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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4259-68

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Im Antrag „Ausweisung von Sommerstrassen oder –flächen“ vom 01.03.2021, beantragt von der CSU-BA-Stadtratsfraktion, wird die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Erarbeitung möglicher Sommerstraßen zu erstellen.

 

 

Die Fraktionsgemeinschaft bittet im Hinblick auf die Konzepterstellung um Prüfung folgender konkreter Punkte:

 

  1. der Einrichtung tageweiser „Sommerflächen“ zum Beispiel an Sonntagen auf der obersten Ebene des P&R-Parkhauses Heinrichsdamm mit der Anbindung durch eine Kinderbahn an die Innenstadt (auch zur Attraktivierung des P&R-Systems),

 

  1. der Einrichtung wochenweiser „Sommerflächen“ auf Kirchenplätzen (zum Beispiel St. Heinrich),

 

  1. der Einrichtung einer „Sommerstrasse“ für mehrere Wochen auf der Kettenbrücke,

 

  1. der Möglichkeit, dass sich die Gesamtheit von Anwohnern einer Straße als „Sommerstrasse“ für einen Zeitraum von vier Wochen bewerben kann (siehe Anlagen am Beispiel München),

 

 

Sachstand:

 

Zu 1:

Im Hinblick auf die Attraktivierung des ÖPNVs ist die Nutzung der P&R-Anlagen der Stadt Bamberg kostenlos, derzeit unbegrenzt verfügbar. Durch dieses Angebot konnten mehr Parker aus der Innenstadt auf die P&R-Anlagen verlagert werden. Das Angebot wird stark genutzt, sodass die Auslastung im P&R-Parkhaus Heinrichsdamm unter der Woche bis zu 100 % beträgt und eine Verlagerung der Fahrzeuge in die P&R-Anlage Kronacher Straße notwendig ist. Eine Nutzung der obersten Ebene des P&R-Decks Heinrichsdamm wird deshalb vom Betreiber kritisch gesehen, da auch am Wochenende Fahrzeugverkehr vorkommt und die Anlage stark frequentiert ist. Die Anbindung einer „Kinderbahn“ an die Innenstadt benötigt ein umfassendes Paket an Genehmigungen und ist mit der Verwaltung abzustimmen. Der Mobilitätsreferent ist zu diesem Thema derzeit mit der IG Lange Straße in Kontakt um Nutzungen einer solchen Bahn zum Lange Straßen Fest auszuloten. Ob das Fest in diesem Jahr stattfindet ist derzeit noch offen.

 

Zu 2:

Die Einrichtung von „Sommerflächen“ auf Kirchplätzen ist grundsätzlich möglich. In diesen Zusammenhang soll innerhalb der Bürgervereine nach möglichen Plätzen Ausschau gehalten werden. Eine Abstimmung mit den Kirchengemeinden ist hierzu notwendig.

 

Zu 3: Die Einrichtung einer „Sommerstrasse“ auf der Kettenbrücke, verbunden mit einer Vollsperrung, wird kritisch gesehen, da die Umsetzung nicht als Verkehrsversuch gewertet werden kann. Dieser hat zum Ziel eine Maßnahme auch über den Testzeitraum hinaus umzusetzen. Die Möglichkeit einer Bürgerbeteiligung am Entscheidungsprozess für die Ausweisung einer Sommerstraße wird positiv gesehen.

 

Fazit:

Die Idee der „Sommerstraßen und –flächen“ beruht auf einer starken Partizipation der Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Diese müssen die Aktion nicht nur annehmen, sondenr auch selbst mit Leben erfüllen und betreuen.

Das Mobilitätsreferat ist überzeugt, dass Sommerstraßen nur als „bottom-up“-Prozesse zielführend sind, so dass Anwohnerinnen und Anwohner oder Quartiere die Plätze nutzen und die Verkehrsreduzierung, auch von ruhendem Verkehr mittragen und akzeptieren.

 

Weiteres Vorgehen: 

 

  1. Die Verwaltung wird zu diesem Antrag die Bürgervereine informieren mit der Bitte Bewohnerinnen und Bewohner im jeweiligen Quartier zu befragen, ob Interesse an einer „Sommerfläche“ besteht und die rechtlichen Voraussetzungen schildern.

 

  1. In einem weiteren Schritt soll über das Beteiligungsportal „bamberg-gestalten.de“ nach möglichen Flächen und engagierten Initativen in Straßenräumen Ausschau gehalten werden. Rechtliche Vorgaben von Seiten der Verwaltung sollen bei der Auswahl potentieller Flächen helfen.

 

  1. Eine Finanzierung aus dem Unterstützungsfonds wird zu diesem Zeitpunkt nicht für zielführend gehalten, da das Projekt über Beteiligung und Information nachbarschaftlich angestoßen werden sollte um eine gesellschaftliche Akzeptanz zu bekommen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

  1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

  1. Dem weiteren Vorgehen der Verwaltung im Sinne des Sitzungsvortrags wird zugestimmt.

 

  1. Der Antrag der CSU-BA-Stadtratsfraktion vom 01.03.2021 ist hiermit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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