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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4207-38

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2017 wurden erstmals 10.000 Euro für ein Förderprogramm für Lastenfahrräder/-pedelecs bewilligt. Dieses Förderprogramm war ein Baustein der gesamtstädtischen Initiative "Bambergs Weg in die Elektromobilität". Ziel des damaligen Förderprogramms war die Erhöhung des Radverkehrsanteils im gewerblichen Lieferverkehr und die damit verbundene Verringerung des Anteils von motorisierten Dienstleistungen im gewerblichen Bereich durch emissionsfreie Transportmöglichkeiten, gerade für den heimischen Mittelstand.

 

Gefördert wurde die Beschaffung von ein- und zweispurigen, zulassungs- und versicherungsfreien Lastenfahrrädern mit und ohne batterieelektrischer Tretunterstützung (Lastenpedelecs bis 25 km/h) sowie zulassungs- und versicherungspflichtige Lastenpedelecs bis 45 km/h, die mindestens eine Lasten- Zuladung von 40 kg (zzgl. Fahrergewicht) ermöglichen und damit mehr Ladevolumen bzw. -gewicht als ein herkömmliches Fahrrad aufnehmen können.

 

Je Antragsteller/-in ist nur ein Fahrzeug förderfähig. Nicht förderfähig sind nachträglich vorgenommene Umbauten an herkömmlichen Fahrrädern, sowie E-Bikes (kein Pedalbetrieb möglich, zulassungs- und versicherungspflichtig).

 

Die Höhe der Zuwendung beträgt von Anfang an

 

1. für rein muskulär betriebene Lastenräder 25 % der Netto- Anschaffungskosten (Gesamtkosten abzüglich der gesetzl. Mehrwertsteuer), max. jedoch 500,00 €

2. für batterieelektrisch unterstützte Lastenpedelecs 25 % der Netto- Anschaffungskosten (Gesamtkosten abzüglich der gesetzl. Mehrwertsteuer), max. jedoch 1.000,00 €

 

 

Antragsberechtigt waren 2018 und 2019

 

1. Gewerbebetriebe und Unternehmen, unabhängig von der Rechtsform, mit Sitz oder Niederlassung in der Stadt Bamberg,


2. freiberuflich tätige Personen, die in der Stadt Bamberg ansässig sind sowie

 

3. Stiftungen, Genossenschaften, eingetragene Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts aus der Stadt Bamberg

 

Nicht antragsberechtigt waren aufgrund der nur begrenzt vorhandenen Haushaltsmittel von insgesamt 10.000 Euro im Jahr 2018 und 15.000 Euro im Jahr 2019, Privatpersonen.

Die entsprechenden Förderrichtlinien wurden in der Sitzung des Umweltsenates am 27.02.2018 beschlossen und sind zum 01.04.2018 in Kraft getreten.

 

Bereits nach drei Wochen waren 2018 die Fördermittel fast komplett ausgeschöpft. Es wurden insgesamt elf Anträge bewilligt, hiervon neun Anträge für Lastenpedelecs und zwei Anträge für Lastenfahrräder.

 

Eine Umfrage 2018 zur Auslastung und zur Zufriedenheit bei den Nutzern hat einen hohen Grad der Zufriedenheit ergeben. Insbesondere wurde hervorgehoben, dass das Parkplatzproblem in der Innenstadt durch die Lastenpedelecs von sekundärer Bedeutung sei, und somit der Parksuchverkehr vermieden wird. Der angegebene Einsatzradius für die Lastenpedelecs im Regelfall zwischen ein bis zu sieben km entspricht den Erwartungen des Fördergebers, dass insbesondere Lieferkilometer durch Verbrenner im Nahbereich ersetzt werden.

 

Auch 2019 wurde das Förderprogramm für gewerbliche Lastenpedelecs erfolgreich fortgesetzt. Bei einem Fördervolumen von 15.000 € wurden 17 Anträge mit einer Fördersumme von insgesamt 14.072,90 € gestellt und bewilligt.

