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ALLRIS - Vorlage

RPA-Vorlage - VO/2021/3966-14

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) führte in der Zeit vom 05.03.2018 bis 01.07.2020 (mit Unterbrechungen) bei der Stadt Bamberg die überörtliche Prüfung durch.

Prüfungsgegenstand waren die

-          überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2011 bis 2017 nach Art. 105 Abs. 1, Art. 106 Abs. 1 Bayerische Gemeindeordnung (GO)

-          überörtliche Prüfung der Wirtschaftsführung und der Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs nach Art. 106 Abs. 3 GO

-          überörtliche Prüfung der Betätigung bei Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts nach Art. 106 Abs. 4 GO

 

An der Prüfung waren neben dem Prüfungsleiter bis zu neun Fachprüfer beteiligt. Die Rechnungsprüfung richtete sich grundsätzlich nach den Bestimmungen des Art. 106 GO. Wegen des umfangreichen Prüfungsstoffs beschränkten sich die Prüfer auf Teilgebiete und Stichproben.

Neben kommunalwirtschaftlichen Angelegenheiten wurden vertieft geprüft:

-          Erschließungsbeiträge

-          Grundstücksverkehr

-          Personalwesen

-          Jugendhilfe

-          Sozialhilfe

-          Informationstechnik

-          Bestattungswesen

-          Beteiligungen

-          Abwasserbeseitigung

-          Baumaßnahmen

 

Üblicherweise untersucht der BKPV zu Beginn seiner überörtlichen Prüfung, inwieweit den Hinweisen und Beanstandungen der vorhergehenden Prüfung Rechnung getragen wurde. Im aktuellen Bericht vom 20.07.2020 stellt diese Prüfbehörde zu Beginn der Einzelfeststellungen unter Ziffer 4.1 daher fest, dass „die Feststellungen in unserem Bericht vom 24.01.2013 als erledigt betrachtet werden können.“

 

Das Gesamtergebnis der Prüfung wurde am 01.07.2020 in einer Schlussbesprechung erläutert. Neben Vertretern des BKPV nahmen auch Herr Oberbürgermeister Starke und Bürgermeister Glüsenkamp sowie mehrere Führungskräfte der Stadtverwaltung teil.

Der Prüfungsbericht vom 20.07.2020 wurde schließlich mit Begleitschreiben vom 18.08.2020 der Stadt Bamberg bekanntgegeben. Das Dokument ging am 26.08.2020 beim Rechnungsprüfungsamt der Stadt Bamberg ein. Diese Dienststelle ist für die weitere Koordination der Berichtsverteilung und Abarbeitung innerhalb der Verwaltung zuständig (Ziffer 8.1 der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Bamberg [RPO]). Für die Erledigung von Feststellungen der überörtlichen Rechnungsprüfung ist hingegen vollumfänglich die geprüfte Dienststelle zuständig (Ziffer 8.2 RPO).

Auch die Regierung von Oberfranken erhielt als Rechtsaufsichtsbehörde der Stadt Bamberg eine Ausfertigung des Berichts. Von dort wurde die Stadt Bamberg – wie üblich – mit Schreiben vom 16.11.2020 aufgefordert, den Prüfungsbericht dem zuständigen Gremium bekanntzugeben und die 81 Feststellungen abzuarbeiten. Diese Schritte sind zu gegebener Zeit gegenüber der Regierung von Oberfranken zu belegen.

Unmittelbar nach Eingang des Prüfungsberichts im Rechnungsprüfungsamt wurden den geprüften Dienststellen am 02.09.2020 die für sie maßgeblichen Berichtsauszüge übermittelt und um entsprechende Stellungnahme gebeten.

Am 22.10.2020 wurde schließlich der Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates Bamberg in nichtöffentlicher Sitzung über den Prüfungsbericht und die weitere Vorgehensweise informiert.

Nach Rücklauf der eingegangenen Stellungnahmen ist eine weitere, vertiefte Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuss vorgesehen mit dem Ziel die Feststellungen im Lichte der Stellungnahmen zu bewerten. Diese Aufarbeitung des Prüfungsberichts ist für den heutigen nichtöffentlichen Teil vorgesehen.

