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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3615-51

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Der Träger Sozialdienst Katholischer Frauen e.V. hat im Frühjahr 2020 angekündigt, dass die Außenspielfläche im Kindergarten St. Heinrich grundlegend erneuert werden muss. Im Kindergarten werden 2 Krippengruppen mit 24 Betreuungsplätzen und 3 Kindergartengruppen mit 75 Betreuungsplätzen geführt. Die Aufnahme einzelner Kinder mit erhöhtem Förderbedarf (Einzelintegration) ist möglich.

 

Nach Inaugenscheinnahme und wie in der Stellungnahme der Einrichtung bzw. des Trägers beschrieben, ist belegt, dass kein ausreichendes, sicheres und pädagogisch wertvolles Spielen mehr möglich ist. In mehreren Terminen haben der Träger und die Einrichtungsleitung ein Konzept zur Neugestaltung erarbeitet. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf ausreichenden Sonnenschutz und die Beseitigung von Gefahrenquellen. Die Planungen zur Umgestaltung setzen die Ansprüche für Kindertagesstätten um. Es werden Bewegungsanreize und Wasserspielflächen für die verschiedenen Altersgruppen geschaffen.

 

Am 11.05.2020 beantragte der Sozialdienst Katholischer Frauen e.V. einen freiwilligen Investitionszuschuss für die Neugestaltung der Außenspielfläche. Die Gesamtkosten belaufen sich laut Kostenvoranschlag auf 61.972,52 €.

 

Nach den Richtlinien der Stadt Bamberg über die Gewährung von freiwilligen Investitionszuschüssen ist bei Kosten von über 30.000,00 € ein Beschluss des Stadtrates nach Vorbehandlung im Jugendhilfeausschuss erforderlich. Der Zuschuss beträgt 50 % der veranschlagten Kosten, hier also 30.987,00 €. Die zwingende Notwendigkeit der Durchführung dieser Sanierungsmaßnahmen wird seitens des Stadtjugendamtes anerkannt.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, dem Sozialdienst Katholischer Frauen e.V. für die erforderliche Neugestaltung der Außenspielfläche einen Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, also insgesamt maximal 30.987,00 € zu gewähren.

 

Die Bewilligung der Maßnahmen wird dem Grunde nach ausgesprochen. Allerdings erfolgt die Auszahlung des Zuschusses unter Umständen in mehreren Tranchen, verteilt auf das laufende und/oder künftige Haushaltsjahre. Die Zahlungen in den künftigen Haushaltsjahren stehen unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, die jährlich durch den Stadtrat im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossen werden.

 

Aus diesem Grund bittet die Verwaltung um nachfolgenden Beschluss.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sitzungsvortrag Kenntnis.

2. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

2.1 Dem Sozialdienst Katholischer Frauen e.V. zur Neugestaltung der Außenspielfläche für den Kindergarten St. Heinrich, einen freiwilligen Investitionszuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal bis zu einem Betrag von 30.987,00 zu gewähren.

2.2 Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 30.987,00 €, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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