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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2021/3969-31

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

 

Mit Schreiben der CSU und Bamberger Allianz Fraktion vom 19.10.2020 wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit am Adenauerufer beantragt.

 

Auf dem Uferweg zwischen Schleuse und Marienbrücke sollen Umlaufsperren installiert und weitere Maßnahmen, wie

- Verbot für Radfahrer

- Radfahren in nur eine Richtung

geprüft werden.

 

In dem Antrag wird Bezug auf mehrfache Unfälle genommen.

Die Polizeiinspektion Bamberg hat daher eine detaillierte Unfallauswertung der Jahre 2015 bis 2020 für den gesamten Bereich des Adenauerufers erstellt und dem Straßenverkehrsamt übergeben.

Darin sind insgesamt 14 Unfälle in den 5 Jahren enthalten.

Nach Abzug der „Alleinunfälle“ (also ohne zweite beteiligte Person) verbleiben 7.

Von diesen 7 waren bei

  • 3 Unfällen zwei Radfahrer beteiligt und bei
  • 4 Unfällen Radfahrer mit Fußgängern. Im beantragten Bereich (Schleuse bis Marienbrücke) fanden 3 dieser 4 Unfälle statt.

 

In Relation zur Anzahl an Fußgängern und Radfahrern, die sich auf dem Weg bewegen, sind das wenig Unfälle. Eine Gefahrenlage, die eine zwingenden Notwendigkeit für das Anordnen verkehrlicher Maßnahmen erfordert, liegt objektiv betrachtet daher nicht vor.


Sicherlich ist das subjektive Empfinden bezüglich des Verkehrsgeschehens der Verkehrsteilnehmer ein anderes.

An schönen Tagen nutzen sehr viele Menschen das Adenauerufer, was dann aufgrund der baulichen Gegebenheiten zu Konflikten führen kann.

Fußgänger bevorzugen den Weg, weil nachmittags dort die Sonne hin scheint, es Spielplätze, die Gastro („Kuni“) und Wiesen gibt. Gerade im Bereich der „Kuni“ kann es eng werden, wenn deren Besucher auch auf dem Uferweg stehen bleiben oder Räder am Rand abstellen.

Für Radfahrende stellt das Adenauerufer eine bequeme, schnelle Nord-Süd-Verbindung ohne Kfz-Verkehr dar.

Es ist also ein sehr gut angenommener attraktiver Weg für beide Verkehrsarten.

Daher werden seitens der Polizei, Straßenverkehrsamt und der Radverkehrsbeauftragten/Verkehrsplanung alle Maßnahmen, die auf ein Verbot einer dieser Verkehrsteilnehmer abzielen weder als sinnvoll noch praktikabel gesehen.

 

Bei einem Verbot für Radfahrende, stellt das Weegmannufer keine gute Alternative dar. Der Radverkehr müsste über die Galgenfuhr und das Jahnwehr erstmal einen Umweg fahren und ggf. je nach Ziel, den Fluss weiter stadteinwärts nochmal überqueren.

Weiterhin ist die Beschaffenheit des Weegmannufers zwischen Jahnwehr und P+R Platz insgesamt schmaler.

Ein Verbot für den Radverkehr auf dem Adenauerufer würde demnach kaum akzeptiert werden und die Polizei wäre nicht in der Lage, selbiges zu kontrollieren.

 

Ebenso verhält es sich mit einer Trennung der Fahrtrichtungen.

Der Radverkehr in Richtung Süden kann natürlich auch heute schon über Kunigundendamm und Neue Bughofer Straße zur Schleuse/Galgenfuhr/Sendelbach fahren. Nur fährt die Mehrheit lieber am Ufer entlang, ohne Kfz-Verkehr, ohne Einmündungen/Zufahrten, ohne Abbiegevorgänge oder weil ihr Ziel direkt dort liegt (Spielplatz, Gastro, Wiesen).

 

Die beantragten Umlaufsperren werden seitens Verwaltung und Polizei nicht unterstützt.

Sowohl gemäß Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA), als auch den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) sollen Umlaufsperren aufgrund der damit verbundenen Behinderungen z.B. für Rollstuhlfahrer, Kinderwagen vermieden werden bzw. ist das Freihalten des lichten Raums für die Verkehrssicherheit des Radverkehrs von grundlegender Bedeutung.

Das ist z.B. auch Thema beim Radverkehrsprogramm Bayern2025 sowie beim AGFK.

Den Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden wird daher (seitens des Innenministeriums) empfohlen, solche Einbauten in einem Radweg kritisch zu prüfen.

Sie können dann zum Einsatz kommen, wenn die Gefährdung ohne Pfosten, Schranken oder Umlaufsperren höher einzustufen ist, als mit.

Am Adenauerufer wird keine Gefährdung für Radfahrer (oder auch Fußgänger) gesehen, die mittels Umlaufssperren vermieden werden müsste. Es ist ein gerader übersichtlicher gemeinsamer Geh- und Radweg. Die Radfahrer haben ihre Geschwindigkeit immer dem gerade vorhandenen Fußgängeraufkommen anzupassen. Allein der Grund, mit den Umlaufsperren ihre Geschwindigkeit zu bremsen, genügt nicht.

 

Um eine Separierung der Verkehrsteilnehmenden zu erreichen, sind bauliche Investitionen nötig:

Im Grunde braucht dann der bestehende ca. 3,00 m breite Uferweg in ganzer Länge eine Verbreiterung, damit die empfohlenen Mindestbreiten von 2,50 m für Fußgänger (EFA – Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen) und 3,00 m für den Radverkehr (ERA – Empfehlung für Radverkehrsanlagen) erreicht werden. Dies entspräche nahezu einer Verdoppelung der befestigten Fläche.


Im Zuge der ersten Planungsüberlegungen zur Führung des Metropol-Radwegs Bamberg-Nürnberg auf Bamberger Stadtgebiet ist eine Verknüpfung des Teilstücks Am Sendelbach bzw. Neue Bughofer Straße mit dem Weegmannufer auf Höhe des P+R Platzes Heinrichsdamm in Form einer Brücke für den Rad- und Fußverkehr angedacht.

Eine solche Anbindung führt den Radverkehr direkt in die Innenstadt und wird das Adenauerufer vom zügigen Pendlerradverkehr entlasten.

 

Als Fazit kann die derzeitige Situation so zusammengefasst werden:

Es herrscht bei gutem Wetter reger Fußgänger- und Radverkehr am Adenauerufer, es kommt jedoch kaum zu Unfällen, eher zu Konflikten.

Die Ursache von Konflikten liegt jedoch größtenteils am Miteinander der beiden Verkehrsarten, an der Rücksicht und Umsicht jedes Einzelnen. Wie auch im Hain ist hier ein besseres Miteinander im Verkehr die Lösung.

Mittelfristig sind bauliche Investitionen notwendig.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

  1. Der Mobilitätssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Der Antrag der CSU-BA Stadtratsfraktion vom 19.10.2020 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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