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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4252-R3

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

In der Vollsitzung am 24.03.2021 hat die Verwaltung über die Änderung der Bayerischen Gemeindeordnung berichtet, die es den Kommunen nunmehr ermöglicht, die Sitzungsteilnahme von Gemeinderatsmitgliedern mittels Ton-Bild-Übertragungen in Form sogenannter hybrider Sitzungen zuzulassen. In gleicher Sitzung wurde die Verwaltung per Beschluss beauftragt, unter Einbindung der Fraktionen einen Vorschlag für eine Anpassung der Geschäftsordnung des Stadtrates zu erarbeiten, sodass künftig die Sitzungen des Bamberger Stadtrates sowie seiner Senate und Ausschüsse als hybride Sitzungen abgehalten werden können. Vor einer Anpassung der Geschäftsordnung empfiehlt es sich allerdings zunächst die Herausgabe der Anwendungsrichtlinien des Bayerischen Innenministeriums, insbesondere zur Ausgestaltung hybrider Sitzungen, abzuwarten. Die Veröffentlichung dieser ist bis Ende April 2021 vorgesehen.

 

Vor dem Hintergrund steigender Infektionszahlen sowie den seit 15.04.2021 geltenden verschärften Quarantäneregelungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus besteht jedoch aktuell ein hohes Risiko, sich nach Teilnahme an einer Sitzung in Isolation bzw. Quarantäne begeben zu müssen. In diesem Fall wäre nicht nur die Beschlussfähigkeit der Gremien in anstehenden Sitzungen gefährdet, sondern auch die Handlungsfähigkeit der Verwaltung in Teilen eingeschränkt.

 

Um das Risiko einer Quarantänepflicht zu minimieren und die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit des Stadtrates und der Verwaltung aufrecht zu erhalten, wird vorgeschlagen, einen Vorratsbeschluss zu fassen, welcher die Durchführung hybrider Sitzungen noch vor Anpassung der Geschäftsordnung ermöglicht. Hierfür ist gem. Art. 120b Abs. 4 i.V.m. Art. 47a Abs. 1 Satz 1 BayGO die Beschlussfassung mit einer Zweidrittelmehrheit der Abstimmenden erforderlich. Die Entscheidung, inwieweit im Einzelfall die Möglichkeit zur Teilnahme mittels Ton-Bild-Übertragung besteht, soll dem Oberbürgermeister obliegen und in Ausübung seines pflichtgemäßen Ermessens durch entsprechende Ladung zu einer Hybridsitzung erfolgen.

 

Hinsichtlich der Gestaltung hybrider Sitzungen gibt die Neuregelung der Bayerischen Gemeindeordnung einige Rahmenbedingungen bzw. Voraussetzungen vor. Zu beachten ist insbesondere:

  • Sitzungen sind mit Blick auf die erforderliche Saalöffentlichkeit weiterhin als Präsenzsitzungen vorzubereiten - unabhängig davon, ob und wie viele Gremienmitglieder sich audiovisuell zuschalten. Rein virtuelle Sitzungen sind damit weiterhin ausgeschlossen.
  • Zuschaltungen können nur in Form kombinierter Bild-Ton-Übertragungen zugelassen werden, um Diskussionen von „Angesicht zu Angesicht“ zu ermöglichen.
  • Die gegenseitige Wahrnehmung von anwesenden und zugeschalteten Gremienmit­gliedern sowie die Wahrnehmung der Zugeschalteten durch die Saalöffentlichkeit muss gewährleistet sein.
  • Zugeschaltete Mitglieder können nicht an geheimen Wahlen teilnehmen.
  • Ton-Bild-Übertragungen sind bei geheimhaltungsbedürftigen Angelegenheiten in jedem Fall unzulässig.
  • Aufzeichnungen von Ton und/oder Bild sind und bleiben ein Verstoß gegen die Gemeindeordnung, gegen die Geschäftsordnung und gegen die Datenschutzgesetze; auch zugeschaltete Gremienmitglieder dürfen keine Aufzeichnungen anfertigen.

 

Die Verwaltung prüft aktuell mit Hochdruck die notwendigen organisatorischen und technischen Voraussetzungen, um möglichst zeitnah hybride Sitzungen unter den genannten Rahmenbedingungen zu ermöglichen. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass es sich dabei für alle Beteiligten in praktischer, technischer und rechtlicher Hinsicht um Neuland handelt und eine schnell umsetzbare Lösung möglicherweise noch nicht in allen Belangen den Ansprüchen an eine dauerhafte Lösung genügen wird. Aktuell wird davon ausgegangen, dass eine technische Lösung ab ca. Mitte Mai 2021 zur Verfügung stehen kann.

Parallel hierzu wird die Verwaltung den vorgesehenen Prozess zur Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates unter Einbindung der Fraktionen weiter vorantreiben. Damit sollen – dann unter Berücksichtigung der Anwendungsrichtlinien des Bayerischen Innenministeriums – die Voraussetzungen für eine dauerhafte und nachhaltige Regelung zur Abhaltung hybrider Sitzungen geschaffen werden.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Stadtrat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.
  2. Der Stadtrat lässt die Teilnahme von Stadtratsmitgliedern mittels Ton-Bild-Übertragung an Sitzungen des Stadtrats sowie seiner Senate und Ausschüsse (Hybridsitzungen) bis zu einer Änderung der Geschäftsordnung für den Bamberger Stadtrat i.S.d. Beschlusses der Ziff. 3 zu VO/2021/4132-10, längstens bis zum 31.12.2021, grundsätzlich zu. Die Entscheidung im Einzelfall, inwieweit die Möglichkeit zur Teilnahme mittels Ton-Bild-Übertragung besteht, obliegt dem Oberbürgermeister und ergeht in Ausübung seines pflichtgemäßen Ermessens durch entsprechende Ladung zu einer Hybridsitzung. Die unveränderte Möglichkeit, an der Sitzung vor Ort im Sitzungssaal teilzunehmen, bleibt unberührt.
  3. Ziff. 2 gilt auch für die Sitzungen, für die Ladungen zum Zeitpunkt der Fassung dieses Beschlusses bereits erfolgt sind, sofern der Oberbürgermeister die zu ladenden Stadtratsmitglieder über die Öffnung als Hybridsitzung in der für die Ladung maßgeblichen Form spätestens am Tag vor der jeweiligen Sitzung in Kenntnis setzt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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