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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1218-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Kurzbeschreibung:

Die geplante Voliere für das Tierheim Bamberg dient der Behausung und Verpflegung verletzter oder gefundener Vögel. Im Eingangsbereich ist ein mit Drahtnetzen überdachter und eingegrenzter Bereich vorgesehen, der in 3 – 4 einzelnen „Käfigen“ die Tiere aufnehmen soll. Davon ist ein kleiner Bereich mit Plexiglas überdacht, um Regenschutz zu gewährleisten. Die Voliere wird durch die hohe Böschung, die das Tierheim im Westen zum Feldweg abgrenzt, verdeckt, es ist von der Straße aus nur das Dach aus Drahtnetz zu sehen. Erst beim Hinabgehen der Stufen zum Haupteingang des Tierheims wird die mit Drahtnetz bespannte Ostfassade einsehbar. Der bestehende Baukörper, der hier aus einem flachgeneigten Satteldach besteht, wird mit derselben Dachneigung in Gestalt eines schmalen Pultdaches fortgeführt, so dass der Anbau sich dem Hauptbau unterordnet.

 

              Größe des Bauvorhabens:

              Breite:              7,10 m              Länge:              11,00 m                  3,10 m  bzw.  2,60 m

             

                      bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               23.06.2010

 

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

              Außenbereich (§ 35 BauGB)

Nach Flächennutzungsplan – Gebietscharakter: Grünfläche

Sonstiges Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 BauGB

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja: Fl.-Nrn. 292/2, 292/3 und 292/5       nein:         

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              Es sind keine Stellplätze nachzuweisen.

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

              Besonderheiten:

Im Hinblick auf die Lärmemissionen (verursacht durch die Menge der beherbergten Vögel) ist nur eine sehr geringe Zunahme der Lärmimmission, also unterhalb des Immissionsrichtwertes nach TA-Lärm zu erwarten. Das heißt, dass dem Volierenanbau aufgrund der relativ großen Entfernung und der entgegengesetzt geplanten Ausrichtung zum nächsten benachbarten Wohngebiet (Vogtstraße / Krötleinstaße) nichts entgegenzusetzen ist.

             

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

Der Senat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

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