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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4885-51

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

  1. Historie und aktueller Sachstand

Zum 01.08.2013 ist der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr in Kraft getreten. Für eine fundierte Bedarfsplanung für rechtsanspruchserfüllende Betreuungsplätze stellte eine Wartelistensoftware ein geeignetes Instrument dar. Bereits im Vorfeld der Gesetzesänderung erfolgte deshalb eine Ausschreibung für eine solche Wartelistensoftware zur Voranmeldung auf Betreuungsplätze. Nach entsprechender Empfehlung des Jugendhilfeausschusses vom 07.11.2013 und dem Beschluss des Stadtrates vom 27.11.20213 (VO/2013/0491-51) wurde durch das Stadtjugendamt zum 01.01.2014 die Software „webKITA“ des Anbieters BOS GmbH, Koblenz, angeschafft. Diese bot neben der Funktion eines Planungsinstruments für das Stadtjugendamt auch die Möglichkeit, die bis dahin von jeder einzelnen Kindertagesstätte geführten Wartelisten auf einer digitalen Plattform zusammenzuführen. Den Eltern wurde ermöglicht, auf einfachem Weg ihr Kind in einer Aktion bei mehreren KiTas gleichzeitig anzumelden. Nach Erstschulungen von Einrichtungsleitungen bzw. des Verwaltungspersonals der Einrichtungen und dem Aufbau der webKITA –Seite, wie Sie heute über die Homepage der Stadt Bamberg genutzt werden kann, erfolgte am 15.10.2014 die Übergabe des Online-Portals durch Herrn Oberbürgermeister Starke.

 

In den kommenden Jahren erfolgten mehrfache Anpassungen und Änderungen der Software, um diese den aktuellen Bedarfen anzupassen. Dennoch hat sich mittlerweile gezeigt, dass die genutzte Version die Anforderungen der Eltern und Kitas nicht mehr zufriedenstellend erfüllt. Zudem kann webKITA aufgrund des Mangels an Betreuungsplätzen in der Funktion eines Planungsinstruments nicht mehr zielführend genutzt werden. Tatsächlich erfolgt die Bedarfsplanung für Betreuungsplätze inzwischen  im Amt für Inklusion (Amt 52) auf Grundlage verschiedener anderer Parameter, wie z.B. den Geburtenzahlen oder sozialräumlicher Bedarfe. Bereits seit 2020 ist deshalb angedacht, auf die aktuelle Version der Wartelistensoftware „betreuungsplatz.online“ des Anbieters BOS GmbH umzustellen. Aktuell platzierte Voranmeldungen von Eltern könnten übernommen werden. Jeder Nutzer hätte einen eigenen Login und könnte regelmäßig den Anmeldestatus des Kindes bei allen einbezogenen KiTas abrufen. Aufgetretene Fehlerquellen, wie z.B. Doppelanmeldungen, wären in der neuen Version ausgeschlossen.

In Zusammenarbeit mit den Ämtern für Informationstechnik und Digitalisierung (Amt 12) und dem Amt für Bürgerbeteiligung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Amt 13) wurde ein Fragenkatalog für die Firma BOS GmbH abgestimmt, um alle Vorgaben der einzelnen Fachämter, unter anderem die Vorgaben zur Barrierefreiheit, abzudecken. Am 30.07.2021 wurde dieser Fragenkatalog zusammen mit der Bitte, ein verbindliches Angebot zu erstellen, an die Firma BOS versandt.

Erst am 20.10.2021 ging das Angebot beim Stadtjugendamt ein. Es ist noch durch die Ämter 12 und 13 zu klären, ob das Angebot den dortigen Vorgaben und technischen Anforderungen entspricht. Seitens des Stadtjugendamtes muss dann noch ausgelotet werden ob und wie die Umstellung, einschließlich erneuter Schulungen des KiTa-Fachpersonals finanziert und ob mit den vorhandenen personellen Ressourcen im Jugendamt die Umsetzung und weitere (auch technische) Betreuung der Software sichergestellt werden kann.

 

 

  1. Zum Antrag der CSU-BA-Stadtratsfraktion vom 29.06.2021

 

Die CSU-BA-Stadtratsfraktions beantragt, dass die Verwaltung über den Stand der Evaluierung und Aktualisierung der Anmeldeplattform webKITA berichtet und die Einrichtung einer digitalen Tagesbetreuungsbörse prüft.

 

Der Sachstandsbericht wurde unter Punkt 1. Erstattet.

Da seit längerem, trotz massiver Anstrengungen zur Schaffung neuer Plätze im Rahmen der KiTa-Offensive, ein Mangel an Betreuungsplätzen besteht, wie zuletzt im Jugendhilfeausschuss vom 08.07.2021 unter VO/2021/4434-51 berichtet, wäre es derzeit ein negatives Signal an die Eltern, eine digitale Platzbörse mit dem tagesaktuellen Angebot freier Betreuungsplätze einzurichten. Dort wären dauerhaft keine freien Plätze ausweisbar.

Ein entsprechendes Informationsfeld bestand für einige Zeit auf der Internetseite des Stadtjugendamtes. Dieses wurde aus dem genannten Grund, dort keine Angebote einstellen zu können, aufgegeben.

 

 

  1. Zum Antrag der FW-BuB-FDP-Stadtratsfraktion vom 05.10.2021

 

Die Stadtratsfraktion beantragt webKITA um den Zusatz „Integrativer Platz“ oder „Integratives Konzept“ zu erweitern.

Wie eben ausgeführt, wird derzeit durch das Stadtjugendamt Bamberg der Umstieg auf die Software betreuungsplatz.online des Anbieters BOS GmbH vorbereitet. Der finanzielle und zeitliche Aufwand, Anpassungen des jetzt noch genutzten Portals webKITA in der beantragten Form zu veranlassen, ist im Hinblick auf die verbleibende Nutzungszeit nicht angemessen. Grundsätzlich können Eltern auch jetzt schon die Möglichkeit nutzen, im Bemerkungsfeld hier einen konkreten individuellen Bedarf anzugeben.

 

Im Vorfeld der Erstellung der neuen Anmelde-Plattform werden die einzelnen Einrichtungsleitungen gebeten, einzuarbeitende Texte und Unterlagen zur Präsentation ihrer Einrichtung zur Verfügung zu stellen. Das Stadtjugendamt wird dann besonderes Augenmerk darauf legen, dass das Thema integrativer Platz/integratives Konzept dabei berücksichtigt wird.

 

Grundsätzlich arbeiten alle Kindertageseinrichtungen mit integrativen Konzepten in unterschiedlichen Ausprägungen. Ob eine KiTa dem besonderen Anspruch eines einzelnen Kindes mit Hilfe externer Förderangebote gerecht werden kann, zeigt sich allerdings oft erst im Laufe der Betreuung.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sitzungsvortrag Kenntnis.

2. Die Anträge der CSU-BA-Stadtratsfraktion vom 29.06.2021 und der FW-BuB-FDP-Stadtratsfraktion vom 05.10.2021 sind damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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