 

Mit Beschluss des Umweltsenates vom 26.11.2019 wurde die Förderrichtlinie neu gefasst, da von verschiedenen Seiten an die Verwaltung der Wunsch herangetragen wurde, das Förderprogramm zur Anschaffung von Lastenpedelecs nicht nur zu verlängern, sondern auch auf Familien zu erweitern. Vor dem Hintergrund des Zieles der Verwaltung, Bamberg weiter zu einer besonders familienfreundlichen Stadt zu entwickeln, wurde die Richtlinie überarbeitet und um die Förderung im privaten Bereich ergänzt, so dass seit 2020 die "Richtlinie zur Förderung von Lastenrädern und Lastenpedelecs im gewerblich, institutionellen und privaten Einsatz in der Stadt Bamberg" zur Anwendung kam.

 

Seither waren gem. Ziff. 3 Abs. 1 o.g. Richtlinie neben Gewerblichen und Institutionen auch Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind mit Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Bamberg antragsberechtigt.

 

Ursprünglich waren im Haushalt 2020 Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 Euro für die Förderung von Lastenrädern vorgesehen. Corona bedingt wurde der Ansatz allerdings auf 5.000 Euro reduziert, was zur Folge hatte, dass nur die sechs Schnellsten (vier Private/3 x 1.000 € und 1 x 500 €, ein Gewerblicher/603,23 € und ein gemeinnütziger Verein/896,77 €) eine Förderung für insgesamt fünf Lastenpedelecs und ein Lastenfahrrad erhielten und sieben Anträge (drei Private und vier Gewerbliche) abgelehnt werden mussten. Dieses Windhundprinzip erscheint allerdings keinesfalls gerecht, weshalb die Änderung der Richtlinie, weg vom Windhundprinzip hin zu einem Losverfahren, als sinnvoll und notwendig erachtet wird. Dies nicht nur wegen der knappen Haushaltsmittel aufgrund der aktuellen Situation, sondern auch aufgrund der Erweiterung der Förderung für Private, wodurch im Gegensatz zu den Jahren 2018 und 2019 künftig wohl regelmäßig eine größere Anzahl von Förderanträgen einer zu geringen Fördermasse gegenüberstehen wird. Bzgl. der Umstellung auf das Losverfahren waren sich die Mitglieder des Mobilitätssenates am 09.02.2021 bereits einig. Allerdings wurde die Berücksichtigung sozialer Kriterien gewünscht, weshalb die Zweite Lesung des Tagesordnungspunktes beschlossen wurde. 


Zur Übersicht wird im Folgenden das Verfahren in anderen Städten der Umgebung dargestellt:

 

Stadt

Fördersumme

Förderberechtigt

Max. Förderbetrag

Vergabe

Soziale Kriterien

Bayreuth

25.000€

Privatpersonen, Gewerbetreibende, Vereine und Institutionen

500€ muskulär, 1.000€ elektrisch

Windhund

-

Schweinfurt

30.000€

Privatpersonen

1.000€

Windhund

-

Erlangen

100.000€

Privatpersonen, Vereine, Initativen, Gewerbetreibende

1.000€ muskulär,

1.500€ elektrisch

Windhund

-

Würzburg

50.000€

Privatpersonen, Gewerbetreibende

700€ für Gewerbetreibende und Privatpersonen, 1.000€ für Familien mit mindestens zwei Kindern

Windhund

Familien mit mehr als 2 Kindern bekommen 300,00€ mehr

 

 

Um die Anregungen aus der vergangenen Sitzung aufzunehmen, wird folgendes Vorgehen vorgeschlagen.

 

  1. Es werden zwei Förderrichtlinien beschlossen, die den besonderen Anforderungen an Gewerbetreibende und Privatpersonen Rechnung tragen. Die Förderrichtlinien können in den kommenden Haushaltsjahren dann jeweils auch einzeln geändert werden. Dies geschieht auch vor dem Hintergrund, dass eine Mischung aus sozialen und Umweltkriterien, die bei einem Teil der Antragsberechtigten relevant (Private), bei einem anderen Teil der Antragsberechtigten (Gewerbliche und Institutionen) irrelevant sein sollen, sich aufgrund drohender Inkonsequenz in Bezug auf den Förderzweck und die Gleichbehandlung rechtlich verbietet.

