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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3624-68

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Die Stadtratsfraktion Grünes Bamberg fordert in ihrem Antrag vom 23.09.2020 mehr Verkehrssicherheit im Umfeld der Alten Seilerei.

 

Hintergrund ist die Bürgerinitiative der Anwohnerinnen und Anwohner des Wohnquartieres Alte Seilerei, die die Verkehrssicherheit an der Kreuzung Margaretendamm/ Magazinstraße/ Europabrücke in Frage stellen und sich immer wieder Gefahrensituationen insbesondere durch hohes Verkehrsaufkommen und überhöhten Geschwindigkeiten der KFZ-Fahrer ausgesetzt sehen. In der Zwischenzeit wurde der Bürgerantrag von der Initiative „Verkehrsberuhigung Margaretendamm/ Magazinstraße“, am 14.12.2020 an die Stadt Bamberg eingereicht.

 

Sowohl der Antrag der Stadtratsfraktion Grünes Bamberg vom 23.09.2020 (Abschnitt A), als auch der Antrag der Bürgerinitiative Verkehrsberuhigung Margaretendamm/ Magazinstraße vom 14.12.2020 wird in diesem Sitzungsvortrag unter Abschnitt B behandelt.

 

A     Folgend wird zu dem Antrag der Stadtratsfraktion Grünes Bamberg Stellung bezogen:

 

Konkret werden folgende Punkte beantragt:

  1. Die Anordnung/ Fortführung von Tempo 30 von der Kreuzung Memmelsdorfer-/Siechen-/Hallstadter Straße bis zur Kreuzung Margaretendamm/Magazinstraße/Europabrücke.

2.  Die Einrichtung einer Messstelle der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung im Bereich der Magazinstraße.

3.  An relevanten Zugängen zur Alten Seilerei die Anbringung von Schildern, die auf das Kreuzen von Kindern hinweisen.

4.  Die Prüfung einer zusätzlichen Verkehrsinsel in der Lichtenhaidestraße.

5. Die Verlängerung der Grünphasen für den Fußverkehr.


6.  Die Prüfung einer Warnleuchte ,,Achtung Fußgänger" in der schlecht einsehbaren Abbiegebeziehung von der Magazinstraße nach rechts in den Margaretendamm.

 

Im folgenden Verlauf werden die Stellungnahmen der Fachämter wiedergegeben.

 

Die Kreuzung Regensburger Ring/Magazinstraße/Margaretendamm wurde im Jahr 2016 umgebaut und mit einer modernen Lichtsignalanlage (LSA) ausgestattet.

 

Seit dem Bestehen der Lichtsignalanlage von 2016 bis 10/2020 ereigneten sich 11 Verkehrsunfälle an dieser Kreuzung. Hierbei handelte es sich um verschiedenes Fehlverhalten der Unfallverursacher. Die Verkehrsunfälle sind nicht auf den bestehenden Ausbau der Ampelanlage und auf erhöhte Geschwindigkeit zurückzuführen.

 

Von der Polizei wird kein auffälliges Unfallgeschehen gemeldet.

Seitens Polizei und Verkehrsbehörde liegt in dem Abschnitt keine besondere Gefahrenlage vor.

Die Fußgängerführung von der Siechenkreuzung bis zur Europabrücke ist gesichert. Auf beiden Seiten sind Gehwege vorhanden.

In dem Straßenzug (ca. 450m) gibt es drei signalisierte Übergänge sowie eine zusätzliche bauliche Überquerungshilfe mit Mittelinsel im Bereich der Bushaltestelle Magazinstraße.

Für den Grundschulweg (Luitpoldschule) muss von der Alten Seilerei aus die Gehwegseite nicht gewechselt werden (nur signalisierte Übergänge). Auch wenn Kinder die Seite wechseln müssen oder wollen, steht ihnen immer eine LSA zur Verfügung.

Allein das Vorhandensein von Fußgängern und hohem Kfz-Verkehr löst keine Gefahr aus. Jede Verkehrsart bewegt sich auf ihrer Verkehrsfläche. In der StVO gibt es für Fahrbahnüberquerungen keine sicherere Überquerungshilfe als eine LSA.

Der Radverkehr hat in beiden Richtungen seinen eigenen Sonderweg (Radfahrstreifen und baulichen Radweg).

 

 

Stellungnahme zu Punkt 1:

Die Anordnung/ Fortführung von Tempo 30 von der Kreuzung Memmelsdorfer-/ Siechen-/

Hallstadter Straße bis zur Kreuzung Margaretendamm/Magazinstraße/Europabrücke.

 

Geschwindigkeitsreduzierungen bedürfen nach der StVO einer besonderen Gefahrenlage.

Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit benötigt eine nach der StVO zulässige Begründung um rechtmäßig zu sein.

 

Diese wäre gegeben, wenn:

 

  • Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass häufig geschwindigkeitsbedingte Unfälle aufgetreten sind.
  • Aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung wichtiger Rechtsgüter (Leben, Gesundheit, Eigentum…) erheblich übersteigt.

