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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4577-R7

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Infektionsschutzgerechtes Lüften in Schulen ist neben der Einhaltung der AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltag mit Maske) eine wesentliche Voraussetzung für die Sicherstellung eines möglichst umfänglichen Schul- und Unterrichtsbetrieb in Zeiten der Corona-Pandemie.

 

Mit Veröffentlichung im Bayerischen Ministerialblatt vom 14. Juli 2021 legte das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus die „Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen – Neuauflage 2021 (FILS-R-N)“

(Az. II.6-BO4161.0/41) vor. Der Schwerpunkt der Förderung liegt erneut auf mobilen Luftreinigungsgeräten, für die in der Planung, Installation und Kostenstruktur weit aufwändigeren dezentralen raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) wird in der Richtlinie auf die Bundesförderung im Rahmen des Programms „Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen“ (vgl. BAnz AT 10.06.2021 B2) verwiesen.

 

Bereits unmittelbar nach Veröffentlichung der Vorläufer-Förderrichtlinie FILS-R im Oktober 2020 hat die Stadt Bamberg als Sachaufwandsträger der Schulen umfassend geprüft, ob eine Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten für die Sicherheit in den Klassenzimmern und weiteren Räumen erhöhen würde. Dazu wurden externe Expertisen eingeholt und die wissenschaftliche Studienlage sondiert.

 

Eine Anschaffung von mobilen Raumluftreinigern für die Schulen in Sachaufwandträgerschaft der Stadt Bamberg und des Zweckverbands Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg wurde nach Abschluss dieser umfassenden Prüfungen aber nicht weiter in Erwägung gezogen.

 

Die Gründe dafür, die im Übrigen durch die im Februar 2021 im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung veröffentlichte S3-Leitlinie „Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen“ (Kurzfassung, Version 1, Februar 2021) vollumfänglich bestätigt wurden, seien im Folgenden stichpunktartig zusammengefasst:

 hohe Kosten bei Anschaffung, Unterhalt, Wartung und Entsorgung

 hohe Anforderungen bzgl. fachgerechter Installation und Wartung in personeller und finanzieller Sicht (z. B. Beachtung von täglichen Aufheizintervallen oder regelmäßigem Filtertausch) mit entsprechender Gefahr eines gegenteiligen Effekts bei Nichtbeachtung

 Beeinträchtigung von Lehrqualität und Bildungserfolg sowie Gesundheit durch Lärm

 hoher Ressourcenverbrauch

Daher wurden und werden von Seiten der Verwaltung nachhaltige technische Verbesserungsmöglichkeiten priorisiert, deren Umsetzungen allerdings zeitaufwändig und kostenintensiv sind.

 

Bereits im Vorfeld der Veröffentlichung der neuerlichen Förderrichtlinie wurde von Seiten der Landespolitik suggeriert, dass mit der anteiligen Finanzierung durch den Freistaat bis zum Beginn des Schuljahres im September 2021 möglichst viele Klassenzimmer und Fachräume in Bayern mit entsprechenden Geräten ausgestattet sein würden.

 

Dass diese Ankündigung einer Realitätsprüfung nicht standhält, haben z.B. alle kreisangehörigen Gemeinden und der Landkreis Neustadt an der Aisch/Bad Windsheim in einer gemeinsamen Erklärung festgehalten, die als Pressemeldung am 12. Juli 2021 veröffentlicht wurde:

 

„Die Art und Weise der öffentlichen Kommunikation der Bayerischen Staatsregierung zur flächendeckenden Anschaffung von Luftfilteranlagen konfrontiert die Sachaufwandsträger vor Ort mit einer enormen Erwartungshaltung, die schlicht nicht erfüllbar ist, beispielsweise aufgrund erforderlicher Ausschreibungsverfahren oder zu erwartender Lieferengpässe.

 

Darüber hinaus bestehen anhaltende Zweifel inwieweit eine pauschale Ausstattung aller Räumlichkeiten mit Luftfilteranlagen ohne weitere Betrachtung der tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort, beispielsweise hinsichtlich der Frage eines störungsfreien Betriebes oder der anderweitigen ausreichenden Lüftungsmöglichkeiten, überhaupt notwendig und zielführend ist. Mitnichten sollten deshalb Präsenzunterricht oder andere Betreuungsangeboten alleinig an die flächendeckende Anschaffung von Luftreinigungsgeräten geknüpft werden.“

 

Da die Stadt Bamberg und der Zweckverband Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg insgesamt 22 Schulen zu unterhalten haben, ist bei einer flächendeckenden Ausstattung allein der Klassenzimmer, die nicht über eine raumlufttechnische Anlage verfügen, von einem Bedarf für rund 320 Räume auszugehen. Potentielle Zuwendungssummen werden aller Voraussicht nach Wertgrenzen für europaweite Ausschreibungen überschritten. Dass im Rahmen der Richtlinie FILS-R-N keine Ausnahmen von den vergaberechtlichen Vorgaben zugelassen sind, hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 11. Juli 2021 in einem Schreiben an Staatsminister Piazolo mitgeteilt (Az. B3-1512-36-124). Tenor: Eine äußerste Dringlichkeit im Sinne des § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb liegt nicht vor. Die Delta-Variante ebenso wie weitere seit längerem existierenden Varianten führten nicht zwingend zu einem neuen, unvorhersehbaren Beschaffungsbedarf.

 

Neben vergaberechtlichen Herausforderungen kommt eine weitere Unwägbarkeit hinzu. Die potentiell auszustattenden Räume weisen höchst unterschiedliche Grundrisse und Raumhöhen auf. Daher ist davon auszugehen, dass insbesondere in Altbauräumen mehr als ein Gerät pro Raum benötigt würde. Da die Richtlinie aber die Förderhöchstgrenze auf 1.750 € pro Raum deckelt, reduziert sich in solchen Fällen die Anteilfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben voraussichtlich auf deutlich unter 50 Prozent.

 

Aufgrund dieser Erwägungen zur neuen Förderrichtlinie schlägt die Verwaltung für die Schulen in Sachaufwandsträgerschaft der Stadt Bamberg folgendes Vorgehen vor:

 

In Anlehnung an die Empfehlung des Umweltbundesamtes werden insbesondere Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit in den Blick genommen. Um die in FILS-R-N benannten technischen Anforderungen bezüglich des Luftdurchsatzes, des Aufstellungsortes und des Schalldruckpegels erfüllen zu können empfiehlt die Richtlinie das Hinzuziehen einer Fachfirma, „die die Eignung der Geräte für die konkreten Klassen- und Fachräume (…) prüft und bestätigt“ (FILS-R-N, Nr. 4.1.1).

 

Erst wenn die Raumgegebenheiten mit den technischen Anforderungen in Einklang gebracht worden sind, ist eine seriöse Berechnung des kommunalen Anteils an den Investitionskosten sowie eine längerfristige Berechnung der Folgekosten insbesondere für Strom und Wartung möglich.

 

Aus diesen Erwägungen heraus hält es die Verwaltung für geboten, in einem ersten Schritt die Fachplanung durch eine einschlägig ausgewiesene Fachfirma vornehmen zu lassen, um anschließend – im zweiten Schritt – gegebenenfalls die vergaberechtlich erforderliche Ausschreibung von mobilen Raumluftreinigern auf den Weg bringen zu können.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

  1. Der Finanzsenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.
  2. Der Finanzsenat beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Planungsleistungen für die Feststellung der Lüftbarkeit der Räume und damit des etwaigen Bedarfs an Raumluftreinigern zu vergeben. Die notwendigen Mittel in Höhe von 45.000 € sind als coronabedingte Mehraufwendungen zu Lasten einer Rücklagenentnahme bereitzustellen.
  3. Die Anträge der CSU/BA-Stadtratsfraktion vom 5. Juli 2021 sowie der Stadtratsfraktionen Grünes Bamberg und SPD vom 15. Juli 2021 sind damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

x

3.

Kosten in Höhe von 45.000 €, für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: Entnahme aus der Rücklage

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Aufgrund des geschilderten Sachvortrags werden die Bedenken des Finanzreferats zurückgestellt.

 

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Anlagen

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