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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2021/4237-38

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

  1. Kampagne zum Thema „Nachhaltigkeit/Zukunftsfähigkeit“ mit Bündelung diverser Initiativen und Einbettung der Kampagne „1wegfrei bis 23“

 

Das breite Spektrum des Themengebiets Nachhaltigkeit wird künftig eine eigene Plattform auf der Homepage der Stadt Bamberg erhalten. Auf dieser Seite soll sowohl über Nachhaltigkeitsmanagement und nachhaltige Prozesse in der Verwaltung, als auch über Projekte mit und aus der Stadtgesellschaft berichtet werden. Die Kampagne „1wegfrei bis 23“ wird auf dieser Seite ebenfalls verortet. Als Grundlage dient die bisherige Internetseite „Bamberg plastikfrei“, die zeitnah durch das neue Logo „1wegfrei bis 23“ (Anlage1) angepasst wird.

 

Mit dem monatlichen E-Mail-Rundschreiben der Wirtschaftsförderung hat sich das Klima-und Umweltamt in Absprache mit der Lebensmittelüberwachung am 30.03.2021 an die Bamberger Gastronomie gewendet und informiert, dass auch zu Corona-Zeiten die Verwendung kundeneigener Behältnisse erlaubt ist. Inhalt des Rundschreibens war u.a. ein Leitfaden zum hygienischen Umgang mit Mehrwegbehältnissen (Anlage 2) und ein Aushang mit der Aufschrift „Mehrwegbehälter Willkommen“ (Anlage 3).

 

Auf Initiative von Ehrenamtlichen der Bamberger Gruppen „Transition“, „Gaia Protection“ und „Bambecher“ fanden unter der Teilnahme von Bürgermeister Glüsenkamp und des Agenda 2030-Büros am 04.03.2021 und am 16.03.2021 Online-Konferenzen mit der Bamberger Gastronomie zum Thema „einheitliches Mehrwegsystem in Bamberg“ statt. Das Agenda 2030-Büro steht in engem Kontakt mit den Initiativen und unterstützt als Netzwerkpartner. Ergebnis der Online-Konferenzen war, dass die zwei Mehrwegsysteme „Recup/Rebowl“ und „Vytal“ von der Bamberger Gastronomie bevorzugt werden. Einige Betriebe haben inzwischen auf ein solches Mehrwegsystem umgestellt oder beabsichtigen dies zu tun. Bereits Anfang Mai haben Gastronominnen und Gastronomen in der Austraße das neue Mehrwegsystem eingeführt.

Das Agenda 2030-Büro strebt im 3. Quartal 2021 eine weitere „Mehrweg-Konferenz“ seitens der Stadt Bamberg an.


Um die Sichtbarkeit der Betriebe zu erhöhen, die Mehrwegsysteme betreiben oder Mehrwegbehälter akzeptieren, sollen künftig zusammen mit Ehrenamtlichen entsprechende Verkaufsstellen in die Online-Karte „Karte von Morgen“ eingetragen werden. Die „Karte von Morgen“ funktioniert dabei nach dem Wiki-Prinzip und kennzeichnet nachhaltige Orte in einer Region. Jede und jeder kann einen Eintrag vornehmen oder ändern. Die Karte wird künftig auch auf der Nachhaltigkeitsplattform auf der Homepage der Stadt Bamberg eingebettet werden.

 

Mit der nationalen Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie zum 3. Juli 2021 werden außerdem weitere Impulse gegen Plastikmüll gesetzt. Zum Beispiel das Verbot von Geschirr und Besteck aus Einwegkunststoff oder die Kennzeichnungspflichten für bestimmte Einwegkunststoffprodukte. Auch die geplante Verpflichtung, Essen oder Getränke zum Mitnehmen ab 2023 auch in Mehrwegverpackungen anzubieten, ist sinnvoll und wird sicherlich zu deutlich weniger Plastik in der Umwelt führen.

 

 

  1. Measurement

 

Mit Beschluss des Mobilitätssenats vom 09.02.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, Maßnahmenpakete zu erarbeiten und erneut darüber zu berichten. Alle geplanten und ergriffenen Maßnahmen sollen letztendlich dazu dienen, die Abfallmengen im öffentlichen Bereich und das Littering sowie grundsätzlich die Verwendung von Einweg-to-go Verpackungen, zu reduzieren.

 

Eine Idee war es, evtl. Erfolge verschiedener Maßnahmen mit Hilfe des Measurements zu belegen. Hierbei müssten die Abfallmengen des im öffentlichen Raum gesammelten Mülls fortlaufend gewogen werden, um mittels der Wiegedaten Veränderungen dieser Müllmenge zu dokumentieren. Anhand dieser Daten soll sich zeigen, ob die ergriffenen Maßnahmen positive Ergebnisse bewirken.

 

Aus Sicht der BSB, Abteilung Entsorgung, ist eine Verwiegung des gesammelten Mülls im öffentlichen Raum nicht zielführend, um die Wirksamkeit von Maßnahmen zur Müllvermeidung messen zu können. Laut BSB handelt es sich bei dem gesammelten Müll größtenteils um Leichtverpackungen aus Kunststoffen, to-go-Einwegverpackungen, etc., also um Müll, der allgemein sehr leicht ist, jedoch ein großes Volumen aufweist.

Eine Konsumveränderung beim Verbraucher spiegelt sich somit erst bei einer sehr deutlichen Veränderung messbar im Gewicht des gesammelten Mülls wieder. Sensitiver wäre laut BSB eine Erfassung des Müll-Volumens. Hier fehlen jedoch beim BSB die dazu notwendigen und geeigneten Messeinrichtungen.

 

Grundsätzlich wären laut BSB sowohl für das Verwiegen, als auch die Erfassung des Müll-Volumens, aussagekräftige Daten aus Tagen vor der Corona-Pandemie nötig, um zukünftige Veränderungen in Masse bzw. Volumen bestimmen zu können. Diese liegen jedoch nicht vor. Das aktuell erhöhte Müllaufkommen von Einwegverpackungen im öffentlichen Raum aufgrund der Corona Pandemie sei nicht aussagekräftig.

 

Beiden Messmethoden gemein ist die Schwäche, dass sie keine Aussage über die Zusammensetzung des Mülls treffen. Effekte z.B. aus der Aufstellung zusätzlicher Abfallbehälter, wieder zunehmender Touristenzahlen oder die nationale Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie zum 3. Juli 2021, könnten so die Wirkungen von Maßnahmen zur Reduzierung von Wegwerfverpackungen in der Gesamtbetrachtung kompensieren.

 

Gleich welche Methode man anwenden würde, für eine Verwiegung des Mülls müssten enorme logistische als auch personelle Umstellungen in der Entsorgung vorgenommen werden, die mit den aktuellen Kapazitäten der BSB nicht umsetzbar sind. Zugleich würden zusätzliche Kosten verursacht, die in der aktuellen Haushaltsplanung nicht berücksichtigt sind.

 

Eine weitere Möglichkeit, Veränderungen im Konsumentenverhalten hinsichtlich der Nutzung von Einweg-, bzw. Mehrwegverpackungen darlegen zu können, ist es, über einen längeren Zeitraum (Sommermonate) stichprobenartig die Inhalte der innerstädtischen Abfalleimer zu untersuchen. Derartige Untersuchungen werden unter anderem vom Witzenhausen- Institut für Abfall, Umwelt und


Energie GmbH durchgeführt. Die Kosten für solch eine Untersuchung würden im 5-stelligen Bereich liegen. Laut Aussage des Geschäftsführers des Witzenhausen-Institutes würde eine Analyse derzeit aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie jedoch wenig repräsentative Ergebnisse liefern.

 

Da, gleich welche Messmethode gewählt wird, kaum aussagekräftige und belastbare Zahlen zu erwarten sind und jegliches Untersuchungssystem einen erheblichen logistischen Aufwand sowie Personalressourcen erfordert, bzw. nicht unerhebliche Kosten verursachen würde, wird davon derzeit Abstand genommen, die Auswirkungen der Maßnahmen mit belegbaren Zahlen darzulegen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, über den Fortschritt der Kampagne weiterhin zu berichten.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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