 

Geschwindigkeitsbedingte Unfälle liegen nicht vor und eine besondere Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung wichtiger Rechtsgüter (Leben, Gesundheit, Eigentum…) erheblich übersteigt, kann ebenso nicht erkannt werden (siehe Ausführungen zum Fußgängerverkehr oben).


Im Hinblick auf den Radverkehr gab es innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 2016) 4 Unfälle mit Radfahrern beim Rechtsabbiegen des KFZ-Verkehrs. Diese typischen „Rechtsabbieger-Unfälle“ stehen nicht mit der auf der geraden Strecke geltenden zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Zusammenhang. Ein Abbiegevorgang hat in der dafür notwendigen niedrigen Geschwindigkeit zu erfolgen.

 

Ein besonderer Grund für die Einführung von Tempo 30 ist nicht gegeben.

 

Stellungnahme zu Punkt 2:

Die Einrichtung einer Messstelle der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung im

Bereich der Magazinstraße.

 

Generell gilt: Die Auswahl der Messstellen erfolgt von Anfang an unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit. Deshalb liegen die Kontrollstellen nahezu ausnahmslos in sensiblen Bereichen wie Bushaltestellen, Altenheimen, Schulen und Kindergärten bzw. –tagesstätten in Tempo-30-Straßen und Wohngebieten.

Bei zulässigen 50 km/h, die im Tagesverlauf aufgrund des Verkehrsgeschehens (3 LSA auf 450 m, eine davon zum Anfordern, zwei Bushaltestellen und relativ hohes Kfz-Aufkommen) wohl gar nicht erreicht werden, wird eine Messung in Frage gestellt. Die Standorte der Messstellen werden in der Verwaltung stark debattiert und stetig geprüft. Im aktuellen ausgerufenem Katastrophenfall aufgrund der Corona-Pandemie erachtet die Verwaltung eine derzeitige Anbringung einer Messstelle in der Magazinstraße als nicht sinnvoll. Die Verwaltung wird eine Probemessung zu einem späteren Zeitpunkt vornehmen, an dem sich das Verkehrsaufkommen normalisiert.

 

Stellungnahme zu Punkt 3:

An relevanten Zugängen zur Alten Seilerei die Anbringung von Schildern, die auf das

Kreuzen von Kindern hinweisen.

 

Das Gefahrzeichen „Kinder“ darf angeordnet werden, wo die Gefahr besteht, dass Kinder häufig ungesichert auf die Fahrbahn laufen und eine technische Sicherung nicht möglich ist. Es soll speziell vor dem unvermuteten Erscheinen von Kindern und deren oftmals unerfahrenem und unbedachtem Verhalten im Straßenverkehr warnen. Daher kommt dieses Zeichen im direkten Eingangsbereich von Schulen und Kindergärten zur Anwendung.

Es dient nicht der Warnung vor „kreuzenden“ Kindern.

 

Stellungnahme zu Punkt 4:

Die Prüfung einer zusätzlichen Verkehrsinsel in der Lichtenhaidestraße.

 

Eine direkte Querung vom Parkhaus der Alten Seilerei auf die gegenüberliegende Straßenseite auf Höhe des Schlachthofes ist aus jetziger Sicht fraglich. Der höhere Querungsbedarf der Lichtenhaidestraße wird zwischen Jäckstraße und Hohmannstraße wahrgenommen mit dem die dort angesiedelten Geschäfte und Einrichtungen erreicht werden. In diesem Bereich gibt es bereits eine mobile Querungshilfe. Ziel ist es diese auch nach der Baustellenabwicklung weiter bestehen zu lassen.

Die Verwaltung wird zusammen mit der Bürgerinitiative weitere Querungsstellen in der Lichtenhaidestraße prüfen und eine fachliche Einschätzung der Machbarkeit ausarbeiten.

Die Kosten einer Querungshilfe können bis zu ca. 30.000,-€ netto betragen.

 

Stellungnahme zu Punkt 5:

Die Verlängerung der Grünphasen für den Fußverkehr.

 

Die Grünphasen der Fußgängerfurten ist an den 3 kurzen Querungen komfortabel getaktet, so dass jeweils die komplette Furt bei Grün überquert werden kann.


Eine Optimierung der Grünphase an der Querung Magazinstraße (längste Fußgängerfurt 25-26) wurde bereits realisiert. Alle Furten können nun komfortabel innerhalb der Grünphase vollständig gequert werden. Die Verlängerung der Grünphase gibt dem Fußgänger dadurch ein besseres Sicherheitsbefinden.

Die Räumzeit der Fußgänger ist an allen Fußgängerfurten ebenso komfortabel gegeben.

 

Stellungnahme zu Punkt 6:

Die Prüfung einer Warnleuchte ,,Achtung Fußgänger" in der schlecht einsehbaren

Abbiegebeziehung von der Magazinstraße nach rechts in den Margaretendamm.

