Beschlussvorlage - VO/2020/3687-65
Grunddaten
- Betreff:
-
Wirtschaftsplan EBB 2021 Erfolgs- und Vermögensplan, Finanzplan, Stellenübersicht Aktualisierung der Beschlussempfehlung aufgrund der Gebührenneukalkulation
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bamberg Service
- Referent:in:
- Felix Bertram
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Empfehlung
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01.12.2020
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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09.12.2020
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I. Sitzungsvortrag:
Unter VO/2020/3656-65 wird eine Anpassung der Gebührensätze für die Straßenreinigung, die Abfallwirtschaft und die Entwässerung behandelt. Durch die darin enthaltenen Anpassungen ergeben sich Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan 2021, sodass die diesbezügliche Beschlussempfehlung des Bau- und Werksenats vom 14.10.2020 an den Stadtrat aktualisiert werden muss. In der Anlage überreicht die Werkleitung des Entsorgungs- und Baubetriebs der Stadt Bamberg daher einen aktualisierten Wirtschafsplan für das Jahr 2021. Dieser wird im Vorbericht zum Wirtschaftsplan sowie in der Sitzung in einer Präsentation erläutert.
Im Vergleich zum Wirtschaftsplanentwurf vom 14.10.2020 ergeben sich nur Änderungen in den Bereichen Straßenreinigung, Abfallwirtschaft und Entwässerung. Die restlichen Betriebsbereiche sind unverändert.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag
- Der Bau- und Werksenat nimmt vom Sitzungsvortrag der Werkleitung Kenntnis.
- Der Beschluss des Bau- und Werksenats zu VO/2020/3351-65 vom 14.10.2020 wird aufgehoben.
- Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
- Festgesetzt wird der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 für den Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg im
a) Erfolgsplan in den Erträgen auf 46.186.000 Euro
in den Aufwendungen auf 44.976.000 Euro
b) Vermögensplan auf 31.326.000 Euro
bei Verpflichtungsermächtigungen von 17.567.000 Euro
bei Darlehensaufnahmen für die Umschuldung von
Darlehen 3.338.000 Euro
bei Darlehensaufnahmen für Investitionsmaßnahmen von 18.085.000 Euro
2. Die von der Werkleitung für die Jahre 2020 mit 2024 aufgestellten Finanzpläne unter Zugrundelegung des hierfür ausgewiesenen Investitionsprogramms für die einzelnen Wirtschaftsjahre werden mit folgenden Ansätzen genehmigt für
Jahre | 2020 Euro | 2021 Euro | 2022 Euro | 2023 Euro | 2024 Euro |
Entsorgungs- und Baubetrieb | a) Gesamteinnahmen und –ausgaben des Vermögensplanes b) Vorgesehene Investitionen | ||||
a) | 35.665.000 | 31.326.000 | 26.028.000 | 20.501.000 | 23.706.000 |
b) | 15.292.000 | 18.085.000 | 15.442.000 | 9.260.000 | 7.912.000 |
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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490,6 kB
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