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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1215-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

Vorgang

2004 wurde die Arbeitsgemeinschaft „Wittmann, Valier & Partner“ mit „planwerk Nürnberg“ mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen im Gebiet „Gereuth-Hochgericht“ beauftragt. Aufgrund der seinerzeit begrenzten Haushaltsmittel konnten dabei die einzelnen Leistungen der Vorbereitenden Untersuchungen nur stufenweise beauftragt werden. Zudem wurde das Voruntersuchungsgebiet in den Jahren 2004 und 2007 jeweils erweitert.

Zuletzt wurde der Stand der Vorbereitenden Untersuchungen und des Rahmenplanes in der Sitzung des Stadtentwicklungssenates am 20. Januar 2009 vorgestellt. Seinerzeit beauftragte der Stadtentwicklungssenat die Verwaltung mit der Durchführung der abschließenden Beteiligung der Betroffenen nach § 137 BauGB und der abschließenden Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 139 BauGB.

Abschließende Beteiligung der Betroffenen, der Behörden, der Träger öffentlicher Belange und weiterer Organisationen

Es schlossen sich langwierige Vertragsverhandlungen mit den Auftragnehmern an, sodass die eigentliche abschließende Betroffenenbeteiligung erst vom 25.05.2010 bis 24.06.2010 durchgeführt werden konnte. Zusätzlich zu der Beteiligung in den Räumen des Baureferates, den Räumen des Stadtteilmanagements und im Internet wurde auch eine Informationsveranstaltung im Gebiet selbst durchgeführt. Außerdem wurde an sämtliche Haushalte im Gebiet ein Faltblatt verteilt, dass die wichtigsten Untersuchungsergebnisse, die wichtigsten Ziele und Maßnahmen sowie den Rahmenplan für das geplante Sanierungsgebiet zusammenfassend enthält.

Stellungnahmen

Folgende Behörden, Träger öffentlicher Belange sowie sonstige Organisationen, Verbände und Vereinigungen haben Stellung genommen:

·         Amt für Wirtschaft              mit Schreiben vom 22.06.2010

·         Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn, Bann               mit Schreiben vom 02.06.2010

·         DB Services Immobilien GmbH, Nürnberg              mit Schreiben vom 23.06.2010

·         Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH              mit Schreiben vom 07.06.2010

·         E:ON Netz GmbH Bamberg              mit Schreiben vom 08.06.2010

·         Fachbereich Baurecht (FB 6A-E)              mit Schreiben vom 15.06.2010

·         Handwerkskammer für Oberfranken              mit Schreiben vom 16.06.2010

·         Hochbauamt (FB 63) / Denkmalpflege              mit Schreiben vom 26.05.2010

·         Industrie- und Handelskammer für Oberfranken, Bayreuth              mit Schreiben vom 31.05.2010

·         Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege              mit Schreiben vom 11.06.2010

·         Projektsteuerung Soziale Stadt (Amt 10)              mit Schreiben vom 18.06.2010

·         Regierung von Oberfranken              mit Schreiben vom 02.06.2010

·         Staatliches Bauamt Bamberg              mit Schreiben vom 22.06.2010

·         Stadtbau GmbH Bamberg              mit Schreiben vom 25.05.2010

·         Stadtjugendamt (Amt 51)              mit Schreiben vom 17.06.2010

·         Stadtplanungsamt/Verkehrsplanung (Amt 61/Verkehr)              mit Schreiben vom 24.06.2010

Folgende Privatpersonen haben schriftlich Stellung genommen:

Herr Hans Beck              mit Schreiben vom 14.06.2010

Der Eigentümervertreter des Anwesens, auf dem sich der Cometmarkt befindet, hat sich fernmündlich gemeldet.

Außerdem besteht ein zusammenfassendes Protokoll der mündlichen Stellungnahmen während der Betroffenenveranstaltung.

Abwägung

Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass zu den Zielen und den meisten Maßnahmen breite Zustimmung besteht. Die Abwägungsvorschläge im Einzelnen finden sich in der Anlage.

Untersuchungsergebnisse, Ziele und Maßnahmen

Die Untersuchungsergebnisse, die Ziele und die Maßnahmen sind dem Entwicklungskonzept in der Anlage zu entnehmen.

Städtebauliche Missstände

Die Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass im Untersuchungsgebiet städtebauliche Missstände im Sinne des § 136 BauGB vorliegen. Insbesondere erscheint die Anwendung des Vierten Teiles des Sechsten Abschnittes des Ersten Teiles des Zweiten Kapitels des Baugesetzbuches (Soziale Stadt) sinnvoll.

Verfahrensart

Es wird vorgeschlagen, die Sanierung im „Vereinfachten Verfahren“ durchzuführen.

Es wird vorgeschlagen, den § 144 Baugesetzbuch (Genehmigungspflicht von Vorhaben und Rechtsvorgängen) nicht anzuwenden.

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

1. Der Stadtentwicklungssenat nimmt die Ergebnisse des abschließenden Beteiligungsverfahrens zur Kenntnis und macht sich die Abwägungsvorschläge zu Eigen.