Angesichts der Bedeutung des Prüfungsberichts wurde der weitere Verfahrensgang innerhalb der Stadt am 13.01.2021 im Ältestenrat abgesprochen. Neben der heutigen besonderen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses, verständigten sich die Mitglieder des Ältestenrates auf eine sitzungsvorbereitende Arbeitsgruppe, um den Arbeitsprozess zügig und strukturiert voranzubringen.

Die sitzungsvorbereitende Arbeitsgruppe besteht aus dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Stadtrat Wolfgang Grader, und dessen Vertreter, Herrn Stadtrat Dr. Franz Wilhelm Heller. Seitens der Verwaltung sind dort Herr Roman Walter, Leiter des Rechnungsprüfungsamtes, und Herr Robert Sporer, Leiter des Personal- und Organisationsamtes vertreten. Dabei soll auch externer Sachverstand einbezogen werden, um bei tarifrechtlichen, arbeitsrechtlichen und sonstigen juristischen Fragestellungen behilflich zu sein.

Aktuell liegen mit Ausnahme des personalrechtlichen Teils sämtliche angeforderten Stellungnahmen final vor. Mit deren Abarbeitung wird im anschließenden nichtöffentlichen Teil begonnen. Aufgrund des enormen Umfangs der Prüfungsmaterie ist kommende Woche am Donnerstag, 04.02.2021 - falls notwendig -die Fortsetzung des nichtöffentlichen Teils terminiert. Das Personal- und Organisationsamt wird bereits heute sowohl im öffentlichen als auch nichtöffentlichen Teil der Sitzung einen Zwischenbericht zum Stand der Prüfung der personalrechtlichen Feststellungen geben.

Sollten nach Ansicht des Rechnungsprüfungsausschusses darüber hinaus weitere Nachjustierungen notwendig sein, wurden bereits heute weitere monatliche Sitzungstermine für das 1. Halbjahr 2021 vorgemerkt, um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten.

Grundsätzlich waren von den geprüften Dienststellen folgende Reaktionen denkbar:

a)      Der beanstandete Fehler wurde bereits korrigiert.

b)      Die Hinweise und Beanstandungen des BKPV werden künftig beachtet.

c)      Die Verwaltung schließt sich infolge einer anderen Rechtsauffassung dem BKPV nicht an.

 

Sämtliche Stellungnahmen werden nach der Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuss zusammen mit der jeweiligen Beschlussausfertigung der Regierung von Oberfranken übermittelt. Diese Behörde entscheidet nach entsprechender Prüfung und Bewertung der städtischen Argumente über die Erledigung der Prüfungsfeststellungen oder ordnet rechtsaufsichtliche Maßnahmen an.

Die Abarbeitung des überörtlichen Prüfungsberichts erfolgt unabhängig von den Ermittlungstätigkeiten der Staatsanwaltschaft Hof, um möglichst zeitnah eine Weitergabe der Unterlagen an die Regierung von Oberfranken sicherzustellen.

Die weitere sachbezogene kritische Auseinandersetzung mit den Beanstandungen und Hinweisen im überörtlichen Prüfungsbericht vom 20.07.2020 erfolgt wie bereits mehrfach angekündigt im nichtöffentlichen Teil der heutigen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses. Es besteht Verschwiegenheitspflicht nach Art. 20 Abs. 2 GO. Da der Bericht des BKPV personenbezogene Daten (Namenskürzel und Funktionsbezeichnungen) enthält, sind diese nach den Vorschriften des Datenschutzes (DSGVO, Bundes- und Landesdatenschutzgesetze) besonders zu schützen.

Auf Intervention und Empfehlung des örtlichen Datenschutzbeauftragten Herrn Bauer-Banzhaf hat der Oberbürgermeister mit Schreiben vom 11.01.2021 einen möglichen Datenschutzverstoß an den Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz gemeldet und um Einleitung der aus datenschutzrechtlicher Sicht notwendigen Schritte gebeten. Die betroffenen Mitarbeiter/-innen wurden ebenfalls hierüber in Kenntnis gesetzt.

In Abstimmung mit dem Ältestenrat (Sitzung vom 13.01.2021) setzte der Oberbürgermeister darüber hinaus die Empfehlung des Datenschutzbeauftragten der Stadt Bamberg um, nämlich Strafantrag gegen Unbekannt wegen der unbefugten Weitergabe des Prüfungsberichts zu stellen. Damit sollen vor allem die schutzwürdigen Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewahrt werden.

