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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2022/5189-R4

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Im September 2020 stellten Grünes Bamberg, SPD, Volt und Ödp den gemeinsamen Antrag, dass ab dem Haushalt 2021 5 % des Kulturhaushalts der Stadt Bamberg zur Förderung der freien Kulturarbeit (d.h. der Vereine, Initiativen und Akteure, die nicht an eine städtische oder anderweitig gebundene Institution angehören) in Bamberg eingesetzt werden soll. Im Antrag werden konkret 21 Unterabschnitte aus dem Kulturhaushalt benannt, die als Berechnungsgrundlage dienen sollen (siehe Anlage 1). In Zahlen ausgedrückt sind das 590.102,40 € (gemessen am Rechnungsergebnis 2020).

 

Im persönlichen Gespräch mit Vertretern der Antragsteller wurde geklärt, dass es nicht darum geht, den Kulturhaushalt zu kürzen – eine Kürzung der genannten Haushaltsstellen würde mancherorts zudem eine völlige Handlungsunfähigkeit der Kulturinstitutionen verursachen -, sondern den Globalbetrag Kultur auf etwa 590.000 Euro anzuheben und damit fast zu verdoppeln gegenüber dem derzeitigen Stand.

 

Der Antrag greift explizit die überschaubaren Möglichkeiten der Kulturförderung durch das Kulturamt auf. Zwar liegen wirksame Fördermaßnahmen vor, die insbesondere im Rahmen der Projektförderung leicht zugänglich sind, wobei natürlich beachtet werden muss, das nur eine Fehlbetragsförderung von max. 30 % der Gesamtausgaben eines Projektes vorgesehen ist. Über die institutionelle Förderung werden etablierte Träger und Maßnahmen langfristig gestützt. Allerdings setzt bisher die finanzielle Dimension der Kulturförderung und die Bindung von Mitteln in institutioneller Förderung insgesamt enge Grenzen. 2021 stand für den Globalbetrag inkl. Raumkostenförderung, Ausstellungsförderung für den Berufsverband Bildender Künstler (BBK) und den Kunstverein, den Altenburgverein und die Museen um den Bamberger Dom ein Betrag von 265.000 € zur Verfügung. So hat das Kulturamt derzeit nur wenig Spielraum auch neue, bislang nicht geförderte Akteurinnen und Akteure zu unterstützen. In diesem Zusammenhang soll allerdings nicht unerwähnt bleiben, dass im vergangenen Jahr rund 80.000 Euro an Kulturfördermitteln über die von der Politik beschlossenen Unterstützungsfonds (vor allem des Fonds „Zusammenhalt in der Stadt“) bewilligt und großteils über das Amt für Bürgerbeteiligung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bereits ausgezahlt wurden. Dies entspricht 29,9 % an zusätzlichen Mitteln. 

 

Auch in diesem Jahr stehen wieder die Unterstützungsfonds zur Verfügung, allerdings in einem wesentlich geringeren Maßstab. Der Globalbetrag inkl. der o.g. weiteren Fördermittel wurde für 2022 moderat angehoben und liegt nun bei 305.000 €.

 

Die Verdoppelung des Globalbetrags Kultur wäre zu begrüßen. Die derzeit zur Verfügung stehenden Mittel sind sehr knapp bemessen und können nur teilweise dazu dienen, eine in weiten Teilen ehrenamtlich tätige oder prekär bezahlte Kulturszene, die sehr verlässlich und mit hohem Engagement einen beachtlichen Teil zur kulturellen Vielfalt in Bamberg beiträgt und neben großen, etablierten Institutionen längst ihren Platz als wichtige Säule der Bamberger Kulturlandschaft behauptet, zu unterstützen und zu fördern.

 

Mit einer dem Antrag entsprechenden Aufstockung der Kulturförderung auf ein deutlich adäquateres Niveau lässt sich die Kulturförderung strukturiert neu aufstellen. Sie wäre gleichermaßen ein deutliches Signal der Wertschätzung des freien Kulturschaffens in Bamberg und würde Raum für Innovation und noch mehr Professionalisierung schaffen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Sitzungsvortrag hat zur Kenntnis gedient.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, zu den Haushaltsberatungen 2023 für den Globalbetrag Kultur (Haushaltsstelle 30000.70000) einen Betrag in Höhe von 590.000 € anzumelden.

 

  1. Der Antrag von Grünes Bamberg, Volt, Ödp und SPD-Stadtratsfraktion vom September 2020 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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