Beschlussvorlage - VO/2010/1111-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Bürgerspitalstiftung Bamberg Umbau und Sanierung Wirtschaftsgebäude zu einem Aufenthaltsraum mit Nebenräumen, Michelsberg Fl. Nr. 2851
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Zistl-Schlingmann Hans
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Werksenat
|
Entscheidung
|
|
|
07.07.2010
|
I. Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Das am Ende des neu angelegten Weinbergs liegende ehemalige landwirtschaftliche Gebäude des Klosters Michelsberg soll als Wirtschaftsgebäude für den zukünftig tätigen Winzer umgenutzt und umgebaut werden. Im Erdgeschoss wird neben einem Geräteraum/Werkstatt auch ein Aufenthaltsraum mit den dazugehörigen Nebenräumen (Teeküche, Toilettenanlagen) eingerichtet. Dach- und Kellergeschoss bleiben unverändert. Seitens der Bauherrin ist vorgesehen, den Geräteraum/Werkstatt langfristig an den Winzer zu verpachten. Der Aufenthaltsraum soll für gelegentliche Veranstaltungen, wie z.B. Weinproben des Winzers oder auch als Besprechungsraum für stadt- bzw. stiftungsinterne Veranstaltungen, genutzt werden.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: 6,82 m bzw. 7,66 m Länge: 21,80 m ca. 3,20 m
Firsthöhe: 7,23 m
Antragseingang: 24.03.2010
Antrag vollständig: 18.05.2010
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Außenbereich (§ 35 BauGB): Grünfläche
Das Bauvorhaben ist als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB als zulässig zu
werten.
Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt. Die Erschließung erfolgt über Grundstücke,
die sich im Eigentum der Bauherrin befinden und ist somit gesichert.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Kfz Stellplätze:
erforderlich: 4 anrechenbar: 2 nachzuweisen: 2
Ablösung der Stellplatzpflicht: 2
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Es sollen im Jahr ca. 10 Weinproben in dem Gebäude stattfinden. Die Besucher der Weinproben werden durch den Winzer am Ottoplatz persönlich abgeholt und über den Benediktinerweg und Weinberg zum Gebäude geführt. Die Besucher werden das Gebäude auch auf diesem Weg wieder verlassen.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich der Schutzgebietsverordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil Michaelsberger Garten (VO Michaelsberger Garten) vom 20.11.1997.
Der Naturschutzbeirat hat dem Vorhaben in seiner Sitzung am 10.06.2010 zugestimmt. Die Genehmigung gemäß § 5 der Verordnung ist unter Auflagen in Aussicht gestellt und wird durch die Untere Naturschutzbehörde bei der Stadt Bamberg erteilt.
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich