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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2021/4402-R1

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

1. Ausgangssituation:

 

Die mit einer sinkenden 7-Tage-Inzidenz einhergehenden Lockerungen, welche nach der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung (BayIfSMV) und auch nach der aktuellen 13. BayIfSMV, möglich wurden, in Verbindung mit einer deutlich freundlicheren und wärmeren Witterung, führten zu erheblichen Menschenansammlungen in weiten Teilen der Innenstadt. Besonders an den Wochenenden wurden seitens der Polizei teilweise „sandkerwaähnliche Zustände“ festgestellt. Abstandsregeln wurden konsequent missachtet, bzw. konnten aufgrund der Größe der Ansammlungen nicht mehr sicher eingehalten werden.

 

Die Polizeiberichte ließen insbesondere einen regelmäßigen Zusammenhang zwischen dem Konsum von Alkohol und der schwindenden Bereitschaft zur Einhaltung bzw. Akzeptanz der geltenden „Corona-Regelungen“ erkennen. Zudem kam es vermehrt zu Auseinandersetzungen zwischen Besucherinnen und Besucher sowie auch zu Übergriffen auf Polizeibeatinnen und –beamte sowie in einem Fall auch auf Kräfte des Rettungsdienstes bei Versorgung einer verletzten Person.

 

Die Stadt Bamberg und die Polizeiinspektion Bamberg-Stadt erreichten in den vergangenen 14 Tagen zahlreiche Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern mit den wesentlichen Kernforderungen nach Einhaltung der Nachtruhe und Vermeidung großer Ansammlungen sowie verstärkter Reinigung der Straßen und Wege. Einer der Hauptkritikpunkte war der Verkauf von Alkohol auch außerhalb der Gastronomieöffnungszeiten „auf die Straße“. Dies deckt sich mit den polizeilichen Erkenntnissen, wonach vereinzelte Gastronomiebetriebe, nicht unerhebliche Mengen an Alkohol „To-Go“ auch nach 24 Uhr aus dem Betrieb heraus verkauften.

 

 


2. Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der lokalen Gastronomie und der Bürgervereine:

 

Vor diesem Hintergrund fand am 9. Juni 2021, in der Zeit von etwa 14 bis 15:45 Uhr im Spiegelsaal der Harmonie eine Besprechung mit Vertreterinnen und Vertreten der lokalen Gastronomie sowie der Bürgervereine und der Stadtverwaltung mit Oberbürgermeister, 2. Bürgermeister, Vertretern des Wirtschafts- und Sicherheitsreferates sowie der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt statt. Insgesamt gibt es unter den Gastronomiebetrieben kein homogenes Bild. Einige Betriebe schließen derzeit sogar etwas früher, andere nutzen die Möglichkeit des To-Go-Verkaufes in größerem Umfang. Im Rahmen einer Gesamtbewertung ist auch die wirtschaftliche Situation einzelner Betriebe mit zu berücksichtigen: Aufgrund der Corona-bedingten Rahmenhygienepläne, können weder die Plätze der Außen-, noch der Innengastronomie voll ausgenutzt werden. Gastwirte sprachen von einer Ausnutzung von derzeit nur rund 40%. Der To-Go-Verkauf stelle daher einen nicht unerheblichen Wirtschaftsfaktor dar. Dieser ist nach den Vorgaben der BayIfSMV auch grundsätzlich ausdrücklich erlaubt.

 

Insgesamt bestand aber Einigkeit, dass die Größe der Menschenansammlungen in weiten Teilen der Innenstadt nicht einfach hingenommen werden können. Handlungsbedarf wurde allgemein gesehen.

 

Im Rahmen der gemeinsamen Diskussion wurden die rechtlichen Möglichkeiten -erörtert. Nach § 26 der aktuellen 13. BayIfSMV ist die isolierte Anordnung eines Alkoholkonsumverbotes für stark frequentierte Orte geboten. Diese Orte sind von der Kreisverwaltungsbehörde festzusetzen.

 

Daneben ist ergänzend auch ein „To-Go-Verkaufsverbot“ auf Basis des IfSG und der BayIfSMV möglich. Mit diesem Instrumentarium hatte die Stadt Bamberg im Sommer 2020 auf die seinerzeitige Situation, insbesondere im Bereiche Untere Brücke – Sandstraße reagiert. Der BayVGH hatte 2020 in einem Eilverfahren die Rechtmäßigkeit einer solchen Maßnahmen bestätigt.

 

Als Ergebnis der Besprechung wurde vereinbart, dass die Stadt Bamberg ein Alkoholkonsumverbot sowie ein Verbot der Außerhaus-Abgabe von Alkohol von Freitag auf Samstag sowie von Samstag auf Sonntag, jeweils in der Zeit von 22 bis 6 Uhr, durch Allgemeinverfügung erlassen wird. Der Geltungsbereich wurde so gewählt, dass „Umgehungen“ des Alkoholkonsum- sowie des To-Go-Verbotes möglichst ausgeschlossen werden sollen. Dies war auch eine Forderung der Gastronomiebetriebe. Weiterhin wurde eine Prüfung der Reinigungsfrequenz sowie der Anzahl der Müllbehälterstandorte in der Innenstadt angekündigt. Ebenfalls wurde über die Toilettensituation im öffentlichen Raum gesprochen. Die Vertreterinnen und Vertreter der Gastronomiebetriebe gaben an, dass ihre Toiletten während der Öffnungszeiten auch von vorbeigehenden Passantinnen und Passanten genutzt werden könnten. Die Vertreter der Stadtverwaltung sicherten zu, nach Möglichkeit die vorhandenen öffentlichen Toiletten, bspw. unter der Unteren Brücke, länger zu öffnen.

 

Herr Oberbürgermeister und Herr Bürgermeister kündigten die politische Abstimmung dieser Maßnahmen in der Sitzung des Ältestenrates am 10.06.2021 an. Vereinbart wurde, dass diese Maßnahmen zunächst für einen Zeitraum von 10 Tagen gelten sollten. Die Erfahrungen werden evaluiert und im Rahmen einer weiteren gemeinsamen Besprechung am 21.06.2021 erörtert. Dabei soll auch über eine Fortsetzung oder mögliche Modifikation der Maßnahmen gesprochen werden. Weiterhin wurde vereinbart, dass die Stadt die Anzahl der Müllbehälter in der Innenstadt sowie den Reinigungszyklus kontrolliert und ggf. anpasst.

 

In der Sitzung des Ältestenrates am 10.06.2021 wurden die Mitglieder über das Ergebnis des Gespräches am 09.06.2021 informiert. Der Ältestenrat befürwortete die vorgeschlagene Vorgehensweise.

 

 


3. Erlass eines Alkoholkonsumverbotes und eines TO-GO-Verkaufsverbotes

 

Mit Allgemeinverfügung vom 10.06.2021 wurden für Teilbereiche der Innenstadt ein Alkoholkonsumverbot sowie ein Verbot zum Verkauf bzw. zur Abgabe von Alkohol aus den gastronomischen Betriebe auf die Straße jeweils in der Zeit von 22 bis 6 Uhr von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag erlassen. Die Allgemeinverfügung trat am 11.06.2021 in Kraft. Die Gültigkeit wurde bis zum 20.06.2021 befristet.

 

Die Allgemeinverfügung vom 10.06.2021 sowie der zugehörige Lageplan liegen als Anlagen 1 und 2 diesem Sitzungsvortrag bei.

 

 

4. Evaluation:

 

Wie angekündigt, soll im Gespräch mit den Vertreterinnen und Vertretern der lokalen Gastronomie am 21.06.2021 die Situation analysiert und die Wirksamkeit der Maßnahmen erörtert werden. Dabei soll auch besprochen werden, ob die Maßnahmen verlängert werden oder ggf. anzupassen sind. Ebenfalls sollen die Müllsituation sowie die Toilettensituation mit analysiert werden. Soweit es hier nicht zu Verbesserungen durch die getroffenen Maßnahmen kommen sollte, muss auch insoweit über weitergehende Maßnahmen entschieden werden.

 

Zu der Gesamtsituation und möglichen Sofortmaßnahmen liegt ein Antrag der Stadtratsfraktion Grünes Bamberg vom 08.06.2021 vor. Zur Toilettensituation liegt ein Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 14.06.2021 vor. Diese Anträge liegen als Anlagen 3 und 4 dieser Sitzungsvorlage bei.

 

 

 

Aufgrund der aktuellen Entwicklung wird in der Stadtratssitzung noch ein mündlicher Vortrag erfolgen.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

1. Der Stadtrat der Stadt Bamberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

2. Die Anträge der Stadtratsfraktion Grünes Bamberg vom 08.06.2021 sowie der CSU-Stadtratsfraktion vom 14.06.2021 sind geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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