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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2021/4147-R5

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

 

In der Stadt Bamberg sind dem Amt für Inklusion folgende Beiräte zur organisatorischen Unterstützung zugeordnet:

 

1. Beirat für Seniorinnen und Senioren

2. Beirat für Menschen mit Behinderung

3. Familienbeirat

4. Migrantinnen- und Migrantenbeirat

 

Die Beiräte der Stadt Bamberg haben alle eine eigene Satzung und werden vom Stadtrat berufen. Dabei hat jeder Beirat eigenständig seine Satzung erarbeitet und über die Jahre weiterentwickelt. Die Stadträtinnen und Stadträte beschließen Satzungsänderungen in der Vollsitzung, erst kürzlich geschehen bei der Satzungsänderung für den Migrantinnen- und Migrantenbeirat am 09.12.2020.

 

Die Beiräte der Stadt Bamberg sind vielfältig in ihrer Zusammensetzung, in ihrer Struktur und ihren Aufgaben. Dabei haben der Beirat für Seniorinnen und Senioren sowie der Beirat für Menschen mit Behinderung satzungsgemäß Stadträtinnen und Stadträte als feste und stimmberechtigte Mitglieder. Der Beirat für Menschen mit Behinderung kommt in der Regel zwei Mal im Jahr, der Beirat für Seniorinnen und Senioren vier Mal im Jahr zusammen. Den Vorsitz des Beirates für Seniorinnen und Senioren hat Herr Oberbürgermeister Starke inne, als seine Stellvertretung wird eine Person aus der Mitte der Mitglieder gewählt, aktuell Herr Wolfgang Budde. Der Beirat für Menschen mit Behinderung hingegen wählt auch den Vorsitz aus seiner Mitte – aktuell ist Herr Ernst Schindler Vorsitzender.

 

Der Familienbeirat sowie der Beirat für Migrantinnen- und Migranten haben satzungsgemäß keine Stadträtinnen und Stadträte als stimmberechtigte Mitglieder im Gremium. Trotzdem sind Stadtratsmitglieder zu den öffentlichen Sitzungen gern gesehene Gäste und immer willkommen. Der Familienbeirat lädt die familienpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen regelmäßig explizit ein, zuletzt zur Beiratssitzung am 02.12.2020. Der Vorsitz sowie die Stellvertretung werden ebenfalls aus der Mitte der Mitglieder gewählt – aktuell ist Frau Barbara Lax kommissarische Vorsitzende. Der Familienbeirat hat darüber hinaus entsprechend seiner Satzung Vertreterinnen und Vertreter von Trägern, Organisationen sowie Initiativen als stimmberechtigte Mitglieder. Zudem werden neben Bürgervertreterinnen und Bürgervertretern auch zwei sogenannte Wirtschaftsvertreterinnen und -vertreter gewählt, um so einen Austausch mit der Wirtschaft - v.a. zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf - sicherzustellen. Der Familienbeirat trifft sich in der Regel fünf Mal im Jahr.

 

Der Migrantinnen- und Migrantenbeirat (MIB) hält eigene Wahlen ab und hat dementsprechend eine eigene Wahlordnung. Alle sechs Jahre werden die Mitglieder des Beirats getrennt nach Staatsangehörigkeitsgruppen gewählt. Wahlberechtigte sind laut § 7 Wahlordnung:

 

“1. Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Bamberg ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die über               einen gültigen Aufenthaltstitel, eine Aufenthaltsberechtigung oder eine Niederlassungserlaubnis               im Sinne des Aufenthaltsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland verfügen,

2. eingebürgerte, ehemals ausländischen Mitbürger/-innen auf Antrag,

3. Bürgerinnen und Bürger, die von Geburt an mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen auf Antrag.“

 

Der MIB hat mit der Unterstützung des Ordnungsamts im Juni und Juli 2018 für die Wahlperiode 2018 bis 2024 die letzte Wahl durchgeführt. Die gewählten Mitglieder wurden durch den Stadtrat für die Wahlperiode berufen. Den Vorsitz teilt sich satzungsgemäß eine paritätisch besetzte Doppelspitze (nach Geschlecht und Herkunftsnationalität), aktuell Frau Mitra Sharifi und Herr Marco Depietri, sowie eine Stellvertretung. Der MIB tagt in der Regel mindestens zehn Mal im Jahr. Zu allen öffentlichen Sitzungen des Beirats werden die Fraktionen des Bamberger Stadtrates eingeladen.

 

Mit diesem kurzen Überblick sollte deutlich geworden sein, dass die Beiräte der Stadt Bamberg allesamt unterschiedlich sind und alle eigene Besonderheiten aufweisen. Diese sind stets aus der Mitte der Beiräte so beraten, angeschoben und über die Jahre weiterentwickelt worden. Die Eigenständigkeit der Beiräte sollte durch die Stadtverwaltung und Kommunalpolitik respektiert und weiterhin gewahrt werden. Grundsätzlich muss betont werden, dass alle Besonderheiten eigene Vor- und Nachteile haben und dass es keinen Königsweg der Beiratsarbeit gibt. Eine Debatte über Vor- und Nachteile kann allerdings nicht losgelöst, sondern nur gemeinsam mit den Beiräten geführt werden. Bei einer Zusammensetzung des Beirates ohne stimmberechtigte Stadträtinnen und Stadträte ist eine Trennung von migrations- und integrationsspezifische Debatten und parteipolitischen Interessen einfacher möglich. Zudem sind Beiräte repräsentative Gremien, wie z.B. der MIB für die migrantische Bevölkerung der Kommune. Daher ist es wichtig, dass stimmberechtigten Mitglieder selbst Migrationsgeschichte haben. 

 

Der Vorstand des Migrantinnen- und Migrantenbeirats wie auch der Vorstand des Familienbeirats beziehen selbst Stellung zu dem Antrag „Umstrukturierung MIB“ vom 10.03.2021 (siehe Anlage 1) und legen Wert auf die Beibehaltung ihrer parteipolitischen Unabhängigkeit (siehe Anlage 2 und 3). Sie betonen die Vorteile ihres Beiratsformats und lehnen deshalb den Umstrukturierungsvorschlag der CSU/BA sowie FW/BuB/FDP Stadtratsfraktionen ab.

 

Die Verwaltung regt daher an, dass die Fraktionen des Stadtrates mit der Vorstandschaft des Beirates für Migrantinnen und Migranten in ein Gespräch über Strukturveränderungen eintreten und keine Entscheidung losgelöst vom Beirat erfolgt.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

1. Der Familien- und Integrationssenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

2. Der Antrag der CSU/BA- sowie FW/BuB/FDP-Stadtratsfraktion vom 10.03.2021 ist damit ge-              schäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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