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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/3984-13

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

  1.        Ausgangssituation

 

Die Online-Übertragung von Sitzungen kommunaler Gremien im Internet beschäftigt bereits seit längerem die Kommunalverwaltungen. Einige Kommunen in Bayern bieten das Live-Streaming ihrer Stadtratssitzungen an. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie hat die Diskussion um die Online-Übertragung sowie die Online-Durchführung von Stadtratssitzungen wieder an Fahrt gewonnen.

 

Mit Schreiben vom 13.10.2020 (Anlage) beantragten Mitglieder des Stadtrates die Onlineübertragung von Stadtrats- und Senatssitzungen.

 

 

  1.      Erfahrungen aus anderen Städten

 

Bei einer Umfrage über den Bayerischen Städtetags haben acht Städte, darunter Erlangen, Bayreuth und München, Informationen zu ihrer Praxis des Live-Streamings von Stadtratssitzungen geteilt. Die Erfahrungen reichen bis 2011 zurück; Ingolstadt, Aschaffenburg und Erlangen haben die Online-Übertragungen 2020 begonnen. In der Regel werden nur die jeweiligen Vollsitzungen des Stadtrates per Video gestreamt. Es gibt aber auch reine Audioübertragungen und das Streaming von Senatssitzungen. Je nach Tagesordnung, Gremiensitzung und Stadt schwanken die Nutzer zwischen dem mittleren zweistelligen Bereich bis zu 1.700 Aufrufen. Dabei liegt die durchschnittliche Verweildauer zwischen 10 und 25 Minuten.. Die Stadt Pfaffenhofen bietet den Aufruf der Onlinesitzungen auch via Facebook an. Diese Variante erreicht rund 1.000 bis 1.200 Nutzer. In den meisten Städten gibt es einen Link, mit dem Interessierte die Sitzung live verfolgen können. Teilweise besteht auch das Angebot, im Nachhinein auf die Aufnahme zuzugreifen. Diese Option wird vom Landesdatenschutzbeauftragten als datenschutzrechtlich nicht zulässig eingeordnet. Fast alle Kommunen setzen Dienstleistungsunternehmen für das Streaming ein und haben sich erst nach einer Probephase endgültig für ein dauerhaftes Live-Streaming entschieden.

 

 

 

  1.    Rechtliche Rahmenbedingungen

 

Das „Ob“ und das „Wie“ einer Online-Übertragung von Stadtratssitzungen kann der Stadtrat in seiner Geschäftsordnung selbst regeln. Die Gemeindeordnung steht einer entsprechenden Regelung nicht im Wege. Jedoch müssen folgende Rahmenbedingungen geschaffen werden:

 

  1. Änderungen der Geschäftsordnung:

 

Aktuell heißt es in § 24 Abs. 3 der Geschäftsordnung: "Ton und Bildaufzeichnungen sind nur der Presse in Ausübung ihres öffentlichen Auftrags gestattet. Solche Aufzeichnungen dürfen nicht während der laufenden Sitzung angefertigt werden. Eine Ausnahme hiervon ist nur zulässig, wenn alle Sitzungsteilnehmer/innen sich einstimmig durch Beschluss dafür ausgesprochen haben. Das Recht einzelner Stadtratsmitglieder zu verlangen, dass Ton- und Bildaufnahmen während ihres Diskussionsbeitrages unterbrochen werden, bleibt unberührt.“

 

Aus Sicht der Verwaltung könnte die Geschäftsordnung zur Umsetzung eines Live-Streamings in § 24 Abs. 3 wie folgt angepasst werden:

 

„Ton- und Bildaufzeichnungen vor Eröffnung der Sitzung sind nur der Presse in Ausübung ihres öffentlichen Auftrages gestattet. Ton- und Bildaufnahmen während der laufenden öffentlichen Sitzung dürfen nur durch die hierfür befugten Personen in Ausübung ihres öffentlichen Auftrages gefertigt werden. Dies gilt nicht, wenn das betroffene Stadtratsmitglied, städtische Bedienstete oder sonstige Teilnehmer/innen von Sitzungen einer Aufzeichnung widersprechen. Das Recht einzelner Stadtratsmitglieder zu verlangen, dass Ton- und Bildaufnahmen während ihres Diskussionsbeitrages unterbrochen werden, bleibt unberührt. Der Sitzungsverlauf darf durch die Aufzeichnung nicht beeinträchtigt werden. Die Persönlichkeitsrechte der Anwesenden sind zu wahren. Die unautorisierte Ablichtung persönlicher Unterlagen in der Weise, dass diese lesbar sind, ist untersagt.“

 

  Hierfür wäre ein gesonderter Beschluss des Stadtrates erforderlich.

 

  1. Einholung der Einverständniserklärungen:

 

Jedes Stadtratsmitglied und jede/r Mitarbeiter*in der Verwaltung, die/der an der Sitzung teilnimmt, muss aus datenschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich ihre/seine Zustimmung erteilen, dass von ihnen Bild- und Tonaufzeichnungen angefertigt und live gestreamt werden dürfen. Zuschauer dürfen nicht gefilmt werden, oder müssen unkenntlich gemacht werden. Ein Entwurf einer solchen Einverständniserklärung ist in der Anlage beigefügt.

