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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1114-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Kurzbeschreibung:

Hinter der Zwirnerei soll eine zweigeschossige Tiefgarage mit 457 Stellplätzen errichtet werden. Die Tiefgaragenein- und ausfahrt befindet sich an der südwestlichen Seite der TGa, an der Planstraße 2. Gemäß dem in Aufstellung begriffenen Bebauungsplan ist auf dem nordwestlichen Teil der Tiefgarage ein Universitätsneubau geplant. Die Tiefgarage ist bereits in statischer und konstruktiver Hinsicht auf diesen Neubau ausgerichtet.

Auf Grund des engen Zeitfensters in Bezug zur Landesgartenschau wurde bereits eine Teilbaugenehmigung für den Erdaushub und den statischen Verbau mit einer Bohrpfahlwand erteilt.

Dem vorliegenden Freiflächengestaltungsplan des ERBA-Platzes wird grundsätzlich zugestimmt, er bedarf jedoch in einzelnen Punkten noch einer Überarbeitung. Die Lage und Anordnung der Fahrradstellplätze ist noch zu optimieren und für eine qualitätsvolle Beleuchtung ist ein Lichtplaner hinzuzuziehen. Die Gliederung des Platzes durch Querstreifen wird kritisch gesehen, hier sind noch weitere Alternativen vorzulegen. Die Überarbeitung des Freiflächengestaltungsplanes wird auf Grund des Zeitfensters der Bauarbeiten hinsichtlich der Fertigstellung zur Landesgartenschau 2012 direkt mit dem Stadtplanungsamt und dem Stadtplanungsbeirat durchgeführt. Diesbezüglich werden deshalb Auflagen im Baubescheid aufgenommen.

             

              Größe des Bauvorhabens:

              Breite:              69,0m              Länge:              110,0m

             

 

                      bereits ausgeführt:   ja, mit Teilbaubescheid genehmigt

                            Antragseingang:               17.02.2010

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

                            Zulässigkeit nach § 34 BauGB

Eigenart der näheren Umgebung: §11 Sondergebiet – Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des in Aufstellung begriffenen Bebauungsplan Nr. G 10 A.

Die vorliegende Planung ist grundsätzlich nach den Maßgaben des § 34 BauGB zu beurteilen. Art und Maß der Nutzung entspricht der näheren Umgebung. Zudem liegt das Vorhaben im Geltungsbereich des in Aufstellung begriffenen Bebauungsplanes Nr. G 10 A mit Aufstellungsbeschluss vom 26.07.2006, für den die öffentliche Auslegung bereits durchgeführt, die hierzu eingegangenen Anregungen aber noch nicht behandelt wurden.

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              Ja

 

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

 

              Besonderheiten:

Das Wasserwirtschaftsamt stimmt dem Bauvorhaben zu.

             

 

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Nähe Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

Die Auflagen zur Bodendenkmalpflege wurden in den Teilbaubescheid aufgenommen. Die Abt. Denkmalpflege/Sachbearbeiter Archäologie steht in engem Kontakt mit den Bauherren und überwacht die Erdarbeiten.

             

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

Der Senat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

 

 

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