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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3654-10

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

  1. Hintergrund

 

Die Straßenplanung, die Genehmigung von Baugebieten und Berücksichtigung von Belangen der Denkmalpflege bei Straßenbauvorhaben sind derzeit im Baureferat, Stadtplanungsamt, verordet. Die Entwicklung und Abstimmung von neuen oder geänderten Straßennamen ist allerdings bisher im Kulturreferat, Kulturamt, angesiedelt. Zum Aufgabenbereich der Straßennamensvergabe im Kulturamt zählen u. a. das Führen der Vorschlagsliste für Straßennamensbenennungen, das Initiieren und Begleiten von Beteiligungsverfahren und die Erstellung von Sitzungsvorträgen sowie die Umsetzung der entsprechenden Beschlüsse. Von diesem Tätigkeitsfeld sind insbesondere Straßen in Neubaugebieten, auf Konversionsflächen, aber auch bestehende Straßen im Stadtgebiet der Stadt Bamberg erfasst.

 

 

  1. Behandlung im Ältestenrat

 

Dem Ältestenrat wurde in der Sitzung am 19.10.2020 von der geplanten Änderung der Geschäftsordnung berichtet. Diskutiert wurde insbesondere auch die Verschiebung der Zuständigkeit für die Entscheidung über Straßenbenennungen vom Kultursenat in den Bau- und Werksenat. Im Ergebnis stimmt der Ältenstenrat der angedachten Änderung zu und empfahl eine entsprechende Geschäftsordnungsänderung.

 

 

  1. Änderung der Geschäftsordnung

 

Die aktuell gültige Geschäftsordnung sieht bislang in § 12 Abs. 3 Nr. 7 Buchstabe A Ziffer 3 die Vorberatung von Straßen-, Wege- und Platzbenennungen im Kultursenat vor. Die Verwaltung schlägt vor, die Ziffer 3 bei Kultursenat zu streichen. Analog dazu würde bei § 12 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe A eine neue Ziffer 6 hinzugefügt werden. Die Ergänzung beim Bau- und Werksenat würde wie folgt lauten:


2.  Senat für Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und Werksenat für den Entsorgungs-

und Baubetrieb der Stadt Bamberg

(„Bau- und Werksenat“)

 

Zuständigkeit:

- Stadtentwicklung/Recht der Bauleitplanung

- Bauordnungsrecht, insbesondere Baugenehmigungsverfahren

- Werksenat für die städtischen Eigenbetriebe

- Denkmalschutz und Denkmalpflege

 

A) Vorberatung der

 

1. Stellungnahmen zu wichtigen Planfeststellungsverfahren anderer Planungsbehörden,

 

2. Aufstellung, Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes (§ 2 Nr. 13) soweit nicht der Konversionssenat zur Vorberatung zuständig ist,

 

  1.    Satzungen aus dem Bereich des besonderen Städtebaurechts, insbesondere Sanierungssatzungen, Satzungen über städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen und Erhaltungssatzungen nach Baugesetzbuch soweit nicht der Konversionssenat zur Vorberatung zuständig ist,

 

  1.    Angelegenheiten, deren Entscheidung sich der Stadtrat nach § 6 der Betriebssatzung für den städtischen Entsorgungs- und Baubetrieb (Eigenbetrieb) vorbehalten hat oder im Einzelfall an sich zieht,

 

  1.    Prioritätensetzung bei Baumaßnahmen für die Haushaltsberatungen,

 

  1.    Straßen-, Wege- und Platzbenennungen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Stadtrat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.

 

  1. Der Stadtrat der Stadt Bamberg beschließt die Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Bamberg gemäß Anlage 1.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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