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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4350-20

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 21.05.2021 erfolgte die rechtsaufsichtliche Genehmigung durch die Regierung von Oberfranken hinsichtlich des in der Haushaltssatzung der Stadt Bamberg für das Haushaltsjahr 2021 vorgesehenen Gesamtbetrags der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs­maßnahmen in Höhe von 43.045.400 € (Kernhaushalt: 2.700.000 €, Konversion: 33.262.400 €, Bahn­ausbau: 7.083.000 €) sowie des Gesamtbetrags der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögens­haushalt in Höhe von 22.283.631 € (Kernhaushalt: 19.832.000 €, Konversion: 1.951.631 €, Bahnaus­bau: 500.000 €).

 

Da die dauernde Leistungsfähigkeit gefährdet ist, wurde die Genehmigung mit folgenden Auflagen verbunden:

 

  1. Etwaige über- oder außerplanmäßige Einnahmen oder Ausgabeminderungen, die sich möglicher­weise beim Vollzug der Haushaltssatzung ergeben, sind vorrangig zur Finanzierung der nach dem Haushaltsplan und Investitionsprogramm vorgesehenen Investitionen zu verwenden und ver­drängen insoweit die nach Art. 62 Abs. 3 GO nach­rangige Kreditfinanzierung.
  2. Die Konsolidierungsmaßnahmen sind mit Nachdruck fortzusetzen, insbesondere ist der Verwal­tungshaushalt zu stärken, um die Zuführung vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt merklich reduzieren zu können. Die zum Haushalt 2021 erstellten Konsolidierungsmaßnahmen sind umzusetzen und fortzuschreiben.
  3. Die Gewährung von freiwilligen Leistungen ist zu prüfen, die Ausgaben dafür sind möglichst zu senken.
  4. Die eigenen Einnahmemöglichkeiten der Stadt sind vollumfämglich auszuschöpfen, gegebenen­falls ist das Forderungsmanagement zu stärken.

 

Darüber hinaus hat die Regierung auf die Privatisierungsklausel nach Art. 61 Abs. 2 GO hingewiesen, wonach Aufgaben regelmäßig dahingehend untersucht werden sollen, ob sie nicht ebenso gut durch Private erledigt werden können.

 

Bei der Aufstellung des Haushaltsplans wurde die Verordnung über kommunalwirtschaftliche Erleichterungen (KommwEV) in Anspruch genommen und eine Kreditaufnahme über 15,75 Mio. € zum Haushaltsausgleich eingeplant. Diese bedarf im vorliegenden Fall keiner Genehmigung. Die Regierung betont aber, dass diese Möglichkeit des Haushaltsausgleichs ab dem kommenden Jahr nicht mehr zur Verfügung steht und die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts durchaus fraglich ist.

 

In ihrem Schreiben stellt die Regierung außerdem fest, dass die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt weder für das Haushaltsjahr 2021 noch für den Finanzplanungszeitraum gegeben ist. Die Konsolidierungsbedingungen sind daher in allen Bereichen fortzusetzen. Es werden zukünftig ein strikter Sparkurs und eine Konzentration auf den Pflichtaufgabenbereich erforderlich sein.

 

Die Personalausgaben belaufen sich auf 1.047,52 € pro Einwohner. Der Landesdurchschnitt in dieser Größenklasse beträgt 988 € pro Einwohner. Daher sollte die Stadt weitere Einspar- und Optimierungs­möglichkeiten im Personalbereich prüfen und unter der Prämisse der Sozialverträglichkeit umsetzen. Die Regierung sieht hier prüfenswerte Ansatzpunkte in der Einführung einer Beförderungssperre oder in der Optimierung der kommunalen Verwaltungsorganisation.

 

Zur Verschuldung teilt die Regierung mit, dass diese zum Ende des Haushaltsjahres 1.497,59 € pro Einwohner betragen wird. Bei einer durchschnittlichen Verschuldung der kreisfreien bayerischen Städte in derselben Größenklasse von 947 € pro Einwohner entspräche dies einem Wert von 158,14 % des Landesdurchschnitts. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass der Wert von 1.497,59 € pro Einwohner nicht nur die Verschuldung im Kernhaushalt enthält, sondern auch die eingeplanten Kreditermächtigungen in den Bereichen Konversion und Bahnausbau.

 

Die Regierung stellt erneut fest, dass die freiwilligen Leistungen gestiegen sind. Sie regt an, die frei­willigen Leistungen einer strikten Prüfung zu unterziehen und im Hinblick auf die angespannte Haushaltslage Kürzungsmöglichkeiten ernsthaft in Betracht zu ziehen.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass gemäß den Vorgaben aus dem Haushaltskonsolidierungs­konzept aktuell eine Überprüfung aller Mitgliedsbeiträge vorgenommen wird.

 

 

Nachdem die Genehmigung der Kreditaufnahmen und der Verpflichtungsermächtigungen erneut nur unter Auflagen erteilt wurde, ist Folgendes veranlasst:

 

Zu

1. Etwaige über- oder außerplanmäßige Einnahmen oder Ausgabeminderungen, die sich möglicher­weise beim Vollzug der Haushaltssatzung ergeben, sind vorrangig zur Finanzierung der nach dem Haushaltsplan und Investitionsprogramm vorgesehenen Investitionen zu verwenden und ver­drängen insoweit die nach Art. 62 Abs. 3 GO nachrangige Kreditfinanzierung.

Damit ist die Verwendung von Mehreinnahmen und Minderausgaben zur Deckung über- und außerplanmäßiger Ausgaben nur zulässig, wenn diese Ausgaben zur Aufgabenerfüllung zwingend notwendig und absolut - und zwar sowohl sachlich als auch zeitlich - unabweisbar bzw. unauf­schiebbar sind. Mehreinnahmen und Minderausgaben können damit nicht zur Deckung neuer bzw. Aufstockung bereits vorhandener freiwilliger Leistungen herangezogen werden.

 

Zu

2. Die Konsolidierungsmaßnahmen sind mit Nachdruck fortzusetzen, insbesondere ist der Verwal­tungshaushalt zu stärken, um die Zuführung vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt merklich reduzieren zu können. Die zum Haushalt 2021 erstellten Konsolidierungsmaßnahmen sind umzusetzen und fortzuschreiben.

und

4. Die eigenen Einnahmemöglichkeiten der Stadt sind vollumfämglich auszuschöpfen, gegebenen­falls ist das Forderungsmanagement zu stärken.

Die Vorgaben des Stadtratsbeschlusses vom 28.10.2020 zum Haushaltskonsolidierungskonzept sind deshalb einzuhalten bzw. die weitere Umsetzung zu prüfen.

 

 

 

Zu

3. Die Gewährung von freiwilligen Leistungen ist zu prüfen, die Ausgaben dafür sind möglichst zu senken.

Alle Mitgliedsbeiträge werden aktuell auf ihre Notwendigkeit überprüft.

Neue/weitere freiwillige Leistungen, insbesondere aber weitere Dauerverpflichtungen, sind damit nicht zulässig.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Vom Sitzungsvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erfüllung der Auflagen der Regierung von Oberfranken im Schreiben vom 21.05.2021 sicherzustellen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht keine Kosten.

 

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Anlagen

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