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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4234-38

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Im Kalenderjahr 2018 wurden an potentiell hochbelasteten Straßenzügen im Stadtgebiet Bamberg kontinuierliche Luftgütemessungen durchgeführt. Mittels Passivsammlern ist der Leitparameter der lufthygienischen Situation Stickstoffdioxid an sieben Standorten überwacht worden. Zu überprüfen galt es, inwieweit der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter jeweils eingehalten wird. Die für 2018 aufgezeichneten Jahresmittelwerte sind in Abbildung 1 noch einmal dargestellt. Zu erkennen ist, dass über das gesamte Kalenderjahr gemessen, die Grenzwerte mit Ausnahme der Unteren Königsstraße eingehalten worden sind. Die leichte Überschreitung in der Unteren Königstraße ist auf die relativ hohe Verkehrsbelastung zurückzuführen, mit der ein nahezu permanenter Rückstau einhergeht. Darüber hinaus kommt es durch die ausgeprägte Straßenschlucht über eine Länge von mehreren hundert Metern und der Verkehrsführung in der Einbahnstraße zu einer Anreicherung der Luftschadstoffkonzentration.

 

Aufgrund dessen und dem Beschluss des Umweltsenats vom 26.11.2019 wurde das Messprogramm durch das Klima- und Umweltamt entsprechend fortgeschrieben. Um den Anforderungen der 39. BImSchV zu genügen, wurden die Messergebnisse über das gesamte Kalenderjahr 2020 aufgezeichnet und gemittelt. Zusätzlich nahm ein Passivsammler an der offiziellen Messstation des Bayerischen Landesamtes für Umwelt an der Löwenbrücke einen Referenzwert auf, um die Messungenauigkeit kompensieren zu können. Die Messgenauigkeit ist unter anderem abhängig von der Umgebungstemperatur, so dass mit den offiziellen Messwerten der LfU-Messstation ein Ausgleichsfaktor ermittelt wird. Mit diesem wird dann der Laborwert der Unteren Königsstraße beaufschlagt um einen stichhaltigen Messwert zu erhalten. Dieser Wert ist in Abbildung 2 dargestellt.

 

Aufgrund der Konzentration von 32 µg/m³ am Messort besteht nach wie vor keine Notwendigkeit, einen Luftreinhalteplan nach § 47 BImSchG aufzustellen. Hierzu müsste eine dauerhafte Überschreitung der offiziellen Messwerte der LÜB-Station vorliegen, was jedoch nicht der Fall ist. Bamberg liegt mit dem Jahresmittelwert sowohl im Jahr 2018 mit 24 µg/m³, wie auch im Jahr 2020 mit 18 µg/m³ weit unter dem Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter.

 

Ungeachtet dessen ist die Verkehrssituation des Jahres 2020 nicht mit der von 2018 zu vergleichen. Das liegt in erster Linie an dem der Corona-Pandemie geschuldetem gesunkenen Verkehrsaufkommen. Es wird


aus fachlicher Sicht daher vorgeschlagen, das Messprogramm in der Unteren Königsstraße im Kalenderjahr 2022 erneut durchzuführen, um das angestrebte Untersuchungsergebnis zu erreichen.

 

Überdies kann die 2018 angesprochene Flottenumstellung der in Bamberg zugelassenen Kraftfahrzeuge der Stickstoffdioxidbelastung wie folgt beschrieben werden: In den vergangenen drei Jahren sind die zugelassenen Kfz mit reinem Elektroantrieb von 117 auf 397 sowie die mit Hybridantrieb von 300 auf 972 gestiegen. Das ist jeweils mehr als eine Verdreifachung.

 

Diese Zahlen stellen selbstverständlich nicht das tatsächliche Verkehrsaufkommen am Messpunkt dar, decken sich jedoch mit den statistischen Angaben der bundesweiten Flotteneinteilung. So sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts im 1.Quartal 2021 im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres, die Neuzulassungen von Hybridfahrzeugen um 100% sowie die mit Elektroantrieb um 149 % gestiegen, wohingegen die Zahlen von Diesel- und Benzinbetriebenen privat genutzten Kfz um jeweils 30 % zurückgingen.

 

Entsprechende Gelder zur fortwährenden Erfassung der Luftqualität im Stadtgebiet sind für den Haushalt des Referates 5 bereits bewilligt und eingeplant.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

1. Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

2. Die Verwaltung wird beauftragt die Luftmessung in der unteren Königstraße für das Kalenderjahr 2022 fortzusetzen.

3. Nach Vorliegen des Jahresmittelwertes ist dem Umweltsenat im 2. Quartal 2023 erneut zu berichten.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 700 Euro  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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Anlagen

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