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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2021/4916-BSB

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Die Stadtwerke Bamberg haben im Zusammenhang mit dem Projekt Wasser 2025 neue Wasserhochbehälter errichtet. Um diese Hochbehälter mit einer leistungsfähigen Trinkwasserleitungsinfrastruktur an das Trinkwassernetz der Stadt Bamberg anzubinden und auch um die Trinkwasser- und die Löschwasserversorgung im gesamten Berggebiet für die nächsten 100 Jahre sicherzustellen, errichten die Stadtwerke Bamberg neue Trinkwasserhauptleitungen. Insbesondere auf der Trasse Sutte / Michelsberg.

 

Auf die Baumaßnahmen in der Sutte und die entsprechenden Sitzungsvorlagen (VO/2014/0740-65; VO/2014/0740-65-1; VO/2015/1740-65; VO/2016/0238-65; VO/2016/0239-65; VO/2016/0664-65; VO/2017/0903-65; VO/2017/1209-65; VO/2017/1334-A6; VO/2018/1558-65; VO/2018/1793-65; VO/2018/1877-65; VO/2018/1891-65; VO/2018/2173-A6; VO/2019/2784-61; VO/2020/3082-65) darf verwiesen werden.

 

Auch in den Straßen Michelsberg und Michelsberger Straße gilt, wie zuvor schon in der Sutte und der Matern, dass diese Straßen so eng und so voller Leitungstrassen sind, dass die Trinkwasserhauptleitung nicht ohne weiteres zusätzlich in den Straßenkörper eingebaut werden kann. Vielmehr ist beispielsweise der Abwasserkanal in diesem Bereich 95 Jahre alt. Es muss daher im Interesse einer sinnvollen Betrachtung der städtischen Gesamtinfrastruktur zuerst der Abwasserkanal erneuert werden. Danach müssen alle Spartenleitungen, nicht nur die neue Trinkwasserleitung, komplett neu im Straßenraum verlegt werden.

 

Dies alles unter Aufrechterhaltung der kompletten Ver- und Entsorgung aller anliegenden Gebäude. Hieraus ergibt sich, wie bereits in der Sutte, ein umfassendes Gesamtprojekt. 

 

Alle beteiligten Spartenträger und städtischen Organisationseinheiten haben sich in den vergangenen Jahren intensiv mit dem Projekt Michelsberg / Michelsberger Straße befasst. Die Stadtwerke und die Bamberger Service Betriebe haben gemeinsam über ein VgV-Verfahren ein Ingenieurbüro zur Bewältigung dieser Aufgabe gesucht und gefunden. Es handelt sich um das Büro WEYRAUTHER Ingenieurgesellschaft mbH, Bamberg (VO/2019/2557-A6).

Die Planungen sind nunmehr so weit fortgeschritten, dass sie sowohl in der betroffenen Anliegerschaft, als auch im Bau- und Werksenat präsentiert werden können. Der aktuelle Planungsstand im Einzelnen sowie die verkehrlichen Auswirkungen ergeben sich aus den Anlagen. Die Anlieger wurden am 09.11.2021 informiert, über die Ergebnisse kann in der Sitzung berichtet werden.

 

Wenn der Senat dem Beschlussantrag zustimmt, werden die BSB-Abteilung Entwässerung gemeinsam mit den Stadtwerken Bamberg die Kanal- und Leitungsbauarbeiten ausschreiben. Die Vergabe hierzu wird im Frühjahr 2022 im Bau- und Werksenat im nicht öffentlichen Teil erfolgen.

 

In den Jahren 2022 und 2023 sollen die Kanal- und Leitungsbauarbeiten ausgeführt werden.

 

Die Ausschreibung der Kabel- und Straßenbauarbeiten soll Ende 2023 erfolgen und im Frühjahr 2024 im Bau- und Werksenat die Vergabe beschlossen werden. In den Jahren 2024 und 2025 sollen die Kabel- und Straßenbauarbeiten ausgeführt werden.

 

Das Gesamtprojekt wird in der Sitzung des Bau- und Werksenates am 10.11.2021 ausführlich durch die Verwaltung vorgestellt werden. Aufgrund der finanziellen Dimension ist der Laufweg des Beschlusses in die Vollsitzung vorgegeben. 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Der Stadtrat nimmt den Vortrag der Bamberger Service Betriebe und der Stadtwerke Bamberg zur Kenntnis.
  2. Der Stadtrat gibt die Planung frei und beauftragt die Bamberger Service Betriebe mit der Umsetzung der Maßnahme.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 2,5 Mio. €, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist. Kostenstelle Wirtschaftsplan BSB-Entwässerung 14290

 

3.

Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Für die Straßenbaumaßnahme wird in 2023 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von ca. 2,1 Mio. Euro benötigt.

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Aus Sicht des Finanzreferats bestehen aufgrund der Bedeutsamkeit der Maßnahme keine Einwände.

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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