Beschlussvorlage - VO/2021/4812-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsberatungen 2022 Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Verwaltungshaushalt für freiwillige Leistungen im Haushaltsjahr 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Bertram Felix
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzsenat
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Empfehlung
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01.12.2021
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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15.12.2021
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II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussantrag:
Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
1. Zuschüsse:
a) Die in Beilage 1 aufgeführten Haushaltsansätze 2022 der Gruppen 70 und 71 werden genehmigt.
b) Die in Beilage 2 aufgeführten Haushaltsansätze 2022 für sonstige freiwillige Leistungen werden genehmigt.
c) Soweit darüber hinaus Empfehlungen von Fachsenaten für weitere Zuschussleistungen vorliegen, kann eine Mittelbereitstellung vor dem Hintergrund des Stadtratsbeschlusses vom 27.10.2021, Nr. VO/2021/4766-20, i. S. Haushaltskonsolidierung nicht erfolgen.
2. Globalansätze:
Für sachlich zusammenhängende freiwillige Ausgaben werden gemäß nachfolgender Liste beim jeweiligen Fachamt Globalansätze gebildet. Die jeweiligen Haushaltsansätze sind der Beilage 1 zu entnehmen.
Haushaltsstelle | Globalansatz für | anordnungsbefugte Dienststelle | zuständiger Fachsenat |
30000.70000 | Kultur | Amt 45 | Kultursenat |
40700.70000 | Jugend | Amt 51 | Familien- und Integrationssenat |
47010.70000 | Soziales | Amt 50 | Familien- und Integrationssenat |
55100.70000 | Sport | Amt 49 | Kultursenat |
Zuständig für diese Mittelübertragungen ist der jeweils angegebene Fachsenat.
3. Verfahrensregelung:
Für rein freiwillige Zuschüsse der Hauptgruppe 7 sind durch die anordnungsbefugte Dienststelle Verwendungsnachweise und ggf. weitere Unterlagen anzufordern. Die Vorlage dieser Nachweise und Unterlagen ist Voraussetzung für eine künftige Zuschussgewährung. Bei Auszahlung der Zuschüsse sind die Zuschussempfänger über diese Vorgehensweise entsprechend zu informieren.
4. Mittelfreigabe:
Zur haushaltswirtschaftlichen Sperre und zur terminlichen Freigabe der Haushaltsansätze ergehen gesonderte Beschlüsse.
5. Der gemeinsame Antrag der Stadtratsfraktionen von Grünes Bamberg, Volt-ÖDP-BM und SPD vom September 2020 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
6. Der gemeinsame Antrag der Stadtratsfraktionen von Grünes Bamberg und SPD vom 09.11.2021 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
7. Der Antrag der FW-BuB-FDP-Stadtratsfraktion vom 25.10.2021 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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40,2 kB
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