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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2022/5200-R4

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Am 21.02.2022 tagte die Straßennamenkommission der Stadt Bamberg unter Leitung des Stadtarchivleiters Horst Gehringer zum zweiten Mal. Dabei wurden den Mitgliedern aus der Gesamtzahl der aktuell vorhandenen Bamberger Straßennamen eine nach Personennamen und biographischen Daten gefilterte Auswahl vorgelegt.

In der nächsten Sitzung der Straßennamenkommission wird es um die Auflistung der genannten Personen und ihrer evtl. Rolle in der NS-Zeit gehen, aber auch um andere Straßennamenpatinnen und -paten aus den anderen zu Beginn genannten Zeitabschnitten.

Über den NS-Bezug hinaus bestand in der Straßennamenkommission Einigkeit, dass ein Großteil der Bamberger Straßenschilder einer Kontextualisierung und inhaltlichen Erläuterung bedarf. Dies kann durch ein Zusatzschild geleistet werden, wie es sich bereits bei einigen Straßenschildern findet, und in der Regel Basisinformationen zur namensgebenden Person gibt. Aber auch bei Straßennamen mit bestimmten Ortsbezeichnungen, Flurnamen oder Begriffen aus der Rechtsgeschichte sind derartige Schilder zur Erklärung des Straßennamens ein sinnvoller Beitrag im Sinne der „Stadtgeschichte auf Schildern“. Ein Beispiel für solche Erläuterungsschilder aus jüngster Zeit findet sich im Fritz-Bayerlein-Weg. Die Erläuterungen andernorts, die etwa die Stadt Bad Tölz in knappen Texten mit definierter Zeichenzahl bei einem Großteil der Straßen realisierte, sind wegweisend, auch im Hinblick auf den dazu erforderlichen Aufwand an Haushaltsmitteln, der über mehrere Jahre hinweg verteilt werden kann.

 

Ein ausführlicher Bericht der zweiten Sitzung der Straßennamenkommission findet sich im Anhang.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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