Beschlussvorlage - VO/2010/1109-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Gabriele Tonin & Mirco Biasini GbR Errichtung einer Freischankfläche mit Bedientheke, Promenadestraße 21
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Zistl-Schlingmann Hans
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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07.07.2010
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I. Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
In unmittelbarer Nähe der bestehenden Gaststätte soll eine ca. 48 m² große Freischankfläche (FSF) mit 48 Sitzplätzen errichtet werden. Gleichzeitig sollen 6 Sonnenschirme aufgestellt werden. An der geplanten Stelle sind derzeit 6 Parkplätze vorhanden. Die portable Bedientheke soll direkt am Anwesen aufgestellt werden.
Größe des Bauvorhabens:
FSF Breite: 5,50 m Länge: 8,75 m
Schirme Ø 3,00 m
Antragseingang: 26.05.2010
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes - Nr.: 112 B
rechtsverbindlich seit: 06.12.1985
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO):
vorgesehene Abweichung:
Freischankfläche im Bereich einer öffentlichen Verkehrsfläche - Parkplatz
Begründung:
Die Abweichung ist städtebaulich und planungsrechtlich vertretbar, da die Freischankfläche die Aufenthaltsqualität der nördlichen Promenade stärken soll.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Nachbarzustimmung: nicht erforderlich, da es eine Freischankfläche, auf öffentlichem Grund ist
Kfz Stellplätze: - FSF
erforderlich: 6 anrechenbar: 5 nachzuweisen: 1
Nachweis auf Baugrundstück: 0 Nachbargrundstück: 0
Ablösung der Stellplatzpflicht: 1
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Die Betriebszeiten der Freischankfläche sind vom 1. März bis 31. Oktober jeden Jahres eingeschränkt. Die Betriebszeit endet im genannten Zeitraum täglich um 22.00 Uhr. Unter Berücksichtigung des Bauernmarktes wird die Freischankfläche jeden Samstag erst ab 15.00 Uhr betrieben werden können.
Insgesamt betrachtet ist die Freischankfläche als Probelauf zu werten, da Freischankflächen normalerweise nur direkt an der bestehenden Gaststätte angrenzend genehmigt werden. Diesbezüglich werden deshalb Auflagen bzw. Vorbehalte im Baubescheid aufgenommen.
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich