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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3649-R3

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Mit Beschlussfassung des Stadtrates der Stadt Bamberg vom 24.06.2020 wurde eine geänderte Geschäftsverteilung innerhalb der Organisation der Stadtverwaltung beschlossen. Im Zuge der Neuorganisation wurde das Garten- und Friedhofsamt dem Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg (EBB) zugeordnet.

Diese zusätzliche Abteilung ist in den satzungsmäßigen Aufgabenbereich des EBB aufzunehmen.

Die vor diesem Hintergrund erforderliche Anpassung der Betriebssatzung des EBB wurde seitens der Verwaltung zum Anlass genommen, den aktuell gültigen Satzungstext, der zuletzt im Jahr 2005 geändert wurde, insgesamt hinsichtlich weiteren Korrekturbedarfs zu überprüfen und entsprechend zu aktualisieren.

Die vorgenommenen Änderungen sollen insbesondere der Bereinigung inzwischen überholter Regelungen sowie der Angleichung an die Mustersatzung für Eigenbetriebe bayerischer Städte und Gemeinden des Verbandes kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), Landesgruppe Bayern, vom November 2010 dienen. Darüber hinaus soll eine Umfirmierung des Eigenbetriebes stattfinden. Der Eigenbetrieb soll künftig den Namen „Bamberger Service Betriebe“ (kurz: BSB) führen. Die Änderungen insgesamt sind als Synopse in der Anlage 1 ersichtlich.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit soll keine Änderungssatzung, sondern eine Neufassung der Satzung erlassen werden. Diese ist als Anlage 2 beigefügt.

Der aktualisierte Satzungstext wurde der Regierung von Oberfranken mit Schreiben vom 17.11.2020 zur Kenntnis gegeben.

Nach positiver Beschlussfassung des Stadtrates der Stadt Bamberg soll die aktualisierte Betriebssatzung im Amtsblatt der Stadt Bamberg veröffentlicht und zum 01.01.2021 in Kraft treten. Redaktionelle Änderungen sind weiterhin möglich.

 

Mit dem Übergang des Friedhofs ist das Vermögen des Friedhofs auf den EBB zu übertragen. Zur Finanzierung wird dem Betrieb ein Darlehen durch die Stadt gewährt. Das Darlehen ist in Höhe des jeweiligen kalkulatorischen Zinssatzes zu verzinsen. Die Höhe und die Laufzeit des Darlehens kann aktuell noch nicht beziffert werden, sondern ergibt sich im Rahmen der Vermögensbewertung.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

Der Bau- und Werksenat empfiehlt der Vollsitzung folgende Beschlussfassung:

 

  1. Vom Sitzungsvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der Anpassung der Betriebssatzung des Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg, zukünftig firmierend unter „Bamberger Service Betriebe“ (kurz: BSB), wie vorgeschlagen, wird zugestimmt. Redaktionelle Änderungen am Satzungstext sind weiterhin möglich. Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Satzungsanpassung vorzunehmen.

 

  1. Das Vermögen des Friedhofs wird auf den Entsorgungs- und Baubetrieb übertragen. Zur Finanzierung gewährt die Stadt dem Betrieb ein Darlehen in Höhe des zu bewertenden Vermögens. Das Darlehen ist mit dem jeweiligen kalkulatorischen Zinssatz zu verzinsen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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Anlagen

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