Beschlussvorlage - VO/2021/4887-51
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktuelle Situation Neubau Kindertagesstätte Spiegelfelder
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Stadtjugendamt
- Beteiligt:
- 61 Stadtplanungsamt
- Referent:in:
- Zweiter Bürgermeister Jonas Glüsenkamp
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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11.11.2021
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I. Sitzungsvortrag:
Mit Schreiben vom 19.07.2021 beantragte die CSU-BA-Stadtratsfraktion
- einen Sachstandsbericht bezüglich der geplanten KiTa Spiegelfelder und Aussage ob auch eine Planung für Schulkinder geplant ist
- Vorlage der Verwaltung eines konkreten Konzeptes inklusive Zeitplan, wann ein Kinderhaus auf dem Areal Spiegelfelder errichtet wird und das Einplanen mindestens einer Hortgruppe
- Berichterstattung der Verwaltung im 2. Halbjahr 2021.
In diesem Schreiben wurden mehrere Fragen formuliert, die nachfolgend beantwortet werden.
- Aktuelle Situation
Auf dem Areal „Spiegelfelder Ost“ plant die GEWOBAU Bamberg - Genossenschaft für Wohnungs-, Kommunal- und Gewerbebau Bamberg eG als Bauträger in Kooperation mit einem bereits in Bamberg tätigen Träger als Betriebsträger den Neubau einer Kindertagesstätte. Nach dem Planungsstand aus April 2019 ist der Bau einer 4-gruppigen Einrichtung mit 2 Krippengruppen (je 12 Betreuungsplätze) und 2 Kindergartengruppen (je 25 Betreuungsplätze) geplant. Die Planungen waren zum Stand April 2019 mit dem Stadtjugendamt, der Regierung von Oberfranken und dem Stadtplanungsamt abgestimmt. Zum damaligen Zeitpunkt stand allerdings noch der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes aus. Auch die Erschließungsplanung war noch nicht beauftragt. Eine schnelle Umsetzung des KiTa-Projektes sollte durch die Aufteilung des Planungsgebietes in mehrere Teilabschnitte erreicht werden.
Ein entsprechender Satzungsbeschluss ist bis heute nicht gefasst.
Das Stadtplanungsamt (Amt 61) teilte hierzu am 18.10.2021 mit, dass eine kurz- oder mittelfristige Erschließung des Gebietes von mehreren Faktoren abhänge. Grundsätzlich stehe noch der zu fassende Satzungsbeschluss des Bebauungsplanverfahrens 325 B ‚Spiegelfelder Ost' aus. Voraussetzung für einen Satzungsbeschluss seien noch einvernehmlich mit dem Projektentwickler zu definierende Regularien eines städtebaulichen Vertrages bspw. zu Fragen der Erschließungsträgerschaft, zu möglichen Bauabschnitten mit Umsetzungsfristen oder der Anwendung der Sozialklausel. Begleitend dazu gelte es u.a. mit dem Bauträger auch bodenordnerische und planungsrechtliche Sachverhalte abzustimmen. Um bei etwaiger abschließender Klärung dieser Themen im nächsten Haushaltsjahr potentiell auch seitens der Stadt umgehend handlungsfähig zu sein, habe die Verwaltung wie in den beiden vorangegangenen Jahren erneut HH-Mittel für erste (Teil-) Planungsleistungen beantragt. Ob und inwieweit Mittel zur Verfügung gestellt werden können, obliegt den Verhandlungen im Finanzsenat bzw. im Stadtrat. Inwieweit Einigung mit dem Projektentwickler erzielt werden kann oder anderweitige Lösungsmöglichkeiten realistisch erscheinen mögen, muss sich in den weiteren Gesprächen mit den Beteiligten zeigen.
- Welche Altersgruppen in einer Kindertageseinrichtung betreut werden, liegt grundsätzlich in der Entscheidung des Betriebsträgers. Sobald die Rahmenbedingungen für eine Fortführung der KiTa-Planungen auf dem Areal Spiegelfelder-Ost geschaffen sind (Bebauungsplan und Erschließung), wird das Stadtjugendamt auch das Thema Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung mitdenken und in die weiteren Planungsgespräche mit einem künftigen Betriebsträger einbringen. Das Stadtjugendamt kann einem als freien Träger die Einplanung mindestens einer Hortgruppe jedoch nicht vorschreiben.
Die Bedarfsplanung für rechtsanspruchserfüllende Betreuungsplätze für Schulkinder wird aktuell im Referat 7 vorangetrieben.
- Aufgrund der oben geschilderten fehlenden Rahmenbedingungen kann das Stadtjugendamt derzeit weder ein Konzept noch einen konkreten Zeitplan zur Umsetzung der Kindertagesstätte Spiegelfelder vorlegen.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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293,1 kB
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