 

Das Archivieren der Sitzungen in einer Mediathek o. ä. hingegen hält der Bayerische Landesdatenschutzbeauftragte für unzulässig. So führt dieser Folgendes aus: „Alle gegebenenfalls auch spontanen oder möglicherweise „ungeschickten“ Verhaltensweisen oder Äußerungen der Gemeinderatsmitglieder wären nicht nur im Moment der Übertragung in Bild und Ton, sondern für einen längeren Zeitraum oder sogar dauerhaft weltweit abrufbar und auswertbar. Unabhängig davon, wie lange und in welchem Umfang eine Archivierung erfolgt, ist die nachträgliche Auswertung der so entstandenen Bild- und Tondokumente noch weniger kontrollier- und steuerbar, als das bei einem „Livestream“ der Fall wäre.

 

 

  1. Praktische Umsetzbarkeit

 

Die meisten Städte haben für die Vorsitzenden und Referent*innen eigene Mikrofone am Platz und eine eigene Kameraführung mit Zoom auf den jeweils Redenden vorgesehen. Für die Mitglieder des Stadtrates steht ein Rednerpult mit Mikrofon und fester Kameraeinstellung bereit. Bei immer gleicher Platzwahl gäbe es auch die Möglichkeit, sogenannte Domekameras zu nutzen, bei denen die Aufnahme jeweils auf einen Redner/eine Rednerin umgeschaltet werden kann. In jedem Fall würde eine weitere Person des Sitzungsdienstes für die „Regie“ und die Absprache mit dem Technikteam notwendig.

 

Weiterhin ist festzuhalten, dass fehlende Einverständniserklärungen von Teilnehmer*innen ebenso wie die Anonymisierung gesprochener Äußerungen praktisch zu nicht unerheblichen zusätzlichen Aufwand führen würden.

 

Viele der befragten Städte haben erst nach einer Probezeit eine endgültige Entscheidung für das Live-Streaming getroffen (Abnutzung des Neu-Effekts; Erfahrung mit öffentlichkeitswirksamen und „normalen“ Themen).

 

 

  1.     Kosten

 

Die Kosten für die Online-Übertragung von Stadtratssitzungen liegen je nach Technik und Aus-gestaltung bei anderen bayerischen Kommunen zwischen 1.000 Euro und 3.500 Euro pro Sitzung. In der Regel wird die Technik sowie die Dienstleistung von externen Firmen angemietet. Ggf. kommen noch weitere Personalkosten seitens der Verwaltung hinzu. Laut den vorliegenden Angeboten (10/2020) regional ansässiger Firmen, ergeben sich nachstehende Kosten für die Bild- und Ton-Übertragung von zwölf Vollsitzungen des Bamberger Stadtrates:

 

Bei der Nutzung eines Audiostreams belaufen sich die Kosten des günstigsten Anbieters für eine Stadtratssitzung auf 638 € brutto und des teuersten Anbieters auf 945,40 € brutto.

 

Bei der Nutzung eines Videostreams beträgt das günstigste Angebot pro Sitzung 1.430,28 € brutto und das teuerste Angebot 2.126,52 € brutto.

 

Um insbesondere bei Themen von grundsätzlicher Bedeutung die gewünschte öffentliche Beteiligung herzustellen, aber auch im Hinblick auf die Kostensituation, schlägt die Verwaltung nur eine Übertragung der Vollsitzungen vor. Vorgeschlagen wird weiterhin, zunächst eine Probephase von sechs Monaten durchzuführen, um zu testen, wie das Angebot bei den Bürgerinnen und Bürgern angenommen wird. Die Kosten der externen Dienstleistung für eine solche Probephase belaufen sich bei angenommenen neun Vollsitzungen im Zeitraum von März bis August auf mindestens rund 13.000 €, zuzüglich weiterer Personalkosten durch die Verwaltung bzw. der Bamberg Congress & Event GmbH. Insgesamt ist demnach von Kosten in Höhe von mindestens 17.000 € bis 18.000 € während der Probephase auszugehen.

 

Im aktuellen Haushalt 2021 stehen hierfür keine Mittel zur Verfügung. Der Antrag vom 13.10.2020 enthält keinen Vorschlag zur Deckung der entstehenden Kosten.

 

 

  1. Fazit

 

Bei der Live-Übertragung von Stadtratssitzungen im Internet müssen folgende Punkte berücksichtigt werden:
 

  • Der Stadtrat müsste seine Geschäftsordnung entsprechend anpassen.
  • Es müssen die Einverständniserklärungen aller Stadtratsmitglieder, sämtlicher Mitarbeiter*innen und ggf. sonstiger Teilnehmer*in eingeholt werden (Personen, die einer Übertragung nicht zustimmen, müssen herausgeschnitten bzw. die Übertragung aktiv blind und stumm geschaltet werden.
  • Zuhörer/Zuschauer müssen unkenntlich gemacht werden
  • Entsprechende Haushaltsmittel müssten zur Verfügung gestellt werden.


 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Stadtrat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.

 

  1. Der überfraktionelle Antrag vom 13.10.2020 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten   in Höhe von    für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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