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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2025/8892-61

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Beratungsfolge

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  •           Bericht über die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
  •           Bericht über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
  •           Billigung des Durchführungsvertrags
  •           Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
  •           Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

 

 

 

 

 

 

 

I. Sitzungsvortrag:

 

1. Anlass und Ziel der Planung

 

Die Bayerische Gesellschaft für Wohneigentum Projekt Erlangen GmbH & Co. KG (BGW) plant auf dem ehem. EON-Gelände die Realisierung eines urbanen Stadtquartiers. Mit Schreiben vom 18.06.2024 hat die Vorhabenträgerin einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gestellt, im gesamten Bauvorhaben sind elf verschiedene Planungsbausteine. Davon befinden sich neun Bausteine innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 220 D. Das Vorhaben „LuiOne“ sieht sowohl die Umnutzung und Aufstockung von Bestandsgebäuden als auch eine ergänzende Nachverdichtung mittels u.a. siebengeschossigen Wohngebäuden und Dienstleistungen in der Erdgeschosszone vor. Dadurch soll ein urbanes Quartier in der Nähe des Bahnhofs mit unterschiedlichen Nutzungen entstehen: Gewerbe, Wohnen (unter anderem geförderter Wohnungsbau (EOF-Wohnen)), freifinanziertes Wohnen und ein Apartmenthaus), soziale Nutzungen wie eine Kinderkrippe und ein Kindergarten, Gastronomie, gesundheitliche Nutzungen (eine Apotheke, Praxen für Physiotherapie und Logopädie), Büros sowie ein Kulturraum. Das Projekt orientiert sich am vorhandenen Rahmenplan 2.1a aus dem Jahr 2009 für das förmliche Sanierungsgebiet „Aktive Kettenbrücke – Königstraße – Bahnhof“.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 220 D überplant die bisher überwiegend als Stellplatzflächen festgesetzten Bereiche des seit 1964 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 220 A und den Baulinienplan Nr. 98 C. Für den Baustein 8, der sich an der Luitpoldstraße südwestlich des Hauptgebäudes Luitpoldstraße 51 (Baufeld 7), auf der Fl. Nr. 1399 befindet, ist ein Ersatzneubau geplant. Da dieser Baustein nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 220 D liegt, ist eine Genehmigung über Befreiungen vom dort rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 220 A erforderlich. Dem Bauvorhaben wurde bereits im April 2025 eine Baugenehmigung erteilt. Die Baufelder 9 und 10 gehören zwar zum Geltungsbereich, liegen aber in einem Bereich, für den bisher kein Bebauungsplan existiert. Für den Baustein 9 liegt zum Bauantrag bereits eine Zustimmung des Bau- und Werksenates vom April 2025 vor.

 

2. Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

Gemäß dem Beschluss des Bau- und Werksenats vom 07.05.2025 (VO/2025/8719-61) wurden die Veröffentlichung und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 220 D in der Fassung vom 07.05.2025 mit Begründung sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan vom 07.05.2025 lagen nach fristgerechter Bekanntmachung in der Zeit vom 19.05.2025 bis einschließlich 20.06.2025 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die Stellungsnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und weiteren Organisationen und Verbände wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt.

 

 

3. Behandlung der Anregungen

 

Im Rahmen der Veröffentlichung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und weiterer Organisationen und Verbände gingen die nachfolgenden Schreiben ein:

 

  1. Öffentlichkeit

 

Während der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gingen zwei Schreiben von Seiten der Öffentlichkeit ein.

 

  1. Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und weitere Verbände und Organisationen

 

Stellungnahmen mit Anregungen

 

  1. Amt für Brand- und Katastrophenschutz mit Schreiben vom 27.05.2025
  2. Bauordnungsamt, Abteilung Stadtarchäologie mit Schreiben vom 23.05.2025
  3. Bauordnungsamt, Abteilung Denkmalpflege mit Schreiben vom 23.05.2025
  4. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege mit Schreiben vom 02.06.2025
  5. DB AG, Abteilung DB Immobilien mit Schreiben vom 15.05.2025
  6. Deutsche Telekom Technik GmbH mit Schreiben vom 17.06.2025
  7. Immobilienmanagement mit Schreiben vom 05.06.2025
  8. Klima- und Umweltamt mit Schreiben vom 12.06.2025
  9. Regierung von Oberfranken – Höhere Landesplanungsbehörde mit Schreiben vom 04.06.2025
  10. Stadtjugendamt Bamberg mit Schreiben vom 17.05.2025
  11. Stadtwerke Bamberg GmbH mit Schreiben vom 17.06.2025
  12. Straßenverkehrsamt mit Schreiben vom 01.07.2025
  13. Vodafone GmbH/Vodafone Deutschland GmbH mit Schreiben vom 27.06.2025
  14. Wasserwirtschaftsamt Kronach mit Schreiben vom 10.06.2025

 

Stellungnahmen ohne Anregungen

 

