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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/5023-R3

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 11.11.2021 beantragt die SPD-Stadtratsfraktion, dass die Möglichkeit zur Durchführung hybrider Stadtratssitzungen ab sofort auch für die Senate und Ausschüsse des Stadtrates geschaffen wird. Diesem Begehren schließt sich auch die VOLT-ÖDP-BM-Stadtratsfraktion mit Eilantrag vom 12.11.2021 an.

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Mit Beschlussfassung am 23.06.2021 wurde eine Änderung der Geschäftsordnung beschlossen, die das Abhalten hybrider Stadtratssitzungen permanent ermöglicht. Aufgrund dieser Regelung können alle Stadtratsmitglieder seitdem audiovisuell an den Vollsitzungen teilnehmen. Das bedeutet, dass auch bei einer weiteren Verschlechterung der Corona-Pandemie die Abhaltung einer Vollsitzung hybrid und damit unabhängig von etwaigen Kontaktbeschränkungen jederzeit möglich ist. Dadurch ist die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit des Stadtrates und der Verwaltung stets sichergestellt. Da jeder Beschluss eines Senates auch in einer Vollsitzung gefasst werden kann, ist die Notwendigkeit einer virtuellen Sitzungsteilnahme auch für Senate aus Sicht der Verwaltung nicht gegeben.

 

Grundsätzlich wäre eine Ausweitung hybrider Sitzungen auf Senate möglich. Hierfür bedürfte es zunächst eine Änderung der Geschäftsordnung. Außerdem müssten die organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen erst geschaffen werden, was mit entsprechenden Kosten verbunden wäre.

 

Für die Durchführung hybrider Vollsitzungen sind aktuell im HH-Planentwurf für das Jahr 2022 Mittel von 15.000 EUR berücksichtigt. Sollten hybride Sitzungen auch auf die Senate und Ausschüsse ausgedehnt werden, kämen zu den Vollsitzungen weitere rund 55 Senatssitzungen hinzu. Es ist davon auszugehen, dass für die Einrichtung der notwendigen technischen Voraussetzungen und die notwendigen Dienstleistungen an den unterschiedlichen Veranstaltungsorten eines externen Dienstleisters (Regie etc.) analog der Vollsitzungen - auch unter Berücksichtigung von Rabatten - zusätzliche Kosten von geschätzt 70.000 EUR jährlich hinzukommen. Hierfür ist aktuell keine Deckung im Haushalt vorgesehen.

 

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, bei der bisherigen Praxis zu verbleiben und von einer Ausweitung hybrider Stadtratssitzungen auf Senate und Ausschüsse des Stadtrates abzusehen.

 

Ergänzender Hinweis:

Im Hinblick auf den noch offenen gemeinsamen Antrag der VOLT-ÖDP-BM-Stadtratsfraktion, der Stadtratsfraktion Grünes Bamberg, der SPD-Stadtratsfraktion, der BaLi-Die PARTEI-Stadtratsfraktion sowie der FW-BuB-FDP-Stadtratsfraktion vom 06.11.2021 zum Online-Streaming aus Stadtratssitzungen sei folgendes angemerkt:

Für Sitzungen, die hybrid abgehalten werden, lässt die entsprechende Technik jederzeit auch ein Online-Streaming ohne weiteren Aufwand zu. Umgekehrt bedeutet dies, dass ein Streaming aus reinen Präsenzsitzungen ohne hybride Technik nur mit einem entsprechenden Mehraufwand möglich wäre. Die Festlegung, welche Sitzungen in hybrider Form stattfinden sollen (nur Vollsitzungen oder auch alle Senate), bestimmt danach auch die künftigen Möglichkeiten eines Streamings. Die formale Behandlung des Antrags zum Online-Streaming erfolgt in der nächsten Vollsitzung am 15.12.2021.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Finanzsenat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.
  2. Der Antrag Nr. 2021-296 der SPD-Stadtratsfraktion vom 11.11.2021 und der Antrag Nr. 2021-298 der VOLT-ÖDP-BM-Stadtratsfraktion vom 12.11.2021 sind damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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