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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2021/4146-13

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

 

A. Verwaltungsinterner Ablauf Unterstützungsfonds

 

Der Stadtrat hat für das Jahr 2021 drei Unterstützungsfonds zu den Themen "Schule, Hort und Kindertagesstätten", "Zusammenhalt in der Stadt" und "Mobilität, Klima, Umwelt" beschlossen. Jeder dieser Unterstützungsfonds ist mit 250.000 Euro ausgestattet.

Vor dem Hintergrund der außergewöhnlichen Belastungen durch die Covid19-Pandemie sollen Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Fraktionen und Institutionen die Möglichkeit haben, Anträge an diese Fonds zu stellen, um unterschiedlichste Vorhaben und Projekte in der Stadtgesellschaft zu unterstützen. Es werden vorzugsweise einzelne, in sich abgeschlossene Projekte gefördert. Über die eingegangenen Anträge entscheidet je nach Thema der zuständige Fachsenat des Stadtrates. Jedes bewilligte Projekt kann mit bis zu 7.500 Euro gefördert werden.

Alle Informationen dazu finden Sie unter: https://www.stadt.bamberg.de/unterstuetzungsfonds

 

Interner Ablauf zur Bearbeitung der Unterstützungsfonds:

 

1. Die Anträge der Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Institutionen werden im Amt für Bürgerbeteiligung (13) eingereicht. Dies kann über den Formularserver der Stadt, per Mail oder in Papierform geschehen. Diese werden dokumentiert und auf die Vollständigkeit der Angaben überprüft. Die Antragstellung erfolgt bis zum 05.04.2021, 31.07.2021 und wenn noch Mittel verfügbar wären bis zum 10.09.2021.

Amt 13 leitet die Anträge an die zuständigen Fachreferate weiter und versendet Eingangsbestätigung an Antragsteller.

 

2. In den Fachreferaten sollen die Anträge im Hinblick auf Qualität, Dopplungen, Einhaltung der Vergabekriterien etc. geprüft werden.

Das Fachreferat stellt den Antrag mit seiner Stellungnahme in der Referentenrunde vor. Bei Bedarf kann eine Ergänzung der Stellungnahme durch andere Fachreferate erfolgen.

Die Referentenrunde bespricht die Stellungnahme der Verwaltung und verweist den Antrag in den zuständigen Fachsenat.

 

3. Amt 13 leitet die abstimmungsfähigen Anträge mit Stellungnahmen an den Sitzungsdienst zur Entscheidung in den Fachsenaten/ Stadtrat weiter. Amt 13 informiert den Antragsteller über die Ablehnung oder Weiterbehandlung des Antrags lädt Antragsteller in den Fachsenat ein.

 

4. Der Sitzungsdienst versendet Antragsunterlagen an den Fachsenat/ Stadtrat.

 

5. Behandlung im zuständigen Fachsenat mit einer Entscheidung über die Vergabe. Der Antragsteller hat die Möglichkeit seinen Antrag vorzustellen/ zu erläutern.

 

6. Der Sitzungsdienst teilt Amt 13 die Entscheidung mit, der Bürger wird über die Entscheidung informiert.

 

7. Die Auszahlung der Gelder:

 

Die drei Unterstützungsfonds sind im städtischen Haushalt bei drei Haushaltsstellen abgebildet. Die Anordnungsbefugnis liegt jeweils bei einem Fachreferat, welches nach Bewilligung/Verteilung im Fachsenat/Stadtrat für die Auszahlung der bewilligten Beträge zuständig ist.

 

HSt. 20000.70990 "Unterstützungsfonds Schule, Hort und Kindertagesstätten": Bewirtschaftungsstelle Referat 7

 

HSt. 47010.70990 "Unterstützungsfonds Zusammenhalt in der Stadt": Bewirtschaftungsstelle Referat 5

 

HSt. 63000.70990 "Unterstützungsfonds Mobilität, Klima und Umwelt": Bewirtschaftungsstelle Referat 5

 

8. Halbjährlicher Bericht zur Ausschöpfung in der Vollsitzung durch Amt 13.

 

 

B. Vergaberichtlinien für Unterstützungsfonds der Stadt Bamberg 2021
 

  1. Vergaberichtlinien für Unterstützungsfonds der Stadt Bamberg 2021
  2. Die Höchstgrenze pro Förderantrag beträgt 7.500 Euro.
  3. Es werden nur Förderanträge angenommen, die Angebote in Bamberg bzw. für Bamberger Bürgerinnen und Bürger beinhalten und zu den Themenfeldern der Unterstützungsfonds passen.
  4. Fördermittel erhalten nur Vereine, Institutionen oder Initiativen mit Sitz und Wirkungskreis in Bamberg und verantwortlichem Ansprechpartner, die eine ordnungsgemäße Geschäftsführung nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit führen und in der Lage sind, die Verwendung der Mittel nachzuweisen.
  5. Es werden vorzugsweise in sich abgeschlossene Projekte gefördert; bei Anteilsfinanzierungen sind Doppelförderungen durch die Stadt ausgeschlossen.
  6. Auch Einzelpersonen können Förderanträge stellen; in einem solchen Fall flössen die Mittel direkt in die Umsetzung des Antrags; Beispiel: Aufstellen einer Bank in einem Stadtviertel.
  7. Anträge auf die zusätzliche Förderung von Pflichtleistungen der Stadt Bamberg sind nicht möglich, wie zum Beispiel Zuschüsse zu den Personalkosten des Städtischen Theaters.
  8. Eine Förderung kommt erst dann in Frage, wenn nicht schon ein gesetzlicher Anspruch, eine Förderfähigkeit nach anderen (Hilfs-) Programmen des Bundes/des Landes oder sonstige Leistungen anderer Stellen zur Verfügung stehen oder leicht erreicht werden können.
  9. Anträge zur Förderung von Projekten, die Folgekosten auslösen, können leider nicht bearbeitet werden, sofern diese Kosten nicht anderweitig abgesichert sind.
  10. Das zu fördernde Projekt darf nicht überwiegend kommerziellen Charakter haben und die politische und weltanschauliche Offenheit und Toleranz des Zuwendungsempfängers bzw. der Zuwendungsempfängerin und des Projektinhalts muss gegeben sein.
  11. Ein Förderantrag kann nur dann gewährt werden, wenn das zu fördernde Vorhaben von allgemeinem Interesse, angemessener Qualität ist und/oder zur Lösung eines Problems beiträgt. Anträge für private Einzelfälle sind ausgeschlossen; die Projektförderung soll dem Allgemeinwohl dienen.

 

 

  1. Ein Rechtsanspruch des Antragstellers oder der Antragstellerin auf Gewährung einer freiwilligen Förderung besteht nicht, vielmehr entscheidet das zuständige Stadtratsgremium nach Vorprüfung der Fachreferate aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel.
  2. Nach Umsetzung des Projektes oder Angebots ist ein Bericht und Verwendungsnachweis bis zum 31.03.2022 einzureichen.

 

C. Aktueller Überblick Antragseingang erfolgt mündlich

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

 Der Stadtrat nimmt den Vortrag der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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