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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3614-51

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Mit Rundschreiben vom 07.10.2020 wurden die neuen Empfehlungen des Bayerischen Städte- und Landkreistages für die Vollzeitpflege nach dem SGB VIII veröffentlicht (Anlage 1). Diese werden in Bayern als feste Bezugsgröße für die Pflegegeldfestsetzung angesehen.

 

Das Jugendamt der Stadt Bamberg gewährt auf Grundlage des Jugendhilfeauschussbeschlusses vom 23.05.2019 aktuell folgende monatliche Pflegegeldpauschalen:

 

Altersstufe

Unterhaltsbedarf

Erziehungsbeitrag

Pflegepauschale

0 –6. Lebensjahr

252,00 € x 2 = 504,00 €

350,00 €

854,00 €

7.- 12. Lebensjahr

304,00 € x 2 = 608,00 €

350,00 €

958,00 €

ab 13. Lebensjahr

374,00 € x 2 = 748,00 €

350,00 €

1.098,00 €

 

Die Empfehlungen sehen ab dem 01.01.2021 nachfolgende monatliche Pflegegeldzahlungen vor:

 

Altersstufe

Unterhaltsbedarf

Erziehungsbeitrag

Pflegepauschale

Erhöhung

0 –6. Lebensjahr

269,00 € x 2 = 538,00 €

350,00 €

888,00 €

+ 34,00 €

7.- 12. Lebensjahr

325,00 € x 2 = 650,00 €

350,00 €

1000,00 €

+ 42,00 €

ab 13. Lebensjahr

399,00 € x 2 = 798,00 €

350,00 €

1.148,00 €

+ 50,00 €

 

Die Änderung betrifft dabei den in der Pflegepauschale enthaltenen Unterhaltsbedarf und resultiert aus der zum Jahreswechsel in Kraft tretenden Änderung der Mindestunterhalts-verordnung des Bundes.

 

Zum Stichtag 01.11.2020 wird vom Stadtjugendamt Bamberg für insgesamt 44 Pflegekinder Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII geleistet. Hiervon sind 38 Pflegekinder bei Familien in der Stadt Bamberg sowie 6 Pflegekinder bei Familien außerhalb der Stadt Bamberg untergebracht. Die Höhe der Pflegegeldpauschale richtet sich dabei stets nach den Richtlinien am Wohnort der Pflegeeltern.

 

Unter Umsetzung einer Erhöhung der Pflegepauschalen zum 01.01.2021 ergeben sich entsprechend einer von hier vorgenommenen Hochrechnung bei den aktuellen Fallzahlen geschätzte Mehrkosten in Höhe von insgesamt 16.968,00 € brutto im kommenden Haushaltsjahr (Anlage 2). Bei der Hochrechnung wurde bereits berücksichtigt, dass sich durch die ebenfalls zum 01.01.2021 wirksam werdende Kindergelderhöhung der Abzugsbetrag beim Pflegegeld gemäß § 39 Abs. 6 SGB VIII entsprechend erhöht und dadurch die Mehrkosten gemindert werden.

 

Im Hinblick auf die Sicherstellung des notwendigen Unterhalts der Pflegekinder wird aus Sicht der Verwaltung eine Umsetzung der Empfehlungen wie oben beschrieben vollumfänglich befürwortet. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Richtlinien letztmalig mit Wirkung vom 01.07.2019 angepasst wurden und damit die in der Zwischenzeit veröffentlichten Empfehlungen zur Erhöhung des Unterhaltsbedarfs ab 01.01.2020 vom Stadtjugendamt Bamberg nicht übernommen wurden.

 

Bei einer Änderung zum 01.01.2021 wird zudem auch der Verwaltungsaufwand erheblich reduziert, da zum einen auf eine Rückrechnung verzichtet werden kann und zum anderen eine Anpassung des Pflegegeldes aufgrund der Kindergelderhöhung zum Januar 2021 ohnehin erfolgen muss.

 

In diesem Zusammenhang wird noch darauf hingewiesen, dass die Unterbringung in einer Pflegefamilie - neben dem Aufwachsen der jungen Menschen in einem Familienverband - weitaus kostengünstiger ist, als eine vergleichbare Heimunterbringung. Zudem sind aktuell in 13 der 38 Jugendhilfefälle andere Jugendämter zur Kostenerstattung gemäß § 89a SGB VIII gegenüber der Stadt Bamberg verpflichtet, wodurch die Mehrkosten in knapp einem Drittel der Fälle durch entsprechende höhere Kostenerstattungen ausgeglichen werden.

 

Ein Entwurf der geänderten Pflegegeldrichtlinien ist als Anlage 3 beigefügt.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Von den Ausführungen wurde Kenntnis genommen.

 

  1. Die Richtlinien der Stadt Bamberg für die Vollzeitpflege nach dem Sozialgesetzbuch VIII werden zum 01.01.2021 in der von der Verwaltung des Stadtjugendamtes als Entwurf beigefügten Fassung beschlossen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  ca. 16.968,00 €

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Grundsätzlich stellt diese Ausgabeposition eine freiwillige Leistung dar. Unter Würdigung des Engagements der Pflegefamilien und der ansonsten erforderlichen Heimunterbringung wird der Beschluss als bevorzugte Variante angesehen.

 

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Anlagen

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