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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1212-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Vorgang

Es ist kein Geheimnis, dass der Bund sparen muss und dass hiervon auch das Ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung betroffen ist.

Zutreffend ist auch, dass die bisherigen ministeriellen Überlegungen davon ausgehen, den Sparbeitrag dieses Ministeriums überproportional stark im Bereich der Städtebauförderung zu erbringen.

Es bedarf keiner Vertiefung, dass dies aus Sicht der Stadt Bamberg, wie überhaupt aus Sicht aller Städte und Gemeinden, als sehr problematisch einzustufen ist. Auch der Bund wird im Endeffekt selbst keinen finanziellen Vorteil dadurch erzielen, dass er in einem Programm spart, welches in besonderem Maße Investitionen anregt und damit erhebliche Einnahmen im Bereich der Umsatzsteuer und der Einkommenssteuer überhaupt erst auslöst.

Vor diesem Hintergrund ist selbstverständlich der Deutsche Städtetag bereits aktiv geworden. Auch der Oberbürgermeister der Stadt Bamberg hat sich persönlich in Schreiben an den Bundesminister, den Bayerischen Ministerpräsidenten, den Bayerischen Staatsminister des Innern und wichtige weitere Mandatsträger und Persönlichkeiten engagiert für die Erhaltung der Städtebauförderung auf bewährtem Niveau eingesetzt.

Auswirkungen auf einzelne Förderprogramme

Im Augenblick handelt es sich um innerministerielle Überlegungen für die Haushaltsaufstellung 2011. Außerhalb des Ministeriums kursieren unterschiedliche Meinungen darüber, inwieweit einzelne Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramme wiederum von den Kürzungsansätzen ausgenommen sein könnten. Im Augenblick kann nicht gesagt werden, dass nicht auch das Programm „Soziale Stadt“ grundsätzlich als kürzungsbedroht betrachtet werden muss.

Auswirkungen auf Bamberger Projekte

Im Falle der Kürzung der Städtebauförderung sind dem Grunde nach sämtliche noch nicht begonnenen Projekte in Bamberg betroffen. Von den laufenden Projekten sind diejenigen betroffen, bei denen Bewilligungsbescheide noch nicht in voller Höhe vorliegen.

Die endgültige Entscheidung über Veränderungen im Bundeshaushalt trifft aber letztendlich der Deutsche Bundestag, der wiederum den Haushalt 2011 vermutlich erst im Jahr 2011 verabschieden wird. Deshalb kann die Stadt Bamberg ihre eigene Haushaltsplanung und die eigenen Prioritätensetzungen der Stadt Bamberg nicht von der Entwicklung des Bundeshaushaltes abhängig machen, denn der Haushalt der Stadt Bamberg wird aus guten Gründen – voraussichtlich – im Dezember 2010 verabschiedet werden.

Das bedeutet, dass der Bamberger Stadtrat in seiner Entscheidung über den Haushalt 2011 die Prioritäten unabhängig von der Entscheidung des Deutschen Bundestages setzen muss. Die Verwaltung wird entsprechend den Haushaltseckdaten des Bamberger Stadtrates die Städtebauförderungsanträge stellen. Damit ist sichergestellt, dass die wichtigsten Projekte in höchster Priorität beantragt werden und am wahrscheinlichsten Aussicht auf Förderung haben, denn eine Absenkung der Förderung bis hinab auf null steht im Augenblick nicht zur Diskussion.

Bamberger Appell

Vor dem Hintergrund des traditionell geschlossenen Bekenntnisses des Bamberger Stadtrates für die Städtebauförderung wird der in der Anlage beigefügte „Bamberger Appell“ dem Bamberger Stadtrat zur Beschlussfassung empfohlen.

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

1.       Der Feriensenat nimmt den Bericht des Baureferates zu Kenntnis.

2.       Der Stadtrat beschließt den Bamberger Appell.

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, den Bamberger Appell zu verbreiten.

4.       Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 12. Juli 2010 ist damit beschlussmäßig behandelt.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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