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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4130-20

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Am Altenhilfestandort Michaelsberg sollen von den dort ansässigen Stiftungen auch in Zukunft moderne und attraktive Wohn- und Pflegeformen für Seniorinnen und Senioren angeboten werden. Um dies sicherzustellen ist geplant, dass die Antonistift-Stiftung Bamberg und die Bürgerspitalstiftung Bamberg zusammen mit der Sozialstiftung Bamberg und der Stadt Bamberg eine einvernehmliche, tragfähige und zukunftsweisende Standortentwicklungsvereinbarung abschließen (Anlage 1).

 

Die betroffenen Heimgebäude mit den dazugehörigen Grundstücken der Antonistift-Stiftung Bamberg und der Bürgerspitalstiftung Bamberg (Lageplan, Anlage 2) sind der Sozialstiftung Bamberg seit 01.01.2004 für den Betrieb eines Altenheimes überlassen.

 

Antonistift-Stiftung Bamberg:

 

Die Heimgebäude der Antonistift-Stiftung sollen für neue Nutzungskonzepte der Altenhilfe, für Aus- und Fortbildungseinrichtungen und der Verwaltung der Sozialstiftung Bamberg bzw. einer ihrer Tochtergesellschaften saniert und umgebaut werden.

 

Das Haus Altenburgblick wurde 2012 saniert. Dort bestehen voraussichtlich bis 31.08.2036 insg. 58 Pflegeplätze (davon 12 Plätze in Doppelzimmern) für die stationäre Altenhilfe und eine Tagespflege.

 

Das Demenzzentrum im Haus Wiesengrund beherbergt 90 Plätze für die stationäre Pflege, welches durch die Sozialstiftung Bamberg Altenhilfe gGmbH als Generalmieterin betrieben wird. Es besteht eine Betriebserlaubnis bis zum 31.12.2025. Beim Haus Wiesengrund ist eine Komplettsanierung erforderlich, die ab 2026 erfolgen soll. Danach sollen dort ca. 45 Apartments mit ambulanter Altenhilfe angeboten werden.

 

Diese stationären Pflegeplätze sollen an einen neuen Standort im Medical Valley Center in der ehemaligen „Lagarde-Kaserne“ verlegt werden. Dort ist von der Sozialstiftung Bamberg Altenhilfe gGmbH ein den neuen gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Demenzzentrum mit insgesamt ca. 120 Pflegeplätzen vorgesehen.

Im Haus Domblick wird durch die Sozialstiftung Bamberg Altenhilfe gGmbH als Generalmieter ambulante Altenhilfe im Format „Gepflegt Wohnen“ in ca. 63 Apartments betrieben. Auch bei diesem denkmalgeschützten Gebäude ist eine Komplettsanierung erforderlich, die ab 2027 erfolgen soll.

 

Bürgerspitalstiftung Bamberg:

 

Im Konventbau der ehemaligen Klosteranlage St. Michael sind Apartments für „Betreutes Wohnen“ untergebracht und es werden zusätzlich Wohnungen für Pflegekräfte bereitgestellt. Die Sozialstiftung Bamberg Altenhilfe gGmbH ist die Generalmieterin der Bürgerspitalstiftung Bamberg.

 

Nach Beendigung des Mietvertrages mit der Sozialstiftung Bamberg Altenhilfe gGmbH, geplant im Jahr 2025, soll das denkmalgeschützte Gebäude einer denkmal- und verkehrsverträglichen Nachnutzung zugeführt werden.

 

Die zusammen mit der Sozialstiftung Bamberg entwickelten Planungen wurden mit der Regierung von Oberfranken zunächst mündlich abgestimmt. Der Vertragsabschluss erfolgt vorbehaltlich der Vorlage der schriftlichen Genehmigung des Vertrages durch die Regierung von Oberfranken. Die Verwaltung schlägt dem Stadtrat vor, der Vereinbarung für die Weiterentwicklung des Altenhilfestandortes Michaelsberg (Standortentwicklungsvereinbarung) zuzustimmen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Der Stadtrat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

  1. Der Stadtrat stimmt der geschilderten Vorgehensweise und dem Abschluss der Vereinbarung für die Weiterentwicklung des Altenhilfe-Standortes Michaelsberg (Standortentwicklungsvereinbarung) mit der Sozialstiftung Bamberg bzw. der Sozialstiftung Bamberg Altenhilfe gGmbH, zu.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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Anlagen

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