem zur Politikberatung und zur transparenten Darstellung für die Öffentlichkeit genutzt (z. B. durch die Bereitstellung und Bearbeitung von kleinräumigen Daten, Auswertungen und Karten sowie deren öffentliche Präsentation).

 

Durch die Darstellung von Basisindikatoren für integrierte Sozialberichterstattung wird in vielen Bereichen auch ein interkommunaler Vergleich ermöglicht.

 

 

Bisherige Vorarbeiten: Neubetrachtung einer sozialräumlichen Gliederung der Stadt Bamberg

 

Im Rahmen des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts (SPGK), der Entwicklung der kleinräumigen Quartiersarbeit, der Pflegelandschaft oder auch der Bildungsleitplanung in Bamberg wurde deutlich, dass die Einteilung der statistischen Bezirke für vergleichende Arbeiten im sozial- und bildungsplanerischen Bereich nicht immer zielführend sind. Um sich bei Planungen von Versorgungs-, Unterstützungs- und Infrastrukturen mehr an den tatsächlichen Alltagsräumen, an den Stadtvierteln der Bewohnerinnen und Bewohnern zu orientieren, hat die Sozialplanung im Amt für Inklusion deswegen in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl Geographie I der Uni Bamberg Räume für eine bürgernähere, sozialräumliche Betrachtungsweise erarbeitet. Durch verschiedene methodische Stufen wurde eine Gliederungssystematik des Stadtgebiets erstellt, die bei einer standardisierten Datenbetrachtung trotzdem datenschutzrechtliche Aspekte berücksichtigen kann (z. B. durch die Einwohneranzahl), eine handhabbare Anzahl an Quartieren beinhaltet und kartographisch darstellbar ist. Es wurden dabei verschiedene Perspektiven einbezogen (wissenschaftliche Definitionen, Fachplanungen, Bürgerinnen und Bürger, externe Expertinnen und Experten) und ein Abgleich aller Perspektiven angestrebt:

 

  1. In Kooperation [Sozialplanung (Amt 52), Bildungsbüro (Referat 7), Stadtplanung (Amt 61), Sachgebiet Erwachsenenhilfe (Amt 50), Lehrstuhl Geographie I und BASIS-Institut für soziale Planung] wurden auf Grundlage unterschiedlicher wissenschaftlicher Definitionen von „Quartier“ (räumlich-historisch; funktional-infrastrukturell usw.) mögliche Grenzziehungen vorgenommen.

 

  1. In einer Online-Befragung im 1. Quartal 2020 konnten Bürgerinnen und Bürger ihr „Wohnumfeld“, ihr Stadtviertel definieren und in eine Bamberg-Karte zeichnen. Als Multiplikatoren zur Befragung wurden u.a. auch die (Bürger-)Vereine herangezogen. Ebenso konnten im Rahmen des SPGKs (2018-2020) durch Mental-Maps in den dortigen Stadtteilen die Alltagsbezüge der Bewohnerinnen und Bewohner definiert werden.

 

  1. Strittige/sensible Grenzen wurden mittels Expertinnen und Experten in einem Workshop (coronabedingt als Home-Workshop) geprüft. Hierbei wurde bei der Auswahl auf eine fachlich breite Mischung der Expertengruppe geachtet. Einbezogen wurden 20 - hauptsächlich verwaltungsexterne – Expertinnen und Experten, die aufgrund ihres beruflichen Wirkens bzw. ihrer Vita/ihres privaten Engagements unterschiedliche Sichtweisen zur Quartiers- und Typenausarbeitung der Sozialräume einbringen konnten. Zusammengefasste Bereiche der Expertinnen und Experten zur Übersicht (alphabetisch):

 

  • Architektur und Denkmalschutz
  • Ehrenamt und lokale Bürgerbeteiligung
  • Geschichte und Stadtheimatpflege
  • Gesundheits- und Seniorenmanagement
  • Jugend und Familie
  • Kultur und Bildung
  • Sozialverbandsgruppen
  • Stadtbau und Bauleitplanung
  • Tourismus und Welterbe

 

  1. Alle Perspektiven wurden abgeglichen und die Ergebnisse vom Lehrstuhl für Geographie I aufbereitet, mit Vertreterinnen und Vertretern der Stadtplanung, der Sozialplanung, der Bildungsleitplanung sowie der Erwachsenenhilfe diskutiert - und auf Grundlage aller unterschiedlichen Schritte eine endgültige Einteilung festgesetzt.

 

Ausblick / nächste Schritte

 

  • Die Stadtplanung (Amt 61) hat im Rahmen der Evaluierung und Fortschreibung des Flächennutzungsplans in Zusammenarbeit mit dem Amt für Strategische Entwicklung und Konversion (Amt 15) und dem Lehrstuhl für Statistik und Ökonometrie eine kleinräumige Bevölkerungsprognose erarbeitet. In enger Abstimmung des Lehrstuhls Geographie I, der Sozialplanung (Amt 52) und dem Lehrstuhl für Statistik und Ökonometrie wird aktuell erarbeitet, diese Prognose auch auf die sozialräumliche Gliederung anzupassen.
  • In Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt (Amt 30), Sachgebiet Pass- und Meldewesen, wird die Sozialraumgliederung in die Systematik der Datenstruktur des Datensatzprogramms (MESO) eingearbeitet.
  • Vereinbarung und Erstellung eines Straßenrasters der Sozialplanung (Amt 52) in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit zur Regellieferung der Daten der Bundesagentur für Arbeit, zur Übermittlung und kleinräumigen Generierung aller Arbeitsmarkt- und SGB II-Daten.
  • Mitgliedschaft im Deutschen Städtetag – KOSIS Verbund (Amt 52) und MESO-KOSIS-Schnittstelle einrichten (inkl. Schulung), um personenspezifische Haushaltsdaten (z. B. Alleinerziehende mit Kindern, reine Seniorenhaushalte, Migrationshintergrund usw.) zu ermitteln und kleinräumig darzustellen.
  • Endgültige Auswahl der abrufbaren Kennzahlen und Indikatoren auf Stadt- und Stadtviertelebene.
  • Datensammlung und Datenaufbereitung
  • Geplante erste Berichterstattung (zumindest Stadtebene) 2./3. Quartal 2021
  •  

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Familien- und Integrationssenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

  1. Der Familien- und Integrationssenat beauftragt die Verwaltung mit der Weiterentwicklung und Durchführung einer kontinuierlichen Sozialberichterstattung mithilfe eines kleinräumigen Sozialmonitorings unter Berücksichtigung der beteiligungsorientiert erarbeiteten Sozialraumeinteilung für die Stadt Bamberg.

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten für die eine Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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