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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1110-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Kurzbeschreibung:

Es sind 4 nicht unterkellerte, dreigeschossige Reihenhäuser mit Pultdach geplant, die im Südwesten im III. Obergeschoss eine Dachterrasse erhalten. Für jedes Haus ist ein Carport und ein Geräteschuppen geplant.             

 

              Größe des Bauvorhabens: je Haus

              Breite:              6,12m              Länge:              12,00m              9,49m

             

                      bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               20.04.2010

 

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

                            Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.:  G 7 C

                            rechtsverbindlich seit: 27.03.1986

              Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): allgemeines Wohngebiet

 

              vorgesehene Abweichung:

-          Abweichung von der Zahl der Vollgeschosse (gepl. 3, zul. 2+D)

-          Abweichung von der Dachform, festgesetzt - Satteldach, geplant - Pultdach)

-          Stellplätze bzw. Carports an anderer Stelle als festgesetzt

 

              Begründung:

Da die Abweichungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, sind sie städtebaulich vertretbar, insbesondere da die Reihenhäuser als „Kopfbebauung“ separat gegenüber der bereits bestehenden Reihenhausbebauung betrachtet werden können. Außerdem wird rechtlich durch Grunddienstbarkeit sichergestellt, dass alle vier Häuser gleichartig gebaut werden.

             

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja:                 nein:                             nicht erforderlich

Der Antragsteller hat von der Möglichkeit des Antrages auf Absehen von der Nachbarbeteiligung bei Vorbescheidsantrag gem. Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO Gebrauch gemacht.

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 1              anrechenbar:              /              nachzuweisen:              1

              Nachweis auf Baugrundstück:              1              

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

              Besonderheiten:

Das Wasserwirtschaftsamt Kronach stimmt der Bebauung mit der Auflage zu, dass die bestehende Geländehöhe des südwestlichen Reihenhausgrundstücks strikt eingehalten wird.

             

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

Der Senat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zu.

 

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