Beschlussvorlage - VO/2010/1218-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Tierschutzverein Bamberg e. V. Anbau einer Voliere, Rothofer Weg 30
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Lang Harald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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15.09.2010
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I. Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Die geplante Voliere für das Tierheim Bamberg dient der Behausung und Verpflegung verletzter oder gefundener Vögel. Im Eingangsbereich ist ein mit Drahtnetzen überdachter und eingegrenzter Bereich vorgesehen, der in 3 4 einzelnen Käfigen die Tiere aufnehmen soll. Davon ist ein kleiner Bereich mit Plexiglas überdacht, um Regenschutz zu gewährleisten. Die Voliere wird durch die hohe Böschung, die das Tierheim im Westen zum Feldweg abgrenzt, verdeckt, es ist von der Straße aus nur das Dach aus Drahtnetz zu sehen. Erst beim Hinabgehen der Stufen zum Haupteingang des Tierheims wird die mit Drahtnetz bespannte Ostfassade einsehbar. Der bestehende Baukörper, der hier aus einem flachgeneigten Satteldach besteht, wird mit derselben Dachneigung in Gestalt eines schmalen Pultdaches fortgeführt, so dass der Anbau sich dem Hauptbau unterordnet.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: 7,10 m Länge: 11,00 m 3,10 m bzw. 2,60 m
Antragseingang: 23.06.2010
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Nach Flächennutzungsplan Gebietscharakter: Grünfläche
Sonstiges Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 BauGB
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: Fl.-Nrn. 292/2, 292/3 und 292/5 nein:
Kfz Stellplätze:
Es sind keine Stellplätze nachzuweisen.
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Im Hinblick auf die Lärmemissionen (verursacht durch die Menge der beherbergten Vögel) ist nur eine sehr geringe Zunahme der Lärmimmission, also unterhalb des Immissionsrichtwertes nach TA-Lärm zu erwarten. Das heißt, dass dem Volierenanbau aufgrund der relativ großen Entfernung und der entgegengesetzt geplanten Ausrichtung zum nächsten benachbarten Wohngebiet (Vogtstraße / Krötleinstaße) nichts entgegenzusetzen ist.
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich