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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1209-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Die momentane Wirtschafts- und Finanzkrise hat auch zu einer schweren Krise der kommunalen Haushalte geführt. Massiven Steuereinbrüchen stehen stetig weiter steigende Ausgaben gegenüber, die auf bundes- und landesgesetzliche Regelungen zurückzuführen und damit für die Kommunen nicht beeinflussbar sind. Hier schlagen vor allem die überproportional wachsenden Sozialausgaben (Sozialhilfe, Grundsicherung, Jugendhilfe) mit ihren gestiegenen Standards zu Buche.

 

Ein weiterer nicht mehr kalkulierbarer Faktor ist die Bezirksumlage. Da mehr als 90 Prozent der Bezirksausgaben für soziale Zwecke aufgewandt werden, droht eine Steigerung der Umlage von derzeit 16 Prozentpunkten über 21 Punkte in 2011 auf 26,3 Prozent in 2012! Allein für die Stadt Bamberg ergibt sich daraus im Vergleich mit der Bezirksumlage für 2010 (11,2 Mio. €) eine Mehrbelastung von 2,5 Mio. € in 2011 und 5,9 Mio. € in 2012.

 

Die ohnehin bereits finanziell stark belasteten Kommunennnen diese Deckungslücke des Bezirks Oberfranken nicht schließen.

 

Deshalb erhebt die Stadt Bamberg folgende Forderungen an die Bayerische Staatsregierung und den Bayerischen Landtag:

 

a)              Der Freistaat Bayern erhöht den Sozialhilfeausgleich nach Art. 15 FAG an die bayerischen Bezirke von derzeit 584 Mio. € auf mindestens 800 Mio. €. Diese Aufstockung darf allerdings nicht zu Lasten der anderen kommunalen Ebenen oder der Masse der zu verteilenden Schlüsselzuweisungen gehen - vielmehr muss sie aus staatlichen Mitteln erfolgen.

 

b)              Der Bund muss sich in angemessener Höhe an den Sozialleistungen, die gesamtgesellschaftliche Aufgabe sind, beteiligen. Exemplarisch sind hier die Leistungen für Menschen mit Behinderung genannt.

 

c)              Die Vorschläge der bayerischen kommunalen Spitzenverbände vom 25.02.2010 bezüglich Standardabbau und Kostendämpfung sind von Bund und Land zeitnah umzusetzen.

 

d)              Ohne entsprechende Finanzausstattung der Kommunen dürfen Bund und Land keine neuen kostenintensiven Gesetze beschließen, die zu Mindereinnahmen der Kommunen hren oder Kostenverschiebungen zu Lasten der Kommunen mit sich bringen.

 

e)              Bund und Land müssen eine auskömmliche Finanzierung der Kommunen sicherstellen. Dabei ist insbesondere die Gewerbesteuer als wichtigste Einnahmequelle zu erhalten und sogar noch zu stärken.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

Die Stadt Bamberg fordert die Bayerische Staatsregierung und den Bayerischen Landtag auf, durch geeignete Maßnahmen die im Sitzungsvortrag genannten Schritte zur verbesserten Finanzausstattung der Bezirke, Landkreise, Städte und Gemeinden zeitnah zu gehen.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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