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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4795-38

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Ziel der Richtlinie zur Förderung von Lastenrädern und Lastenpedelecs sowie Fahrradanhängern im privaten Einsatz in der Stadt Bamberg (Lastenrad-Richtlinie-Privat) ist es den Radverkehrsanteil in der Stadt Bamberg zu erhöhen sowie nachhaltig und schrittweise die Luftqualität durch Reduzierung der Anzahl der mit Verbrennungsmotor betriebenen Kraftfahrzeuge in der Stadt zu verbessern und zur Lärmminderung beizutragen.

 

Nachfolgend werden die vorgenommenen Änderungen im Vergleich zu der aktuellen Lastenrad-Richtlinie Privat dargestellt. Im Übrigen wurde die Lastenradrichtlinie Privat lediglich aufgrund der Erfahrungen optimiert, wozu auch Richtlinien anderer Städte (u.a. Erlangen, Fürth, Schweinfurt, Augsburg, Bayreuth) herangezogen wurden. Z.B. wurde in Ziffer 4 letzter Spiegelstrich neu mit aufgenommen, dass spätestens bis zum Ablauf der Antragsfrist ein verbindliches Angebot für das zu fördernde Fahrzeug erforderlich ist, da leider die Angebote oft erst sehr spät und nach mehrmaliger Aufforderung bei der Verwaltung eingingen, eine Bearbeitung der Anträge ohne Vorlage der Angebote jedoch nicht möglich ist. Sämtliche Änderungen sind in der Anlage 3) übersichtlich farblich dargestellt.

 

 

  1. Förderung Privater:

Am 11.05.2021 wurde die letzte Änderung der Förderrichtlinie Lastenpedelecs und –fahrräder beschlossen. U.a. wurde in Ziffer 3 aufgrund eines Förderprogramms des Bundes für Gewerbetreibende für 2021 lediglich die Förderung Privater beschlossen. Da dieses Programm nach wie vor noch existiert und hierüber eine Förderung Gewerbetreibender weiterhin möglich ist, wird vorgeschlagen auch im Jahr 2022 bzw. solange das Förderprogramm des Bundes greift, mit städtischen Hauhaltsmitteln ausschließlich Private zu fördern.

 

Im Jahr 2022 wurden insgesamt 20 Anträge auf Förderung von Lastenpedelecs und –fahrräder sowie ein Antrag auf ein Therapie Rad gestellt. Letzterer sowie vier Anträge auf Lastenpedelecs mussten abgelehnt werden, da die Antragsberechtigung nach Ziffer 3 der Lastenradrichtlinie Privat nicht erfüllt waren. Insgesamt wurden die vorhandenen Fördermittel in Höhe von 15.000 Euro bis auf 33,61 Euro ausgegeben, so dass kein Losverfahren erforderlich war.


  1. Fahrradanhänger:

Im Laufe des Förderzeitraums gingen im Klima- und Umweltamt mehrfach Anfragen ein, ob künftig auch Fahrradanhänger gefördert würden, wie dies z.B. vom Landratsamt Bamberg erfolge. Eine Recherche bei anderen Städten hat ergeben, dass auch zahlreiche Städte, wie z.B. die Städte Freising, Amberg, Bubenreuth, Fürstenfeldbruck, Erlangen und Bad Aibling Fahrradanhänger bezuschussen. Da dies eine zum Lastenrad oder Lastenpedelec günstigere und auch etwas platzsparendere Lösung darstellt, schlägt die Verwaltung vor, künftig bis zu max. 250 Euro auch Fahrradanhänger für den Transport von Lasten und/oder Kindern (nicht: Tiere) zu fördern, wie in Zifer 2.3 Absatz 3 beigefügter Richtlinie dargelegt.

 

  1. Antragsberechtigung kinderloser Haushalte:

Die Verwaltung schlägt vor die Antragsberechtigung weiterhin davon abhängig zu machen, dass sich mindestens ein Kind (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs) im Haushalt befindet (Ziffer 3 der Richtlinie), stellt jedoch aufgrund einiger Anfragen zur Diskussion, ob evtl. künftig auch Haushalte ohne Kind antragsberechtigt sein sollen.

 

  1. Maximal ein Fördergegenstand pro Haushalt förderfähig:

Es wird vorgeschlagen, in Ziffer 2.3 „Art und Umfang der Förderung“ der Lastenradrichtlinie Privat neu aufzunehmen, dass je Antragstellendem sowie je Haushalt maximal ein Fördergegenstand förderfähig ist (entweder Fahrzeug oder Fahrradanhänger).

 

  1. Antragsberechtigung für Haushalte mit nur einem Kraftfahrzeug im Haushalt:

Die Tatsache, dass 2021 trotz einer Antragsfrist von vier Monaten nur 21 Anträge im Klima- und Umweltamt eingegangen sind zeigt deutlich, dass die Einschränkung der Verfügbarkeit über nur ein Kraftfahrzeug im Haushalt zu einem effektiven Mitteleinsatz führt. Dies sollte nach Meinung der Verwaltung unbedingt beibehalten werden. Allerdings wird vorgeschlagen zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, die über keinen Verbrennungsmotor verfügen, sowie Elektrokleinfahrzeuge unberücksichtigt zu lassen, so dass z.B. ein E-Moped eines 16jährigen Kindes, welches damit evtl. zur Ausbildungsstätte fährt, im gemeinsamen Haushalt förderunschädlich ist.

 

 

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Mit der Förderung ausschließlich Privater während der Laufzeit des Bundesförderprogramms für Gewerbetreibende, besteht Einverständnis.

 

  1. Mit der Förderung von Fahrradanhänger gem. Ziffer 2.3 Absatz 3 der neuen Lastenradrichtlinie Privat besteht Einverständnis.

 

  1. Mit der Antragsberechtigung kinderloser Haushalte besteht – kein - Einverständnis.

 

  1. Mit der Förderung von maximal einem Fahrzeug bzw. Fahrradanhänger pro Haushalt besteht Einverständnis.

 

  1. Der Antrag der Stadtratsfraktion Grünes Bamberg vom 27.01.2022 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.


 

 

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II. Beschlussvorschlag

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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