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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4266-51

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

  1. Maßnahme

Die Bayerische Staatsregierung hatte am 26.01.2021 und 23.02.2021 über den Beitragsersatz der Elternbeiträge in der Kindertagesbetreuung (Kindertagesstätten und Tagespflege) für die Monate Januar bis März 2021 entschieden. Folgende Beträge wurden für die einzelnen Altersgruppen als Pauschale festgelegt:

 

-          Krippenkinder: 300,00 €

-          Kindergartenkinder: 50,00 € (zusätzlich zum Beitragszuschuss von 100,00 €)

-          Schulkinder: 100,00 € und

-          Kinder in Tagespflege: 200,00 €

 

In Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden sollten die Kommunen 30 % der oben genannten Beträge übernehmen. Das Land sagte zu, 70 % der entstehenden Kosten zu tragen. Mit Stadtratsbeschluss vom 24.03.2021 (VO/2021/4035/51) wurde der Empfehlung des Jugendhilfeausschusses zugestimmt, im Rahmen des Beitragsersatzes in der Kindertagesbetreuung für die Monate Januar bis März 2021 einen Anteil von 30 % der Kosten zu übernehmen. Eine erste Auszahlung des Freistaats ist bislang nicht erfolgt und ein konkreter Auszahlungszeitpunkt ist bislang auch noch nicht benannt.

 

Am 13.04.2021 beschloss der Bayerische Ministerrat eine weitere Ausweitung des Beitragsersatzes für die Monate April und Mai 2021. Die Kostenteilung zwischen Freistaat und Kommune bleibt unverändert.

 

Eltern, die die Betreuung ihrer Kinder freiwillig anderweitig organisieren, leisten einen wichtigen Beitrag zum Infektionsschutz. Zudem bleibt je nach Inzidenzlage einer Vielzahl vom Kindern der Zugang zu Einrichtungen verwehrt, wenn kein Anspruch auf Notbetreuung gegeben ist.

 

 

Durch die zeitweise angeordneten Schließungen von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen sowie dem staatlichen Appell an die Eltern, Kinderbetreuung möglichst nicht in Anspruch zu nehmen und dadurch die Zahl der Kontakte möglichst gering zu halten, bedarf es dringend einer Maßnahme, um auf der einen Seite nicht die Eltern mit einer Zahlung zu belasten, für die sie keine Betreuungsleistung erhalten oder in Anspruch nehmen, sowie auf der anderen Seite den Trägern beziehungsweise den Kindertagespflegestellen eine Kompensation zu bieten, die diese Leistung aufgrund staatlicher Anordnung nicht anbieten dürfen.

 

Die Stadt Bamberg sollte sich aufgrund dessen der weiteren „freiwilligen“ kommunalen Mitfinanzierung für die Monate April und Mai 2021 in Höhe von 30 % der Kosten nicht entziehen. Sie hilft dadurch mit, dass die gesamtgesellschaftlich unverzichtbare institutionelle Kindertagesbetreuung fortgeführt werden kann. Der kommunale Anteil ist allerdings keine verpflichtende Anspruchsvoraussetzung für den Abruf der anteiligen staatlichen Beitragsübernahme durch die Träger.

 

  1. Kosten und Finanzierung:

Aus der bayernweiten Abrechnungssoftware KiBiG.web kann für die Monate Januar bis März 2021 noch nicht ermittelt werden, wie vielen Kindern aus dem Zuständigkeitsbereich der Stadt Bamberg in welchen Altersgruppen den Trägern ein Beitragsersatz zusteht. Die erforderliche Neuprogrammierung seitens des StMAS ist zwar abgeschlossen, damit die einzelnen Einrichtungen entsprechende Einträge vornehmen können. Eine Vielzahl der Einrichtungen hat die entsprechenden Einträge jedoch noch nicht abschließend vorgenommen. Im Bereich der Kindertagespflege muss eine Antragstellung auf Beitragsersatz durch die Träger der öffentlichen Jugendhilfe außerhalb des KiBiG.web erfolgen.

 

Eine konkrete, seriöse Berechnung der für April und Mai 2021 zu erwartenden Belastung für die Stadt Bamberg ist ohne Vergleichsbasis aus den Monaten Januar bis März nicht möglich. Es wird daher, wie schon im Sitzungsvortrag VO/2021/4035/51 für die Monate Januar bis März, von eine Nettomehrbelastung von 20.000 € monatlich ausgegangen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Bamberg übernimmt im Rahmen des Beitragsersatzes in der Kindertagesbetreuung auch für die Monate April und Mai 2021 einen Anteil von 30 % der Kosten.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von ca. 40.000 €, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

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