2. Der Stadtentwicklungssenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Satzung zu beschließen:

              Aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-l) in der zuletzt geänderten Fassung und des § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt geänderten Fassung, beschließt der Stadtrat der Stadt Bamberg in seiner Sitzung vom 29.09.2010 folgende:

„Satzung

über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „AQ“ – „Gereuth/Hochgericht“

§ 1 Festlegung des Sanierungsgebietes

Der nachfolgend näher bezeichnete Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert bzw. umgestaltet werden. Das insgesamt ca. 37,96 ha umfassende Gebiet wird gemäß Beschluss des Stadtrates vom 29.09.2010 hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Bezeichnung „AQ“ – „Gereuth/Hochgericht“.

Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan des Stadtplanungsamtes vom 22.09.2010 abgegrenzten Fläche. Dieser ist Bestandteil der Satzung und als Anlage beigefügt. Das Sanierungsgebiet besteht im Einzelnen aus folgenden Grundstücken bzw. Grundstücksteilen der Gemarkung Bamberg:

 

1585/4

4446/107

4446/177

4467/35

4472/49

4518

4531/8

1585/6

4446/109

4446/178

4469

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4518/2

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1587/1

4446/110

4446/180

4469/7

4472/51

4518/3

4531/10

1588/3

4446/111

4446/181

4469/8

4472/52

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1588/4

4446/112

4446/182

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4472/53

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4446/113

4446/183

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4472/54

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4531/13

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4472/55

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4531/14

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4470/4

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4531/18

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4446/119

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4472/61

4520

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1590/2

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4446/192

4470/30

4472/62

4521

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1796

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4446/193

4470/33

4472/67

4521/2

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1832/11

4446/123

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4471/8

4472/70

4523/23

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4406/1

4446/124

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4472/85

4525

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4406/2

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4533/5

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4494

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4533/6

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4543

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4446/176

4467/32

4472/48

4517

4531/7

4547/9

Werden innerhalb des Sanierungsgebiets durch Grundstückszusammenlegung Flurnummern aufgelöst und neue Flurnummern gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilung neue Grundstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden.

§ 2 Verfahren

Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften des Dritten Abschnittes des Ersten Teiles des Zweiten Kapitels des Baugesetzbuches finden keine Anwendung.

§ 3 Genehmigungsverfahren

§ 144 BauGB findet keine Anwendung.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit dem Tage der Veröffentlichung im Rathaus Journal (Amtsblatt) der Stadt Bamberg in Kraft.“

3.              Der Stadtentwicklungssenat empfiehlt dem Stadtrat die beigefügten Ziele und Maßnahmen, die Kosten und die Finanzierung, dem Sanierungsgebiet „Gereuth/Hochgericht“ zugrunde zulegen und die Laufzeit des Sanierungsgebietes bis zum 31.12.2015 vorzusehen.

4.              Der Stadtentwicklungssenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Satzung zu beschließen:

Das Baureferat wird beauftragt,

·             die Satzung mit folgendem Hinweis bekannt zu machen:

              Hinweis:

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass

1.           eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Bamberg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind (§ 215 Abs. 1 BauGB).

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

x

2.

Kosten in Höhe von ca. 10.000,00 € für den Druck und die Verbreitung des Abschlussberichtes der Vorbereitenden Untersuchungen, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

x

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Die Umsetzung sämtlicher vorgesehenen Maßnahmen wird ausweislich des Voruntersuchungsberichtes städtische Eigenmittel in Höhe von rund 2,6 Millionen Euro erfordern. In dieser Zahl enthalten sind allerdings auch die bereits ausgeführten Maßnahmen (Spielplatz Hochgericht, Stadtteilplatz Gereuth, Stadtteiltreff Alte Post, Bürgerzentrum Rosmarinweg, Kooperation Baskidball, Kooperation Bürgernetzwerk, Kooperation Mode macht Mut, Kooperation „LAUF“ sowie die bis heute durchgeführten Jahre des Stadtteilmanagements). Der noch offenstehende Restfinanzierungsbetrag für noch nicht durchgeführte Projekte dürfte sich daher eher in einer Größenordnung von 1 Million Euro bewegen. Die entsprechenden Projekte werden jedoch nur dann durchgeführt werden, wenn tatsächlich auch die entsprechenden Haushaltsmittel bereitgestellt werden.

Umgekehrt muss allerdings gesehen werden, dass die im Gebiet bereits verausgabten Städtebauförderungsmittel für die oben aufgeführten Projekte zur Rückforderung durch die Regierung von Oberfranken anstehen, wenn die Sanierungssatzung nicht beschlossen wird. Die Nichtverabschiedung der Satzung führt also voraussichtlich auf jeden Fall zu Kosten in Höhe von 1 Million Euro an Rückforderungen bereits geflossener bzw. bewilligter Förderungsmittel, während die zukünftigen Kosten im Falle der Verabschiedung der Sanierungssatzung noch vom Stadtrat gesteuert werden können.

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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