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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4093-45

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 31. Mai 2020 ging das überfraktionelle Antragspaket zum Thema "Kultur braucht Raum" und zur Kulturentwicklungsplanung ein sowie im Anschluss daran noch ergänzende Beschlussvorschläge (siehe Anlage 1). Bereits im Kultursenat am 9. Juli wurde dazu berichtet, in der Oktober-Sitzung des Kultursenates wurde der Punkt "Leerstandsmanagement" abschließend geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

Zu den noch "offenen" Antrags-Themen wird wie folgt berichtet:

 

Antrag "Kultur braucht Raum I - Öffentlichen Raum für Veranstaltungen zugänglich machen"

 

Es wurde beantragt, dass die Stadt Bamberg mögliche Veranstaltungsorte im öffentlichen Raum sucht und benennt, sowie die jeweiligen Plätze prüft, welche Veranstaltungsformate dort möglich wären und zu welchen Bedingungen Veranstaltungen durchgeführt werden können. Außerdem soll ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Kulturveranstaltungen an diesen Orten entwickelt werden.

 

Inzwischen haben die Bamberger Service Betriebe/Abt. Grünanlagen und Friedhöfe eine Auflistung der Flächen im öffentlichen Raum in ihrem Zuständigkeitsbereich zusammengestellt, die für die Durchführung von Veranstaltungen grundsätzlich in Frage kommen (Anlage 2). Nutzungsschwerpunkte bilden dabei die Jahnwiese, der Hain und der ERBA-Park, doch werden auch weitere (Grün-)Flä-chen in der Innenstadt, Bamberg-Ost und in der Gartenstadt aufgeführt. Daneben sind auch als Beispiele bisherige Nutzungen angeführt, vorhandene Infrastruktur, mögliche Einschränkungen und ggf. Ansprechpartner, wenn die Flächendort nicht selbst verwaltet werden. Vom Straßenverkehrsamt wurde darüber hinaus als mögliche Veranstaltungsflächen noch der Maximiliansplatz genannt, der Bereich rund um den Gabelmann-Brunnen, der Troppauplatz, der städtische Bereich am Domplatz, der Wasserspielplatz an der Promenade, der Vorplatz des Rathauses am ZOB und die asphaltierte Fläche vor dem Spielplatz im Stadtteil Bug. Ansprechpartner ist bei diesen Bereichen das Straßenverkehrsamt, das bei einer evtl. Genehmigung vorab das Ordnungsamt und das Umweltamt einbezieht.

 

Bezüglich der Einführung eines vereinfachten Genehmigungsverfahren ist festzustellen, dass es bei der Genehmigung von (kulturellen) Veranstaltungen unterschiedliche organisatorische wie auch rechtliche Zuständigkeiten innerhalb der Stadt Bamberg gibt. Für den Zuständigkeitsbereich des Ordnungsamtes wurde hierzu in Abstimmung mit den anderen Fachdienststellen ein Antragsformular entwickelt, das dem Antragsteller auch als eine Art Checkliste für seine Veranstaltung dienen kann und soll (Anlage 3). Das entsprechende PDF-Dokument kann auf der Homepage der Stadt Bamberg unter Rathaus-Service / Anträge und Formulare aufgerufen werden. Die Auflistung der Bamberger Service Betriebe sowie das Antragsformular wird das Kulturamt neben der bisher schon vorhandenen Liste der Veranstaltungssäle auf der Homepage der Stadt Bamberg/Kulturamt unter der Rubrik "Kultur braucht Raum" veröffentlichen.

 

Die Einführung eines vereinfachten Genehmigungsverfahren ist nach Feststellungen des Fachamtes leider nicht möglich, da die Genehmigungen, Auflagen und Nebenbestimmungen auf verschiedensten rechtlichen Grundlagen erteilt werden. Beispielhaft werden Gewerbe- und Gaststättenrecht, Straßenverkehrsrecht, Bayerisches Straßen - und Wegegesetz, Landesstraf- und Verordnungsgesetz, Regelungen der Lebensmittelhygiene, Verordnung zur Verhütung von Bränden, Bayerische Bauordnung, Versammlungsstättenverordnung, Bayerisches Rettungsdienstgesetz, Bayerisches Feuerwehrgesetz, Immissionsschutzrecht, Richtlinie für fliegende Bauten, Ortsrecht der Stadt Bamberg u.v.m. genannt. Zudem gibt es zahlreiche Handreichungen, insbesondere zum Thema "Veranstaltungssicherheit". Was die Verwaltung den Antragstellern im Bereich des Genehmigungsverfahrens abnehmen kann und auch schon abnimmt, ist die Informationsweitergabe und Abstimmung mit den unterschiedlich zu beteiligenden Fachdienststellen. Die Genehmigung an sich - und insbesondere sicherheitsrechtliche Bewertung einer Veranstaltung - ist immer eine Einzelfallbetrachtung und muss dies aus Verhältnismäßigkeitsgründen auch sein. Für Nachfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes gerne zur Verfügung.

