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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1109-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

Kurzbeschreibung:

In unmittelbarer Nähe der bestehenden Gaststätte soll eine ca. 48 m² große Freischankfläche (FSF) mit 48 Sitzplätzen errichtet werden. Gleichzeitig sollen 6 Sonnenschirme aufgestellt werden. An der geplanten Stelle sind derzeit 6 Parkplätze vorhanden. Die portable Bedientheke soll direkt am Anwesen aufgestellt werden.

             

              Größe des Bauvorhabens:

              FSF                            Breite:              5,50 m              Länge:              8,75 m

              Schirme                                                                      Ø 3,00 m

 

                      bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               26.05.2010

 

 

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

                            Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes - Nr.: 112 B

                            rechtsverbindlich seit: 06.12.1985

              Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO):      

 

              vorgesehene Abweichung:

Freischankfläche im Bereich einer öffentlichen Verkehrsfläche - Parkplatz

              Begründung:

Die Abweichung ist städtebaulich und planungsrechtlich vertretbar, da die Freischankfläche die Aufenthaltsqualität der nördlichen Promenade stärken soll.

 

 

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              nicht erforderlich, da es eine Freischankfläche, auf öffentlichem Grund ist

 

 

              Kfz – Stellplätze: - FSF

              erforderlich: 6              anrechenbar:              5              nachzuweisen:              1

              Nachweis auf Baugrundstück:              0               Nachbargrundstück:              0

              Ablösung der Stellplatzpflicht:              1

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

              Besonderheiten:

Die Betriebszeiten der Freischankfläche sind vom 1. März bis 31. Oktober jeden Jahres eingeschränkt. Die Betriebszeit endet im genannten Zeitraum täglich um 22.00 Uhr. Unter Berücksichtigung des Bauernmarktes wird die Freischankfläche jeden Samstag erst ab 15.00 Uhr betrieben werden können.

Insgesamt betrachtet ist die Freischankfläche als Probelauf zu werten, da Freischankflächen normalerweise nur direkt an der bestehenden Gaststätte angrenzend genehmigt werden. Diesbezüglich werden deshalb Auflagen bzw. Vorbehalte im Baubescheid aufgenommen.

 

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

Der Senat stimmt der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

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