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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3668-R1

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

1)        Hintergrund

Bekämpfung von Antisemitismus und Diskriminierung jeder Art sind eine immerwährende Aufgabe einer Gesellschaft. Nicht erst durch die Ereignisse in Halle im vergangenen Jahr und die Anschläge in Wien wurde deutlich, wie wichtig ein entschiedenes Entgegenstellen gegen jede Art von Ausgrenzung ist – ganz gleich, wie diese motiviert ist. Der Angriff auf Teile einer Gesellschaft ist immer ein Angriff auf die Gesellschaft als Ganzes. Die Stadt Bamberg jedoch steht für Offenheit, Vielfalt und religiöse Freiheit. Sie möchte jeden Willkommen heißen – und allen die Möglichkeit bieten, sich nach individuellen Vorstellungen zu entfalten. Ein Teil dieses Entgegenwirkens ist präventive Arbeit: Um verstärkt jeder Form des Antisemitismus und der Diskriminierung entgegen zu treten sowie um Erinnerungsarbeit zentral zu koordinieren, sollen die Funktionen eines/r ehrenamtlichen Antisemitismusbeauftragten und eines/r Antidiskriminierungsbeauftragten geschaffen werden.

Die Ausschreibung eines/r Antisemitismusbeauftragten soll 2020 erfolgen. Im folgenden Jahr soll über ein Beteiligungsverfahren ein/e Antidiskriminierungsbeauftragte*r berufen werden.

2)        Funktion und Aufgaben des/der Antisemitismusbeauftragen

 

Der/Die Antisemitismusbeauftrage ist zentraler Ansprechpartner für alle Menschen jüdischen Glaubens in Bamberg. Er/Sie setzt sich gegen Antisemitismus in jeder Form ein. Anliegen leitet er/sie weiter an jeweils zuständige Stellen: Darunter fallen Leugnung, Verdrängung und Verharmlosung von Nazi-Verbrechen genauso wie der Umgang mit der Geschichte des Judentums in Bamberg (bei Veröffentlichungen, Vorträgen, Ansprachen usw.). Der/die Antisemitismusbeauftragte setzt sich für eine aktive Erinnerungsarbeit der jüdischen Geschichte in Bamberg und kann dazu auch eigene Projekte initiieren und umsetzen. Dies tut er/sie in enger Zusammenarbeit mit allen Akteuren des jüdischen Lebens in Bamberg.

Im Speziellen sind seine/ihre Aufgaben:

a)   Prävention, Erinnerungsarbeit und Aufklärung:

 

  • Beteiligung an der relevanten Bildungs- und Aufklärungsarbeit (Vorträge, Seminare, Ausstellungen, Stadtführungen usw.) von Bildungseinrichtungen in Bamberg
  • Eigene Organisation und Durchführung von Fortbildungs- und anderen Veranstaltungen und Projekten
  • Mitwirkung bei der Gestaltung bzw. Konservierung relevanter Baudenkmäler, deren örtliche Situationen und Strukturen (vgl. Jüdischer Friedhof), wenn angefragt
  • Initiierung von Gesprächskreisen, Projekttagen, Infotagen, Messen, Tagungen

 

b)   Zusammenarbeit, Unterstützung und Vernetzung:

 

  • Ansprechpartner/in für Beobachtungen, Sorgen und Probleme; er/sie bewertet, sammelt und registriert diese
  • Zusammenarbeit und Vernetzung mit Institutionen und Glaubensgemeinschaften
  • Aufbau von Beratungsangeboten
  • Zusammenarbeit mit Bildungsträgern in der Gedenkpädagogik
  • Vernetzung zur Einordnung von Problemfällen mit anderen Behörden und Organisationen
  • Initiierung von Partnerschaften (Schulen, Universitäten, Theater, etc.)

 

c)    Repräsentanz:

 

  • Präsenz in der Stadtgesellschaft zeigen
  • Teilnahme an relevanten Veranstaltungen (Gedenk- und Jubiläumsveranstaltungen usw.)
  • Öffentlichkeitsarbeit in Zusammenarbeit mit dem städtischen Presseamt und den Institutionen und Glaubensgemeinschaften
  • Regelmäßige Berichterstattung vor dem Stadtrat (jährlich bzw. mindestens alle zwei Jahre)
  • Anregung öffentlicher Diskussionen und Möglichkeiten zum Austausch
  • Unterstützung von Bewusstseinsbildung

 

3)   Ansiedlung in der Verwaltung

Die Aufgaben und Funktionen des/der Antisemitismusbeauftragten sind referatsübergreifend. Er/Sie unterstützt, berät und vermittelt überall dort, wo oben genannte Aufgaben benötigt werden. Dabei benötigt er jedoch Unterstützung aus der Verwaltung. Es ist daher sinnvoll, die Tätigkeiten über das Amt für Inklusion koordinierend unterstützen. Das Amt für Inklusion ist somit zentrale Ansprechpartnerin für den/die Antisemitismusbeauftragte(n), es unterstützt seine Tätigkeit und vermittelt bei Bedarf weitere Ressourcen aus der Verwaltung, beispielsweise im Stadtarchiv (z.B. bei Fragen der Pflege des historischen Erbes), dem Amt für Bürgerbeteiligung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (z.B. bei Fragen der Öffentlichkeitswirksamkeit- und -arbeit) oder dem Migranten- und Integrationsbeirat (z.B. bei Fragen der Vernetzung).

 

 

4)   Ausschreibung

Die Ausschreibung eines/r Antisemitismusbeauftragten richtet sich nach dem beschriebenen Aufgabenbereich. Da es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt, sollte der Auswahlprozess so offen gestaltet werden, dass beispielsweise auch eine Aufteilung der Aufgaben auf zwei Personen möglich ist.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Sitzungsvortrag hat zur Kenntnis gedient.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die ehrenamtliche Funktion eines/r Antisemitismusbeauftragten auszuschreiben.

 

  1. Der Aufgabenbereich richtet sich nach vorstehender Auflistung.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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