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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4052-20

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Die Übertragbarkeit von Haushaltsmitteln bildet eine Ausnahme vom Grundsatz der Jährlichkeit der kommunalen Haushaltswirtschaft, wie sie in der GO (Art. 63, 64 und 102) festgelegt ist. Die Übertragbarkeit bewirkt, dass die zu übertragenden Mittel von der zeitlichen Bindung an das Haushaltsjahr befreit werden und auch nach Ablauf des Haushaltsjahres, für das sie veranschlagt waren, verfügbar bleiben. Sie dürfen dennoch nur für den durch die Haushaltsstelle vorgegebenen Zweck verwendet werden. Ausgaben im Verwaltungshaushalt können gemäß § 19 Abs. 2 KommHV-K für übertragbar erklärt werden, wenn die Übertragbarkeit eine wirtschaftliche Aufgabenerfüllung fördert. Die Ausgabenansätze bleiben hier bis zum Ende des Folgejahres verfügbar. Die Übertragbarkeit kommt vor allem in Betracht bei einmaligen Ausgaben für die Instandhaltung des beweglichen Vermögens und immer dann, wenn die für einen Ausgabezweck veranschlagten Mittel durch Übertragung der nicht verbrauchten Ansätze wirtschaftlicher verwaltet werden als durch Neuveranschlagung im kommenden Haushaltsjahr.

 

Ein Vergleich der Haushaltsausgabereste 2020 mit den Vorjahren ergibt folgendes Bild:

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Die in der Anlage aufgeführten Haushaltsansätze des Verwaltungshaushaltes 2020 der Stadt Bamberg werden für übertragbar erklärt.
  2. Die Bildung entsprechender Haushaltsausgabereste wird gemäß § 19 Abs. 2 KommHV-K genehmigt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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