Damit alle Mitglieder des Stadtrates unter den kommunalrechtlichen Voraussetzungen des Art. 102 Abs. 4 GO eine Abschrift des Prüfungsberichts erhalten, wurde in der gestrigen Sitzung des Stadtrates ein entsprechender Mehrheitsbeschluss herbeigeführt. Dieser beinhaltet neben der Aushändigung des geschwärzten Prüfungsberichts auch die Verteilung der dazugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung.

Auf Anfrage des Oberbürgermeisters teilte die Regierung von Oberfranken schließlich mit Schreiben vom 20.01.2021 mit, dass der Bericht unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden kann. Hiernach sei eine (teilweise) nichtöffentliche Behandlung geboten, wenn Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen. Berechtigte Interessen einzelner können insbesondere bei Grundstücksgeschäften, personalrechtlichen Angelegenheiten und in den Bereichen Jugendhilfe und Soziales berührt sein. Hier wäre für den Fall einer Veröffentlichung genau zu prüfen, ob beispielsweise Schwärzungen zur Anonymisierung ausreichend sind oder ob nicht von einer Veröffentlichung von Teilen des Prüfungsberichts komplett abgesehen werden müsse.

Im Zusammenhang mit der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2011 bis 2017 durch den BKPV wurden bis 21.01.2021 folgende als Anlage beigefügten Anfragen an die Stadt Bamberg gerichtet (Reihenfolge nach Antragsdatum):

a)      FW-BuB-FDP-Stadtratsfraktion vom 19.12.2020

 

Unter Hinweis auf die Verschwiegenheitspflicht nach Art. 20 Abs. 2 GO sowie unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorgaben wurde jeder Stadträtin / jedem Stadtrat beginnend ab Montag, 18.01.2021 bis zur Vollsitzung am 27.01.2021 die persönliche Einsichtnahme in den geschwärzten Bericht nach Art. 102 Abs. 4 GO gewährt. In der gestrigen Vollsitzung wurde darüber hinaus die Aushändigung einer datenschutzrechtlich konformen Version des Prüfungsberichts sowie der dazugehörigen Stellungnahmen an alle Stadträte/-innen beschlossen.

Aufgrund der Bedeutung des Vorgangs wurde in der Sitzung des Ältestenrats vom 13.01.2021 der weitere Verfahrensgang wie folgt abgestimmt.

-          Die weitere Behandlung erfolgt in einer besonderen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 28.01.2021. Die Sitzung wird bei Bedarf am 04.02.2021 fortgeführt.

-          Die Ausschusssitzung beinhaltet auch einen öffentlichen Teil.

-          Der nichtöffentliche Teil der Sitzung ist allen Stadträten und Stadträtinnen als Zuhörer/-innen zugänglich.

-          Durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Stadtrat Wolfgang Grader, wurde eine sitzungsvorbereitende Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die auch auf externe Hilfe zugreifen kann.

 

Die Anfrage vom 19.12.2020 ist insoweit beantwortet.

Der Antrag auf Konzeptentwicklung zum künftigen Umgang mit Überstunden und Leistungsprämien wird in den Personalsenat verwiesen. In diesem Zusammenhang können auch die beiden Anfragen an die Verwaltung mitbehandelt werden.

 

b)      CSU-BA-Stadtratsfraktion vom 20.12.2020

 

Die Vollsitzung vom 27.01.2021 behandelt die Herausgabe einer datenschutzrechtlich konformen Version samt dazugehöriger Stellungnahmen der Verwaltung an sämtliche Stadträtinnen und Stadträte, also über die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses hinaus. Zuvor hatten sämtliche Mitglieder des Stadtrates die Möglichkeit der persönlichen Einsichtnahme in dieses geschwärzte Dokument (vgl. Schreiben des Oberbürgermeisters vom 15.01.2021). Mittlerweile ist auch die Bekanntgabe einer den datenschutzrechtlichen Vorschriften genügenden Version an die Öffentlichkeit rechtsaufsichtlich abgesegnet.

Die Prüfung der personalrechtlichen Feststellungen erstreckt sich nicht nur auf den Prüfungszeitraum 2011 bis 2017, sondern erfolgt auch für die anschließenden Jahre 2018 bis 2020. Daneben werden nicht nur die im Bericht aufgeführten, sondern sämtliche dem jeweiligen Sachverhalt zuzuordnenden Fälle untersucht.