 

  1. Die Lastenradförderung soll auch im Hinblick auf die beschlossenen Ziele des Verkehrsentwicklungsplans dem Zweck dienen, städtisches Verkehrsaufkommen zu reduzieren und soziale Kriterien aufgreifen (vgl. Antrag von Grünes Bamberg vom 03.03.2021 (Anlage 4) unter Ziffer 3 und im Antrag der BBB-Fraktion vom 22.03.2021 (Anlage 5) unter Spiegelpunkt 1) Deshalb wurde auf das Vorhandensein bzw. die Abschaffung vorhandener Kraftfahrzeuge abgestellt, was zum einen den sozialen Aspekt berücksichtigt, zum anderen jedoch auch den Umweltaspekt. Auch eine gemeinsame Nutzung von Fahrzeugen wird in der neuen Förderrichtlinie für Private positiv berücksichtigt.

 

Es sollen deshalb Personen gefördert werden, die

a)      Kein Kraftfahrzeug besitzen

b)      Ihr eigenes Kraftfahrzeug zugunsten eines Lastenfahrrads/-pedelecs ersetzen oder

c)      Im Besitz eines Kraftfahrzeugs im gesamten Haushalt sind und das Lastenfahrrad/-pedelec –oder das vorhandene Kraftfahrzeug- mit mindestens einem anderen Haushalt gemeinsam nutzen.

Dazu dient die Erteilung der Erlaubnis zu einer Abfrage beim Straßenverkehrsamt/zulassungsstelle der Stadt Bamberg sowie einer schriftlichen Versicherung des Mitnutzers

 

Eine Förderung im Hinblick auf die Zahl der Kinder im Haushalt wird nicht befürwortet, da sie nicht zwingend mit der sozialen Situation der Familie zusammenhängt.

 

Anstatt den Zufall zwischen gewerblichen und privaten Antragstellern entscheiden zu lassen, empfiehlt die Verwaltung die Haushaltsmittel auf zwei Lostöpfe aufzuteilen. Auf diese Weise geht man zum einen sicher, dass aus jeder Gruppe Antragsberechtigte ausgelost werden. Zum anderen kann man bei zwei Lostöpfen und zwei Förderrichtlinien unterschiedliche Kriterien für eine Förderung festlegen.


Im privaten Bereich die gewünschten sozialen Kriterien neben den Umweltkriterien und im gewerblichen Bereich alleinig – wie bisher – die Umweltkriterien.

 

Die Verwaltung schlägt vor, jährlich ein Drittel der im Haushalt angesetzten Fördersumme für Gewerbliche und Institutionen und zwei Drittel für Private zu veranschlagen. Da die Haushaltsmittel 2020 mit nur 5.000 Euro (davon 3.000 Euro für Private verausgabt) sehr gering waren, so dass lediglich vier Private von der Förderung profitieren konnten, und in den Jahren 2018 (11 Lastenräder/9.351,10 Euro) und 2019 (17 Lastenräder/14.072,90 Euro) ausschließlich Gewerbliche und Institutionen von der Förderung profitierten (gesamt: 23.424 Euro zzgl. 2.000 Euro aus 2020, somit insgesamt 2018 bis 2020 25.424 Euro), schlägt die Verwaltung vor, 2021 einmalig ausschließlich Private zu fördern.

Diese Empfehlung erfolgt auch vor dem Hintergrund, dass derzeit Lastenräder für Gewerbetreibende auch auf Bundesebene gefördert werden.

 

Abschließend informiert die Verwaltung, dass insgesamt in den Jahren 2018 bis einschl. 2020 34 Lastenräder mit einer Fördersumme von insgesamt 28.424 Euro gefördert werden konnten.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

 

  1. Die beigefügten Förderrichtlinien werden beschlossen.

 

  1. Mit der Förderung ausschließlich Privater im Jahr 2021 besteht Einverständnis.

 

  1. Mit der jährlichen Aufteilung der Fördersumme ein Drittel für Gewerbliche und Institutionen sowie zwei Drittel für Private ab dem Haushaltsjahr 2022 besteht Einverständnis.

 

  1. Der Antrag der Stadtratsfraktion Grünes Bamberg vom 03.03.2021 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

  1. Die Anträge der BBB-Stadtratsfraktion vom 26.10.2020 und vom 22.03.2021 sind damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.


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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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Anlagen

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