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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2021/4260-68

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Im Antrag der Stadtratsfraktion Grünes Bamberg „Bessere Rahmenbedingungen für Fahrradverkehr am und zum KHG“ wird folgendes beantragt (Anlage 1):

 

1. Die Verwaltung prüft im Dialog mit den Schulverantwortlichen, wo und wie zusätzliche Fahrradbügel auf dem Schulgelände angebracht werden können

Der Zweckverband Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg setzte sich mit der Schulverwaltung in Verbindung und kam zu dem Ergebnis, dass aufgrund der Corona-Pandemie und des verringerten Schulbetriebs, es derzeit nicht möglich ist, genaue Aussagen darüber zu treffen inwiefern die vorhandenen Radabstellmöglichkeiten ausreichen bzw. um wieviel diese ggfs. erweitert werden müssten. Die Schulverwaltung will die Entwicklung nach Rückkehr in den Regelbetrieb an der Schule im Auge behalten. Es wurde festgestellt, dass im bereits bestehenden Fahrradkeller veraltete Fahrradständer installiert sind. Diese sind teils nicht mehr funktionstüchtig und können beispielsweise Räder mit breiteren Reifen (z.B. Mountainbikes) nicht aufnehmen. Der Zweckverband ist beauftragt, den Einsatz neuer Radbügel in der Budgetplanung zu prüfen und möglichst aufzunehmen.

 

2. Auf Grund des limitierten Platzes soll auch das nähere Umfeld der Schule in die Prüfung einbezogen werden

Die Einbeziehung des näheren Umfeldes außerhalb des Schulgeländes wird aus Sicht des Zweckverbands nicht als zielführend betrachtet, da die Gefahr besteht, dass aufgrund der weiteren Entfernung zur Schule das Angebot nicht ausreichend angenommen werden würde.

Seitens des Amts für Verkehrsplanung kann hinzugefügt werden, dass der öffentliche Straßenraum regelmäßig nach neuen Möglichkeiten für Radabstellanlagen geprüft wird. Es konnten keine Standorte im nahen Umfeld der Schule ausgemacht werden. Aufgrund der dort vorliegenden geringen Gehwegbreiten mit Halb-Gehwegparkern ist das Stellen von Radbügeln nicht möglich. Ebenso ist der breite Einfahrtsbereich zur Schule nicht geeignet, da es sich dort um eine Feuerwehranfahrtszone handelt.

 

 

 

3. In diesem Zusammenhang überprüft die Verwaltung, inwiefern im Umfeld der Schule Fahrradstraßen eingerichtet werden können

Um eine Straße als Fahrradstraße mit Verkehrszeichen 244 auszuweisen, sind bestimmte Einsatzkriterien gemäß StVO, der Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) sowie der einschlägigen Regelwerke

(u.a. Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 10) einzuhalten. So kommen Fahrradstraßen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist. Anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr darf nur ausnahmsweise durch die Anordnung entsprechender Zusatzzeichen zugelassen werden (z. B. Anliegerverkehr). Die zulässige Geschwindigkeit beträgt Tempo 30.

Da bei den meisten Fahrradstraßen Kfz-Verkehr weiterhin zugelassen bleibt, gibt es je nach Rad- und Kfz-Aufkommen unterschiedliche Anforderungen an den Straßenraum bzw. an Mindestbreiten. Die Verwaltung strebt ein einheitliches Anforderungsprofil und eine einheitliche Gestaltung von Fahrradstraßen an. Dies fördert die Konfliktfreiheit und erhöht die Akzeptanz aller Verkehrsteilnehmer für Fahrradstraßen.

 

Im Umfeld des KHG könnten als potentielle Fahrradstraßen die Panzerleite bis zur Artur-Landgraf-Straße, der Abschnitt Am Knöcklein, die Altenburger Straße bis zur Dorotheenstraße sowie die Dorotheenstraße in Betracht gezogen werden (Anlage 2). Alle Straßen werden von Schüler:innen stark befahren, die Panzerleite ist zudem Teil der Cityroute 1. Die Verkehrsplanung wird das Umfeld der Schule bei den kommenden Verkehrszählungen aufnehmen. Nach fachlicher Einschätzung sind Zählungen nach Beginn des regulären Schulbetriebs und bei normalem Verkehrsverhalten nach dem Lockdown sinnvoll. Neben der Notwendigkeit der Zählungen ergeben sich weitere Notwendigkeiten im Hinblick auf die Verkehrssicherheit an Straßen mit starkem Gefälle. Diese sollen im Rahmen der Betrachtung nach Verkehrszählung abgewogen werden.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der Antrag der Stadtratsfraktion Grünes Bamberg vom 15.02.2021 ist hiermit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

 

 

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Anlagen

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