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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4035-51

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Die Bayerische Staatsregierung hat am 26.01.2021 über den Beitragsersatz der Elternbeiträge in der Kindertagesbetreuung (Kindertagesstätten und Tagespflege) entschieden. Die Richtlinie vom 03.06.2020 zur konkreten Umsetzung der beschlossenen Eckpunkte wird noch überarbeitet und soll etwa ab KW 8 zur Verfügung stehen.

 

Der Beitragsersatz wird für die Monate Januar und Februar 2021 für Kinder geleistet

-          deren Einrichtung BayKiBiG gefördert wird,

-          die die Einrichtung nicht mehr als an fünf Tagen im jeweiligen Monat besucht haben.

 

Außerdem darf von den Einrichtungen für diese Kinder in den Monaten Januar und Februar 2021 tatsächlich kein Elternbeitrag erhoben werden. Bereits erhobene Elternbeiträge müssen vollständig zurückerstattet werden.

 

Der Träger kann frei entscheiden, ob er am Beitragsersatzes teilnehmen will. Die Entscheidung gilt gleichermaßen für alle Kinder seiner Einrichtung, die die Voraussetzungen erfüllen. Bislang hat keine Einrichtung signalisiert den Beitragsersatz nicht nutzen zu wollen.

 

Der Beitragsersatz beträgt monatlich für

-          Krippenkinder: 300,00 €

-          Kindergartenkinder: 50,00 € (zusätzlich zum Beitragszuschuss von 100,00 €)

-          Schulkinder: 100,00 € und

-          Kinder in Tagespflege: 200,00 €

 

Diese Pauschalen decken nicht in allen Fällen die Höhe der Elternbeiträge, sodass hier die Träger teilweise Einbußen hinnehmen müssen.

 

In Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden sollen die Kommunen 30 % der oben genannten Beträge übernehmen. Das Land wird 70 % der entstehenden Kosten tragen. Die Stadt Bamberg sollte sich dieser „freiwilligen“ kommunalen Mitfinanzierung nicht entziehen, um die angespannte Betreuungssituation nicht weiter zu verschärfen.

Der kommunale Anteil ist allerdings keine verpflichtende Anspruchsvoraussetzung für den Abruf der anteiligen staatlichen Beitragsübernahme.

Der Freistaat wird wohl frühestens im April 2020 eine erste Auszahlung vornehmen können.

 

Kosten und Finanzierung

 

Bereits während des ersten Lockdowns gewährte die Bayerische Staatsregierung für die Monate April bis Juni 2020 einen Beitragsersatz unter teilweise anderen Voraussetzungen wie aktuell. In dieser Phase wurden die Kosten des Beitragsersatzes allerdings zu 100 % vom Freistaat übernommen. Nun sollen die Kommunen, wie oben dargelegt 30 % der Kosten übernehmen.

 

Außerdem wurde während des ersten Lockdowns Beitragsersatz nur gewährt, wenn ein Kind innerhalb eines Monats tatsächlich an keinem Tag Betreuung in Anspruch genommen hatte, während nun Ersatz auch dann gewährt werden soll, wenn ein Kind an bis zu fünf Tagen die Betreuungsmöglichkeit in Anspruch genommen hat. Aus dem ersten Lockdown kann daher kein Rückschluss auf die jetzt anfallenden Kosten gezogen werden.

 

Aktuell kann aus der Abrechnungssoftware KiBiG.web nicht ermittelt werden, wie vielen Kindern aus dem Zuständigkeitsbereich der Stadt Bamberg in welchen Altersgruppen ein Beitragsersatz zusteht. Hierzu wird gerade eine Neuprogrammierung seitens des StMAS vorbereitet, damit die einzelnen Einrichtungen entsprechende Einträge vornehmen können. Im Bereich der Kindertagespflege muss eine Antragstellung auf Beitragsersatz durch die Träger der öffentlichen Jugendhilfe außerhalb des KiBiG.web erfolgen.

 

Eine konkrete, seriöse Berechnung der zu erwartenden Belastung für die Stadt Bamberg ist aktuell nicht möglich.

 

Höchstdenkbare monatliche Belastung für die Stadt Bamberg:

Wenn alle Kinder (Kindertagesstätte und Tagespflege) zu Hause bleiben, liegt der 30%-Anteil der Stadt Bamberg am Beitragsersatz Januar und Februar 2021 monatlich bei maximal 85.000 €. Gleichzeitig entstehen Einsparungen in Höhe von monatlich ca. 35.000 €, da keine Übernahme der Gebühren aufgrund Bedürftigkeit der Familien erfolgt. Somit ergibt sich eine Nettobelastung der Stadt Bamberg in Höhe von maximal ca. 50.000 € monatlich. Da bekannt ist, dass derzeit Notbetreuung in Anspruch genommen wird, ist dieser Maximalbetrag unrealistisch.

 

Geschätzte monatliche Belastung der Stadt Bamberg:

Nach einer ersten Schätzung mit sehr vielen Unwägbarkeiten führt die Leistung von 30 % des Beitragsersatzes zu einer Nettomehrbelastung der Stadt Bamberg von mindestens 20.000,00 € monatlich. Diese ergibt sich aus den Ausgaben für den kommunalen Anteil des Beitragsersatzes von geschätzt 40.000,00 € unter gleichzeitiger Ersparnis bei der Übernahme von Elternbeiträgen aufgrund wirtschaftlicher Bedürftigkeit in Höhe von ca. 20.000,00 €

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

Die Stadt Bamberg übernimmt im Rahmen des Beitragsersatzes in der Kindertagesbetreuung für die Monate Januar und Februar 2021 einen Anteil von 30 % der Kosten.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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