  1. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bamberg mit Schreiben vom 19.05.2025
  2. Amt für ländliche Entwicklung Oberfranken, Bamberg mit Schreiben vom 15.05.2025
  3. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg mit Schreiben vom 22.05.2025
  4. Deutscher Wetterdienst München mit Schreiben vom 19.05.2025
  5. Immobilien Freistaat Bayern mit Schreiben vom 19.05.2025
  6. Industrie- und Handelskammer Bayreuth mit Schreiben vom 18.06.2025
  7. Luftamt Nordbayern mit Schreiben vom 15.05.2025
  8. PLEdoc GmbH mit Schreiben vom 19.05.2025
  9. Polizeiinspektion Bamberg-Stadt mit Schreiben vom 28.05.2025
  10. Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern mit Schreiben vom 12.06.2025
  11. Regionaler Planungsverband Oberfranken-West mit Schreiben vom 16.05.2025
  12. Zentrum Welterbe Bamberg mit Schreiben vom 12.06.2025

 

 4. Änderungen und Ergänzungen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 220 D vom 07.05.2025

 

Bedingt durch die Anregungen aus der Veröffentlichung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie ergeben sich Anpassungen und Ergänzungen im Bebauungsplan.

 

 

 

Bebauungsplan

 

  •           Korrektur der Auflagen zum Bodendenkmal (aufgrund Doppelungen und fälschlicherweise aufgeführten Angaben)
  •           Klarstellung der Formulierungen zu den Höhenfestsetzungen hinsichtlich Dachaufbauten für technische Anlagen
  •           Redaktionelle Ergänzung des Planeinschnitts „Denkmäler“ bzgl. der Verweise auf Art. 7 Abs. 1 BayDSchG für Bodeneingriffe
  •           Korrektur von Festsetzungen und Begründung bzgl. der richtigen Nummerierung der Pflanzgebote
  •           Klarstellung der Formulierungen zu § 12 BauGB unter C. 22 der Hinweise
  •           Wortkorrekturen unter Pkt. A 1.1 der Festsetzungen
  •           Geringfügige Anpassungen der Feuerwehraufstell- und Bewegungsflächen nach Abgleich mit den Vorhabenplänen

 

An den Grundzügen der Planung wurde festgehalten. Die vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplans sind lediglich geringfügiger und redaktioneller Art und dienen der Klarstellung der Festsetzungen.

 

Aufgrund der Geringfügigkeit der Änderungen und Ergänzungen kann auf eine erneute Veröffentlichung der Planung verzichtet werden.

 

Der Bebauungsplan wird zum Satzungsbeschluss vorgelegt.

 

5. Vorhaben- und Erschließungspläne sowie Gutachten

 

Für den Bebauungsplan Nr. 220 D wurden folgende Vorhaben- und Erschließungspläne

 

  •           Masterplan
  •           Freiflächengestaltungsplan
  •           Grundrisse, Ansichten, Schnitte und Flächenübersichten der einzelnen Baukörper/Bausteine
  •           Themenpläne (Abstandsflächen, Aufstellflächen/ Rettungswege für Feuerwehr, Tiefgarage, Temporäre Stellplätze, Mobilität, Abfallmanagement, PV Potentialflächen, Gehölzfällungen, Luftreinhaltung, Flächenübersicht)

 

sowie folgende Fachgutachten erarbeitet

 

  •           Verkehrsgutachten
  •           Mobilitätskonzept
  •           Schalltechnische Untersuchung
  •           Regenwasserbewirtschaftung

 

 6. Durchführungsvertrag

 

Neben dem Bebauungsplan und dem Vorhaben- und Erschließungsplan ist bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan auch der Abschluss eines Durchführungsvertrags erforderlich. Im Durchführungsvertrag werden unter anderem Vereinbarungen zu Maßnahmen der Erschließung (Entwässerung, Stellplatznachweis etc.) und zur Freiflächengestaltung (Baumstandorte, Gestaltung der privaten Grünfläche inkl. Spielplatzflächen, Flachdachbegrünung etc.) sowie Regelung der Umsetzungsfristen getroffen. Der zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger abgestimmte Durchführungsvertrag liegt den Fraktionsunterlagen bei.

 

7. Beschlussantrag

 

Es wird beantragt, den Durchführungsvertrag und den Vorhaben und Erschließungsplan vom 30.07.2025 zu billigen, die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen in der im Sitzungsvortrag genannten Form zu beschließen sowie für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 220 D vom 30.07.2025 mit Begründung den Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB zu fassen.

 

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II. Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Stadtrat billigt den Durchführungsvertrag sowie den Vorhaben- und Erschließungsplan vom 30.07.2025.

 

  1. Der Stadtrat beschließt die Behandlung der von der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.

 

  1. Der Stadtrat beschließt die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.

 

  1. Der Stadtrat beschließt aufgrund

 

  1. des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020- 1-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796) in der zuletzt geänderten Fassung sowie
  2. der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zuletzt geänderten Fassung,
  3. der Artikel 6. Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132- 1-I) in der zuletzt geänderten Fassung

 

den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 220 D vom 30.07.2025 mit Begründung als Satzung.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 X

1.

Keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von   für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von   für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:   Personalkosten:   Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Finanzreferats:

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Verteiler:

 

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Anlagen

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