Beschlussvorlage - VO/2020/3613-51
Grunddaten
- Betreff:
-
Kinderbetreuung in Zeiten von Corona
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Stadtjugendamt
- Referent:in:
- Zweiter Bürgermeister Jonas Glüsenkamp
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
12.11.2020
|
I. Sitzungsvortrag:
In der Stadtratssitzung vom 22.07.2020 wurde der Antrag der CSU-BA-Stadtratsfraktion vom 13.07.2020 geschäftsordnungsmäßig als erledigt geklärt. Jedoch konnten Teile nicht beantwortet werden, da das einheitliche Konzept, wie im Antrag gewünscht, von Seiten des Freistaates Bayern noch nicht fertiggestellt wurde. Mittlerweile ist das einheitliche Konzept des Rahmen-Hygieneplan Corona für die Kindertagesbetreuung und Heilpädagogischen Tagesstätten versandt. Aufgrund dieses einheitlichen Konzeptes wurde von Seiten des Sozialreferates und des Jugendamtes am 17.09.2020 ein Gespräch mit allen Kinderbetreuungseinrichtungen und den Tagesmüttern geführt. Aufgrund der Thematik war Frau Dr. Paulmann vom Landratsamt Bamberg, Abteilung Gesundheitswesen, anwesend und stand für Fragen zur Verfügung.
Zu den Testungen, wie im Antrag aufgeführt, wird von Seiten Frau Dr. Paulmann wie folgt Stellung genommen:
Bezüglich der Testungen kann Frau Dr. Paulmann aus medizinischer Sicht nur von den vorgestellten Lösungen abraten. Eine Probeentnahme ist nach ihrem Wissen aktuell nur als tiefer Nasen-Rachen-Abstrich oder als Entnahme von Gurgelwasser möglich. Ein Gurgeln für einen Zeitraum von über einer Minute ist allerdings Kleinkindern nicht möglich, diese verschlucken die Lösung. Zur Testung von Kindern steht daher nur der tiefe Nasen-Rachen-Abstrich zur Verfügung. Dies ist eine ärztliche Tätigkeit, die höchstens noch an eine medizinische Fachangestellte delegiert werden kann. Eine Testung durch Erzieherinnen bzw. Erzieher hält sie dagegen für fahrlässig, da diese weder dazu ausgebildet sind, noch die notwendigen fachlichen Kenntnisse hätten auf Komplikationen zu reagieren.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass eine Reihentestung in Kindertageseinrichtungen nur von Seiten des Trägers angewiesen werden kann und das auch nur für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Kinder müssen durch den Kinderarzt getestet werden bzw. wenn ein Verdacht vorliegt, durch das Gesundheitsamt vorliegt.
Seit dem 01.09.2020 gilt für das Stadtgebiet Bamberg und damit für die Kindertageseinrichtungen die Phase grün (Stand: 22.10.2020). Über die tagesaktuelle Situation wird mündlich in der Sitzung berichtet.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
93,8 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
254,9 kB
|