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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1115-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

Kurzbeschreibung:

Die Universität Bamberg will auf der ERBA- Insel einen neuen Universitätsstandort mit einer Gesamtsitzplatzanzahl von ca. 1992 Plätzen errichten. Dafür wird auf der nordwestlichen Seite, hinter dem bestehenden Zwirnereigebäudes ein 6- geschossiges Universitätsgebäude mit Flachdach geplant. Zwischen dem 6- geschossigen geplanten Gebäude und dem bestehenden Zwirnereigebäude ist ein kleineres 3-geschossiges Pavillongebäude vorgesehen. Für dieses dreigeschossige Zwischengebäude ist im Erdgeschoss eine Gaststättennutzung und in den zwei Obergeschossen sind Büroräume vorgesehen.

Im sechsgeschossigen Universitätsgebäude sollen drei Fakultäten mit Flächen für Hörsäle, Seminarräume, PC-Pools, PC-Labore, Übungsräume, Zeichen- und Musiksäle, Büroräume und verschiedene andere erforderliche Räume für den Universitätsbetrieb untergebracht werden:

 

3 Fakultäten:

- Wirtschaftsinformatik – und Angewandte Informatik (WIAI)

- Fakultät Humanwissenschaft, Bereich Kunst

- Musikpädagogik

 

mit u.a.

- 2 Hörsäle                                                                                       470 m²

- 23 Seminarräume                                                                    2095 m²

- 26 PC –Räume                                                                      1035 m²

- 2 Musiksäle:                                                                                      395 m²

- 2 Zeichensäle                                                                         134 m²

- Bürofläche                                                                                    3750 m²

- Werkstattfläche                                                                        215 m²

- 1 Cafeteria                                                                                      716 m²

 

Durch das Gebäude ist von der Planstraße 2 auf den Platz zwischen Universitätsneubau und Zwirnerei ein 12,00 m breiter Durchgang geplant. Da im bestehenden Zwirnereigebäude ebenfalls ein Durchgang vorgesehen ist, wird dadurch eine Sichtachse zum ERBA-Turm geschaffen.

Das Gebäude wird in drei 12,00 m breiten Bereichen auf der nordwestlichen Seite um ca. 16,00 m zurückversetzt. Im Bereich des Durchganges beginnt der Versatz bereits im Erdgeschoss um den Durchgang deutlich erkennbar zu machen. In den beiden anderen Bereichen ist der Versatz ab dem zweiten Obergeschoss geplant.

Der Universitätsneubau liegt mit seiner Traufe auf Höhe der Traufe des Zwirnereigebäudes. Die erforderlichen Technikaufbauten überragen diese Höhe jedoch um ca. 2,00 m.

Der Neubau ordnet sich aus denkmalpflegerischer Sicht, trotz der Technikaufbauten dem Einzeldenkmal unter.

 

              Größe des Bauvorhabens:

                                                          Breite:                          Länge:                         Traufhöhe             

              Universitätsneubau:                            34,02 m                   110,20 m                               20,45 m

              Pavillongebäude:                                 19,25 m                     25,55 m                               11,00 m

             

             

                   bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               15.04.2010

 

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

                            Zulässigkeit nach § 34 BauGB

              Eigenart der näheren Umgebung: Sondergebiet

              Die vorliegende Planung ist grundsätzlich nach den Maßgaben des § 34 BauGB zu beurteilen. Art und Maß der Nutzung entspricht der näheren Umgebung. Zudem liegt das Vorhaben im Geltungsbereich des in Aufstellung begriffenen Bebauungsplanes Nr. G 10 A mit Aufstellungsbeschluss vom 26.07.2006, für den die öffentliche Auslegung bereits durchgeführt, die hierzu eingegangenen Anregungen aber noch nicht behandelt wurden. Der Gebietscharakter dieses Bereiches ist als Sonderfläche für die universitäre Nutzung definiert, die nicht überbaubaren Flächen sind mit einem Gehrecht für die Öffentlichkeit (Campus, Durchgang) festgesetzt.

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja

 

              Kfz – Stellplätze:

                                erforderlich:              anrechenbar:                    nachzuweisen:

Universitätsgebäude:    134                                        /                                          134

Pavillongebäude:            38                                       /                                             38

Gesamtnachweis auf dem Baugrundstück – in der Tiefgarage: 172

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

              Besonderheiten:
 

Die Kfz-Stellplätze für das Universitätsgebäude wurden über die Anzahl der Studenten ermittelt.

Bei 1992 Studenten errechnen sich mit dem Teiler 10 somit 1992 : 10 = 200 Stellplätze (St). Aufgrund des studentischen Wohnens in der Zwirnerei und Schlichterei kann wegen der damit verbundenen Doppelnutzung ein geschätzter Abzug von 1/3 der Stellplätze angenommen werden.

 

Daraus folgt also:

200 St. – 1/3 (= 66 St) = 134 St

 

Für den Bebauungsplan wurde ein Verkehrsgutachten erstellt. In diesem Verkehrsgutachten (Stand Mai 2010) heißt es unter Kapitel „7. Fazit und Empfehlungen“ zum Thema Radverkehr, dass ca. 830 Fahrradstellplätze in Universitätsnähe für erforderlich gehalten werden.

 

Die erforderlichen 830 Fahrradstellplätze werden auf dem Campus, im südlichen Bereich und in der Tiefgarage nachgewiesen.

 

Die Auslastung der Tiefgarage stellt sich wie folgt dar:

Uni-Gebäude:                                                                         134 St

Pavillongebäude:                                                                        38 St

330 Fahrradabstellplätze entsprechen                                       42 St

(auf 1 Kfz-Stellplatz können 8 Fahrräder abgestellt werden)

Zwirnerei                                                                         182 St

Schlichterei                                                                           24 St             

                                                                         ______

                                          Summe:                  420 St
 

In der TGa vorhanden                                                                         457 St                           
      somit noch nicht zugeordnet                                                                           30 St             
 

             

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein – in der Nähe

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege              ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

             

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

 

Der Senat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

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