Die Anfrage vom 20.12.2020 ist damit vollständig beantwortet.

 

c)      BBB-Stadtratsfraktion vom 21.12.2020

 

Die durch das Personal- und Organisationsamt zu überprüfenden Sachverhalte umfassen nicht nur die im Bericht explizit genannten Fälle. Es werden nicht nur die im Prüfungszeitraum (2011-2017) aufgeführten Fälle untersucht, sondern auch die nachfolgenden Zeiträume (2018-2020) beleuchtet. Außerdem werden über den Prüfbericht hinaus sämtliche Fälle untersucht, die sich unter die aufgeführten Feststellungen subsumieren lassen.

Die Anfrage vom 21.12.2020 ist damit vollständig beantwortet.

 

d)      Stadtrat Dr. Hans-Günter Brünker (VOLT) vom 30.12.2020

 

Wie mit Schreiben des Oberbürgermeisters vom 15.01.2021 angekündigt bestand unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Regelungen für alle Stadträtinnen und Stadträte in der Zeit vom 18.01.2021 bis 27.01.2021 ein persönliches Einsichtnahmerecht in den anonymisierten Prüfungsbericht (Art. 102 Abs. 4 GO). In der Vollsitzung vom 27.01.2021 wird außerdem die Aushändigung einer datenschutzrechtlich konformen Berichtsversion einschließlich der dazugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung behandelt.

Darüber hinaus steht unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach Ansicht der Regierung von Oberfranken einer Bereitstellung für die Öffentlichkeit nichts entgegen (siehe oben).

Die Anfrage vom 30.12.2020 ist damit vollständig beantwortet.

 

e)      CSU-BA-Stadtratsfraktion vom 09.01.2021

 

Die Frage nach einer möglichen Kompensation weggefallener Pauschalen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist zwar explizit nicht im Prüfungsbericht genannt, jedoch Teil der Aufarbeitung durch das Personal- und Organisationsamt. Da der Verwaltung die rasche Bearbeitung wichtig ist, wird mit der Beantwortung nicht bis zur nächsten Sitzung des Personalsenates am 13.04.2021 gewartet.

Das Personal- und Organisationsamt wird im Rahmen einer PowerPoint-Präsentation insbesondere im nichtöffentlichen Teil Auskunft darüber geben,

-          ob und ggf. welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort zum Zeitpunkt 01.09.2019 auf 450 €-Basis beschäftigt waren bzw. seither beschäftigt wurden und/oder werden und

-          ob und ggf. welchen städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seit 01.01.2015 Nebentätigkeitsgenehmigungen erteilt wurden für Nebentätigkeiten in den städtischen Stiftungen und Tochtergesellschaften, inklusive Sozialstiftung, und welche dieser Beschäftigten seither Nebentätigkeiten in den städtischen Stiftungen und Tochtergesellschaften, inklusive Sozialstiftung, ausüben.

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Erläuterungen zum Stand des überörtlichen Prüfungsverfahrens werden zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Antrag der FW-BuB-FDP-Stadtratsfraktion vom 19.12.2020 ist hinsichtlich der Ziffern 1 bis 3 geschäftsordnungsgemäß behandelt. Ziffer 4 der Anfrage wird an den Personalsenat verwiesen.

 

  1. Die Anträge der CSU-BA-Stadtratsfraktion vom 20.12.2020 und BBB-Stadtratsfraktion vom 21.12.2020 sowie des Stadtrat Dr. Hans-Günter Brünker (VOLT) vom 30.12.2020 sind geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

  1. Der Antrag der CSU-BA Stadtratsfraktion vom 09.01.2021 wird im heutigen nicht öffentlichen Teil der Sitzung behandelt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

 

Anlagen:

 

Antrag FW-BUB-FDP-Stadtratsfraktion vom 19.12.2020

Antrag CSU-BA-Stadtratsfraktion vom 20.12.2020

Antrag BBB-Stadtratsfraktion vom 21.12.2020

Antrag Stadtrat Dr. Hans-Günter Brünker (VOLT) vom 30.12.2020

Antrag CSU-BA Stadtratsfraktion vom 09.01.2020

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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