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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1111-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

Kurzbeschreibung:

Das am Ende des neu angelegten Weinbergs liegende ehemalige landwirtschaftliche Gebäude des Klosters Michelsberg soll als Wirtschaftsgebäude für den zukünftig tätigen Winzer umgenutzt und umgebaut werden. Im Erdgeschoss wird neben einem Geräteraum/Werkstatt auch ein Aufenthaltsraum mit den dazugehörigen Nebenräumen (Teeküche, Toilettenanlagen) eingerichtet. Dach- und Kellergeschoss bleiben unverändert. Seitens der Bauherrin ist vorgesehen, den Geräteraum/Werkstatt langfristig an den Winzer zu verpachten. Der Aufenthaltsraum soll für gelegentliche Veranstaltungen, wie z.B. Weinproben des Winzers oder auch als Besprechungsraum für stadt- bzw. stiftungsinterne Veranstaltungen, genutzt werden.

             

              Größe des Bauvorhabens:

              Breite:  6,82 m bzw. 7,66 m              Länge:  21,80 m                ca. 3,20 m

                                                                                    Firsthöhe:        7,23 m

                      bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               24.03.2010

                                                                                                                Antrag vollständig:              18.05.2010

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

              Außenbereich (§ 35 BauGB): Grünfläche

                   Das Bauvorhaben ist als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB als zulässig zu

                werten.

                   Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt. Die Erschließung erfolgt über Grundstücke,

               die sich im Eigentum der Bauherrin befinden und ist somit gesichert.

     

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

              Nachbarzustimmung:              ja

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 4              anrechenbar:              2              nachzuweisen:              2

              Ablösung der Stellplatzpflicht:              2

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

              Besonderheiten:

Es sollen im Jahr ca. 10 Weinproben in dem Gebäude stattfinden. Die Besucher der Weinproben werden durch den Winzer am Ottoplatz persönlich abgeholt und über den Benediktinerweg und Weinberg zum Gebäude geführt. Die Besucher werden das Gebäude auch auf diesem Weg wieder verlassen.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich der Schutzgebietsverordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil „Michaelsberger Garten“ (VO Michaelsberger Garten) vom 20.11.1997.

Der Naturschutzbeirat hat dem Vorhaben in seiner Sitzung am 10.06.2010 zugestimmt. Die Genehmigung gemäß § 5 der Verordnung ist unter Auflagen in Aussicht gestellt und wird durch die Untere Naturschutzbehörde bei der Stadt Bamberg erteilt.

             

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

Der Senat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

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