 

 

Antrag "Kultur braucht Raum II - Städtische Räume öffnen"

 

Wie bereits im Sitzungsvortrag vom 9. Juli 2020 ausgeführt, stehen auf Anfrage Räume des ETA Hoffmann Theaters, der Volkshochschule Bamberg Stadt und auch der Dientzenhofer-Saal der Städtischen Musikschule für eine Anmietung zur Verfügung, wenn durch die Nutzung die regulären Betriebsabläufe nicht gestört werden und die Veranstaltung bzw. das aufgeführte Kulturprogramm dem Konzept des Hauses entsprechen. Die BROSE-Arena, die Konzert- und Kongresshalle und die Harmoniesäle am Schillerplatz können über die Bamberg Congress + Event GmbH (BCE) angemietet werden. Schulräume in Grund- und Mittelschulen oder auch Räume des Zweckverbandes Gymnasien können jedoch nicht grundsätzlich für Veranstaltungen genutzt werden, da hier immer individuell eine Nutzung geprüft und auf die schulischen Belange Rücksicht genommen werden muss.

 

Für die jeweilige Nutzung gibt es festgelegte und - teils beschlossene - Mietpreise, errechnet aus einer Mietpauschale sowie Nebenkosten wie Reinigung, Energiekosen, Hausmeister, die bei einer Nutzung durch Dritte anfallen und verrechnet werden müssen. Bei der Volkshochschule und dem ETA Hoffmann-Theater handelt es sich um staatlich geförderte Kultureinrichtungen. Es wäre deshalb ein Verstoß gegen die Förderkriterien des Freistaates, wenn eine geringere Mietzahlung oder gar ein Verzicht auf Mieteinnahmen vereinbart würde.  Eine Anmietung von Räumen des Zweckverbandes Gymnasien müsste über dessen Geschäftsstelle erfolgen. Die Gremien des Zweckverbandes müssten bei einer Entscheidung über Mietminderungen für kulturelle Veranstaltungen eingebunden werden. Auch bei der BCE mit der Rechtsform einer GmbH wäre eine Weisung der Stadt Bamberg, dass für Kulturveranstaltungen keine Kosten oder ermäßigte Preise erhoben werden, damit verbunden, dass die Stadt Bamberg diesen Einnahmeverlust der Einrichtung ausgleichen müsste.

 

Wie bisher können im Rahmen der Kulturförderrichtlinien und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Anträge auf Übernahme von Raumkosten für kulturelle Veranstaltungen beim Kulturamt beantragt werden.

 

 

Antrag "Kultur braucht Raum III - Kesselhaus sichern und weiterentwickeln, Verlängerung des Vertrages bis 30.06.2024"

 

Der derzeit geltende Nutzungsvertrag zwischen der Stadt Bamberg und dem Verein Kunstraum JETZT! endet mit Ablauf des 30.06.2021. Um Planungssicherheit über diesen Zeitpunkt hinaus zu haben, hat der Verein Ende 2019 um eine vorzeitige Verlängerung der Vereinbarung gebeten. Aufgrund personeller Änderungen im Sachverständigenbüro für den Brandschutz hat sich die erforderliche Verlängerung der Baugenehmigung jedoch verzögert. Außerdem mussten die eingereichten Pläne noch um Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit ergänzt werden, die mit verschiedenen Beteiligten abzustimmen waren. Die Unterlagen liegen nun zur weiteren Bearbeitung und Erteilung/Verlängerung der Baugenehmigung vor. Sobald der Baubescheid erteilt ist, wird das Immobilienmanagement die Nutzungsvereinbarung entsprechend verlängern. Mit dem Verein Kunstraum JETZT! wurde die Verzögerung kommuniziert.

 

Bezüglich der Weiterentwicklung des Kesselhauses gibt es derzeit leider keine finanziellen Mittel für die angedachte Erstellung einer Machbarkeitsstudie. Die eingestellten Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 € für eine Potentialanalyse wurden im Sommer 2020 im Rahmen der Haushaltsbeschlüsse gesperrt und im Herbst 2020 endgültig eingezogen.

 

 

Antrag "Kultur braucht Raum IV" - Soziokultur auf der Lagarde, Kultur auf der Kaserne, Empfehlung an den Aufsichtsrat der Stadtbau zur Ertüchtigung der Posthalle und Zuführung zu einer kulturellen Nutzung, Erstellung eines Nutzungs- und Betriebskonzeptes, Kulturelle Zwischennutzung

 

Die ehemalige „Posthalle“ auf dem Lagarde-Gelände soll in Zusammenarbeit mit der Kulturverwaltung von der Stadtbau GmbH saniert und für eine kulturelle Nutzung zugänglich gemacht werden. Derzeit ist das Gebäude in einem baulichen Zustand, der eine kulturelle Nutzung baurechtlich nicht zulässt (z.B. Zustand des Gebäudes ist nicht verkehrssicher, brandschutztechnisch derzeit für Versammlungen nicht zugelassen, notwendige Stellplätze Kfz und Fahrräder stehen nicht zur Verfügung). Um eine Verkehrssicherheit zu gewährleisten, müssen Einbauten abgerissen und entsorgt werden. Aktuell verfügt das Gebäude über keine Wasser-, Strom-, Wärme- und Medienversorgung.

