Beschlussvorlage - VO/2010/1110-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Wohnkomfort Immobilien und Bauträger GmbH Neubau von 4 Reihenhäusern mit Carport und Geräteschuppen, Karl-Leicht-Straße 28, 30, 32, 34 Vorbescheid
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Zistl-Schlingmann Hans
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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07.07.2010
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Kurzbeschreibung:
Es sind 4 nicht unterkellerte, dreigeschossige Reihenhäuser mit Pultdach geplant, die im Südwesten im III. Obergeschoss eine Dachterrasse erhalten. Für jedes Haus ist ein Carport und ein Geräteschuppen geplant.
Größe des Bauvorhabens: je Haus
Breite: 6,12m Länge: 12,00m 9,49m
Antragseingang: 20.04.2010
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: G 7 C
rechtsverbindlich seit: 27.03.1986
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): allgemeines Wohngebiet
vorgesehene Abweichung:
- Abweichung von der Zahl der Vollgeschosse (gepl. 3, zul. 2+D)
- Abweichung von der Dachform, festgesetzt - Satteldach, geplant - Pultdach)
- Stellplätze bzw. Carports an anderer Stelle als festgesetzt
Begründung:
Da die Abweichungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, sind sie städtebaulich vertretbar, insbesondere da die Reihenhäuser als Kopfbebauung separat gegenüber der bereits bestehenden Reihenhausbebauung betrachtet werden können. Außerdem wird rechtlich durch Grunddienstbarkeit sichergestellt, dass alle vier Häuser gleichartig gebaut werden.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein: nicht erforderlich
Der Antragsteller hat von der Möglichkeit des Antrages auf Absehen von der Nachbarbeteiligung bei Vorbescheidsantrag gem. Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO Gebrauch gemacht.
Kfz Stellplätze:
erforderlich: 1 anrechenbar: / nachzuweisen: 1
Nachweis auf Baugrundstück: 1
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Das Wasserwirtschaftsamt Kronach stimmt der Bebauung mit der Auflage zu, dass die bestehende Geländehöhe des südwestlichen Reihenhausgrundstücks strikt eingehalten wird.
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich