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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4064-23

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Im Rahmen der Projektierung der Erstmaßnamen baulicher Brandschutz zeigten sich an der Wunderburgschule einige weiterführende Bedarfe der Schulfamilie. So sind die Toilettenanlagen stark in die Jahre gekommen, die Raumschale überholungsbedürftig und die Nachrüstung von Akustikeinbauten in den Fluren und Aufenthaltsräumen als weiterführende Eingriffe eruiert worden.

 

Auch die haustechnische Gebäudeinstallation in den Gewerken Heizung, Beleuchtung und Elektro ist nicht mehr zeitgemäß. Zudem ist die Ausstattung der Schule mit EDV-Infrastruktur deutlich zu verbessern.

 

Ferner sind energetische Maßnahmen an der Schule vorgesehen. So soll die Fassadensanierung fortgesetzt und abgeschlossen, die oberste Geschossdecke gedämmt und die Dachhaut samt Ent­wässerung und Blitzschutz nachhaltig instandgesetzt werden. Ebenso ist das Flachdach über dem Heizraum zu sanieren.

 

Gegenüber dem Ist-Zustand ermittelte ein Energieberater eine CO2-Einsparung von 3,818 t/Jahr, wie auch eine Einsparung beim Stromverbrauch von etwa 9.400 kWh/Jahr durch die geplanten Maßnahmen.

 

Aufgrund der vorgenannten Handlungsbedarfe wurde aus dem ursprünglich geplanten Projektum­fang „Brandschutz“ eine Teilsanierung entwickelt.

Die aktuelle Kostenberechnung beläuft sich auf 4,66 Mio. €/brutto (Kostengruppe 300, 400 und 700). Die Maß­nahme überschreitet den notwendigen ¼-Neubauwert und ist somit grundsätzlich im Rahmen des Förderprogrammes FAZR (ehem. FAG) als Teilsanierung bezuschussungsfähig.

 

Der Maßnahmenumfang Teilsanierung wurde der Regierung von Oberfranken bereits vorgestellt und findet deren Zustimmung.

 

Weiteres Vorgehen:

 

  1. Zur Vervollständigung des Zuschussantrags im Rahmen des FAZR-Förderprogramms ist ein formaler Beschluss der Durchführung notwendig. Daher heutiger Beschlussvorschlag.

 

  1. Zur Fortführung der Planung ab Leistungsphase 5 (Werkplanung) ist aufgrund der Fortschrei­bung der anrechenbaren Kosten für das Honorar der Objektplanung ein VgV-Aus­schreibungsverfahren auszuloben. Die weiteren Fachplanungen (Gebäudetechnik, Statik etc.) können mit den bestehenden Stufenaufträgen fortgeführt werden.

 

  1. Vorbehaltlich der Zustimmung des Fördergebers kann die Maßnahme umgesetzt werden. Es wurde mit der Regierung vorabgestimmt, die baulichen Eingriffe des Brandschutzes als vorge­zogene Maßnahme mit einem Dringlichkeitsantrag zu beantragen, um eine zeitnahe Umset­zung dieses Teilbereichs realisieren zu können.

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Finanzsenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

  1. Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

 a) Der Stadtrat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

b) Der Stadtrat stimmt der Durchführung der im Sitzungsvortrag geschilderten Maßnahme

zu.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 X

2.

Kosten in Höhe von 4.660.000,– €/brutto, zuzüglich Sicherheitszuschlag, für die Deckung im laufenden Haushalt bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist.

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvor­schlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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