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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4132-10

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Bereits in der Sitzung des Stadtrates am 24.02.2021 berichtete die Verwaltung über die rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen zur Einführung eines Online-Streaming-Dienstes.

 

Aufgrund der fehlenden finanziellen Mittel kann derzeit mit der angedachten Probephase noch nicht begonnen werden. Um jedoch bereits die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung eines Streaming-Dienstes zu schaffen, schlägt die Verwaltung eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung, konkret des § 24 Abs. 3, vor.

 

Damit ist noch keine Festlegung zur Einführung eines Online-Streamings verbunden. Hierzu bedarf es – unabhängig von der Schaffung des hierzu notwendigen rechtlichen Rahmens in der Geschäftsordnung – eines gesonderten Beschlusses des Stadtrates. Hierbei wären dann neben der Finanzierung auch noch die konkreten Rahmenbedingungen des Streamings (z.B. Rednerpult mit Mikrofon und fester Kameraeinstellung oder so genannte Dome-Kamera mit flexibler Ausrichtung auf den jeweiligen Rednerplatz – mit entsprechend höheren Kosten, Übertragung nur aus Vollsitzungen oder auch aus Senaten, Festlegung eines Probezeitraums etc.) zu definieren.

 

Ergänzend soll an dieser Stelle noch einmal auf die in der letzten Sitzung des Stadtrates am 24.02.2021 mündlich aufgeworfenen Fragen zum Datenschutz rund um das Online-Streaming eingegangen werden:

 

Zwingende datenschutzrechtliche Voraussetzung für das Online-Streaming ist, dass die Stadtratsmitglieder, die Mitarbeiter*innen der Verwaltung und ggfs. weitere Personen, die an der Sitzung teilnehmen, ihre Zustimmung zu einer Bild- und Tonaufzeichnung für das Online-Streaming erteilt haben (ein Muster für eine solche Einwilligungserklärung war bereits der Sitzungsvorlage für die Sitzung 24.02.2021 als Anlage beigefügt).

 

Dabei sind die betroffenen Personen darauf hinzuweisen, dass bei einer Übertragung im Internet Bild und Ton weltweit von einem unbegrenzten Kreis von Personen abgerufen, aufgezeichnet, unter Umständen verändert und ausgewertet werden können und die weitere Verwendung dieser Aufnahmen nicht abzusehen ist (Grundsatz der informierten Einwilligung).

 

 

Eine grundsätzlich erteilte Zustimmung kann - auch kurzfristig in einer Sitzung - wieder zurückgenommen werden. Liegt eine Einverständniserklärung nicht vor oder wurde diese zurückgenommen, so sind im betreffenden Fall Bild- und Tonaufzeichnungen zu unterlassen bzw. zu unterbrechen.

 

Zuschauer dürfen generell nicht gefilmt werden, oder müssen zumindest unkenntlich gemacht werden.

 

Zudem ist aus Sicht des Bayerischen Landesdatenschutzbeauftragten das Archivieren von Sitzungsaufzeichnung in einer Mediathek o. ä. unzulässig.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Stadtrat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.

 

  1. Der Stadtrat beschließt nach Art. 45 der Gemeindeordnung folgende Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates Bamberg:

 

§ 24

Öffentliche Sitzungen

 

(3) Ton- und Bildaufzeichnungen vor Eröffnung der Sitzung sind nur der Presse in Ausübung ihres öffentlichen Auftrages gestattet. Ton- und Bildaufnahmen während der laufenden öffentlichen Sitzung dürfen nur durch die hierfür befugten Personen in Ausübung ihres öffentlichen Auftrages gefertigt werden. Dies gilt nicht, wenn das betroffene Stadtratsmitglied, städtische Bedienstete oder sonstige Teilnehmer/innen von Sitzungen einer Aufzeichnung widersprechen. Das Recht einzelner Stadtratsmitglieder zu verlangen, dass Ton- und Bildaufnahmen während ihres Diskussionsbeitrages unterbrochen werden, bleibt unberührt. Der Sitzungsverlauf darf durch die Aufzeichnung nicht beeinträchtigt werden. Die Persönlichkeitsrechte der Anwesenden sind zu wahren. Die unautorisierte Ablichtung persönlicher Unterlagen in der Weise, dass diese lesbar sind, ist untersagt.“

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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