Die bisher angestrebte Minimallösung (lediglich Ertüchtigung Posthalle zur kurzfristigen Nutzung) wurde vielfach als wirtschaftlich und kulturell kritische Lösung angesehen. Vor diesem Hintergrund und der bestehenden Beschränkungen anlässlich der Corona-Pandemie (voraussichtlich wenige und wenn nur kleine Veranstaltungen in 2021) besteht nun verwaltungsinterner Konsens, dass eine Überarbeitung des Konzeptes hin zu einer langfristigen, nachhaltigen Nutzung des gesamten Gebäudekomplexes sinnhaft erscheint. Die Förderung der baulichen Maßnahmen durch Städtebauförderung ist möglich. Zudem werden weitere Fördermöglichkeiten eruiert.

Als wirtschaftlichste Möglichkeit wurde abgestimmt, dass zukünftig die Halle 1 (Turnhalle) rein für kulturelle und gesellschaftliche Zwecke zur Verfügung stehen soll. Die Halle 2 soll in Form eines Kulturcafés zusätzlich eine gastronomische Nutzung beherbergen. Die Halle 3 soll angemessen gewerblich genutzt werden. Vor dem Hintergrund der aktuellen Ausgangslage (Corona-Beschränkungen, höhere Attraktivität des Teilgebäudes für langfristig, nachhaltige Nutzung für Kulturschaffende), der möglichen Förderkulisse und einer möglichen anteiligen Refinanzierung des Eigenanteils insbesondere durch anteilig wirtschaftliche Nutzung erscheint dies als sinnvollste Lösung.

In der Vollsitzung des Stadtrats am 24. März 2021 soll ausführlich darüber berichtet werden.

 

 

Antrag "Kultur braucht Raum V - Bandprobenräume"

 

Bezüglich des Antrags zur Schaffung eines Probenraumzentrums unter Einbeziehung des Vereins „Bamberger Festivals“ e.V. wird derzeit eine Immobilie in Bahnhofsnähe im städtischen Eigentum geprüft. Ein Schallschutzgutachten wurde bereits erstellt, das jedoch Einschränkungen der Nutzungen aufgrund des Schallschutzes für die Nachbargebäude vorsieht. Gemeinsam mit dem Verein wird nun geprüft und werden kreative Ideen entwickelt, ob und wie unter diesen Bedingungen die Immobilie trotzdem als Probenraumzentrum nutzbar wäre. Es wurde für Mitte März ein Termin bei der Bauberatung vereinbart, in dem das Projekt vorgestellt wird. Sollte es eine positive Rückmeldung geben, wird ein Brandschutzgutachten beauftragt und ein Bauantrag gestellt, um eine entsprechende Nutzungsänderung zu beantragen.

 

Haushaltsmittel für evtl. notwendige Maßnahmen, die bei einer Nutzungsänderung aufgrund der Gutachten (Minimal-Ertüchtigung!) erforderlich wären, stehen derzeit leider nicht zur Verfügung. Der Verein hat angeboten, dass die schallschutztechnisch notwendige Ertüchtigung der Innenräume zu einem Großteil von den künftigen Nutzer*innen - soweit möglich - selbst in Eigenleistung übernommen werden könnte.

 

Sobald hier nähere Einzelheiten bekannt sind, wird das Kulturamt dem Senat wieder berichten und auch die finanziellen Auswirkungen des Vorhabens vorstellen.

 

 

Antrag "Kulturentwicklungsplan abschließen, Maßnehmen entwickeln und umsetzen, Einrichtung einer Kulturkommission

 

Die Kulturentwicklungsplanung steht in diesem Jahr vor dem Abschluss. Nach Fertigstellung des Grundlagenberichts erfolgt in einigen Wochen der Einstieg in die Debatte mit verschiedenen Partizipationsformaten. Neben zwei Diskursgruppen, zum einen die Amtsleitungen der relevanten Kultureinrichtungen, zum anderen die eingerichtete Kulturkommission, wird es Sprechstundenformate, Social-Media-Räume sowie nach Möglichkeit weitere Präsentationen im Bürgerlabor geben. So steht das Kulturkonzept final auf breiter Debatte und entsprechender Evidenz und Akzeptanz.

 

Die Kulturkommission wird temporär die weiteren Schritte der Kulturentwicklungsplanung bis zur Fertigstellung des "Kulturkonzept 2025" begleiten. Das Gremium setzt sich aus Stadträtinnen und Stadträten (benannt aus den Fraktionen) und in gleicher Zahl aus sachverständigen Fachleuten aus dem Kulturbereich zusammen. In der Vollsitzung des Stadtrates am 27. Januar 2021 wurden die Einrichtung und Besetzung der Kulturkommission und eine entsprechende Satzung beschlossen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Antragspunkte I bis V sowie der Antrag zur Kulturentwicklungsplanung vom 31. Mai 2020 sowie die ergänzenden Beschlussvorschläge sind damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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