 

Zur Optimierung der Fußgängersicherheit an der Fußgängerfurt 23-24 können Fußgängerschutzblinker auf beiden Seiten der Ampel installiert werden. Die Kosten betragen hierbei ca. 5.000 Euro. Diese Ergänzung der LSA wurde in der Routine Verkehr bereits befürwortet und verkehrsrechtlich angeordnet.

 

 

B     Folgend wird zu dem Antrag der Bürgerinitiative „Verkehrsberuhigung Margaretendamm/ Magazinstraße“ Stellung bezogen:

 

Der Bürgerantrag wurde am 14.12.2020 dem Oberbürgermeister Andreas Starke zugestellt. Mit ca. 616 Unterschriften ist das Unterschriftenquorum von einem Prozent der Gemeindebewohner, die unterschriftsberechtigt sind, den sogenannten Gemeindebürgern erreicht und unterschrieben.

Die eingereichten Forderungen der Bürgerinitiative werden durch die Gemeindeorgane behandelt.

 

Die Forderung der Bürgerinitiative überschneidet sich mit den Forderungen der Stadtratsfraktion Grünes Bamberg und die Punkte b, c, d und f wurden bereits beantwortet. Zu den Punkten a und e wird folgend Stellung bezogen.

 

Forderungen des Bürgerantrages:

  1. bauliche Maßnahmen zur Entschärfung der Gefahrensituationen (insbesondere hohe Abbiegegeschwindigkeit Magazinstraße nach rechts auf Margaretendamm)
  2. Tempo 30 im Umfeld der Kreuzung
  3. fest installierte Geschwindigkeitsmessung
  4. Warnleuchte „Achtung Fußgänger“ für rechtsabbiegende Autofahrer
  5. Ausbau und Absicherung der Wartebereiche an der Fußgängerampel z.B. durch Poller und breitere Fußwege
  6. Fußgängerübergänge wie beispielsweise Verkehrsinseln auch beim Verlassen des Seilerei-Geländes in der Lichtenhaidestraße

 

Stellungnahme zu Punkt a:

Forderung von baulichen Maßnahmen zur Entschärfung der Gefahrensituation (insbesondere hohe Abbiegegeschwindigkeit Magazinstraße nach rechts auf Margaretendamm).

 

Die Lichtsignalanlage wurde im Jahr 2016 erneuert und entspricht den Sicherheitsstandards. Bauliche Ergänzungen die eine Geschwindigkeitsreduzierung herbeiführen sind leider nicht möglich. Durch die Anbringung des Fußgängerschutzblinkers wird zusätzlich auf querende Fußgänger aufmerksam gemacht.

 

Stellungnahme zu Punkt e:

Forderung nach Ausbau und Absicherung der Wartebereiche an der Fußgängerampel z.B. durch Poller und breitere Fußwege.


Der schwere Verkehrsunfall im Jahr 2020, bei dem eine Radfahrerin schwer und 3 Kinder leicht verletzt wurden, ist auf eine medizinische Ursache zurückzuführen. Der 88jährige PKW-Fahrer verlor beim Anfahren an der LSA, kommend vom Margaretendamm in Richtung Lichtenhaidestraße, die Kontrolle über sein Fahrzeug und kollidierte mit den Verkehrsteilnehmer*innen, die auf der Dreiecksinsel warteten.

Bei diesem Unfall handelt es sich um einen tragischen Einzelfall, der leider an jeder beliebigen Kreuzung passieren kann. Ein Schutz durch Poller ist auch bei einem Unfall dieses Ausmaßes nicht gegeben.

 

Fazit:

Durch die Verlängerung der Grünphase für Fußgänger an der Querung Magazinstraße wird die gefühlte Verkehrssicherheit für Fußgänger, im Besonderen für ältere Menschen und Kinder, erhöht. Des Weiteren sorgen die zusätzlichen Fußgängerschutzblinker für eine optimierte Verdeutlichung des Fußgängerquerens.

Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anbringung von Fußgängerschutzblinkern nur in besonderen und notwendigen Fällen für die Verdeutlichung des Fußgängerquerens installiert werden.

Des Weiteren wird die Verwaltung Geschwindigkeits-Probemessung in der Magazinstraße durchführen, sobald sich das Verkehrsaufkommen normalisiert hat.

Die Verwaltung wird zudem auf die Bürgerinitiative zugehen und mögliche Querungsstellen in der Lichtenhaidestraße zu eruieren und zu prüfen.


Planskizze: Optimierung der LSA Magaretendamm / Magazinstrasse

 


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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der Antrag der Stadtratsfraktion Grünes Bamberg vom 23.09.2020 ist hiermit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

  1. Der Bürgerantrag der Initiative „Verkehrsberuhigung Margaretendamm/ Magazinstraße“, vom 14.12.2020 wurde geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im kommenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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