"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4812-20

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

 

I. Sitzungsvortrag:

 

Die Haushaltsansätze der freiwilligen Leistungen können der Anlage 10, der am 17.11.2021 übergebenen Unterlagen, entnommen werden.

 

 

 

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

1. Zuschüsse:

a) Die in Beilage 1 aufgeführten Haushaltsansätze 2022 der Gruppen 70 und 71 werden genehmigt.

b) Die in Beilage 2 aufgeführten Haushaltsansätze 2022 für sonstige freiwillige Leistungen werden genehmigt.

c) Soweit darüber hinaus Empfehlungen von Fachsenaten für weitere Zuschussleistungen vorliegen, kann eine Mittelbereitstellung vor dem Hintergrund des Stadtratsbeschlusses vom 27.10.2021, Nr. VO/2021/4766-20, i. S. Haushaltskonsolidierung nicht erfolgen.

 


2. Globalansätze:

Für sachlich zusammenhängende freiwillige Ausgaben werden gemäß nachfolgender Liste beim jeweiligen Fachamt Globalansätze gebildet. Die jeweiligen Haushaltsansätze sind der Beilage 1 zu entnehmen.

 

Haushaltsstelle

Globalansatz für

anordnungsbefugte

Dienststelle

zuständiger Fachsenat

30000.70000

Kultur

Amt 45

Kultursenat

40700.70000

Jugend

Amt 51

Familien- und Integrationssenat

47010.70000

Soziales

Amt 50

Familien- und Integrationssenat

55100.70000

Sport

Amt 49

Kultursenat

 

Zuständig für diese Mittelübertragungen ist der jeweils angegebene Fachsenat.

 

3. Verfahrensregelung:

Für rein freiwillige Zuschüsse der Hauptgruppe 7 sind durch die anordnungsbefugte Dienststelle Verwendungsnachweise und ggf. weitere Unterlagen anzufordern. Die Vorlage dieser Nachweise und Unterlagen ist Voraussetzung für eine künftige Zuschussgewährung. Bei Auszahlung der Zuschüsse sind die Zuschussempfänger über diese Vorgehensweise entsprechend zu informieren.

 

4. Mittelfreigabe:

Zur haushaltswirtschaftlichen Sperre und zur terminlichen Freigabe der Haushaltsansätze ergehen gesonderte Beschlüsse.

 

5. Der gemeinsame Antrag der Stadtratsfraktionen von Grünes Bamberg, Volt-ÖDP-BM und SPD vom September 2020 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

6. Der gemeinsame Antrag der Stadtratsfraktionen von Grünes Bamberg und SPD vom 09.11.2021 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

7. Der Antrag der FW-BuB-FDP-Stadtratsfraktion vom 25.10.2021 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

 

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

… zeigen sich während des Haushaltsvollzuges 2022 und sind derzeit schwer abschätzbar

.

Reduzieren

Anlagen

Loading...