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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2025/9028-61

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Beratungsfolge

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  •           Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
  •           Bericht über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
  •           Billigung des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung
  •           Auftrag zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
  •           Auftrag zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

 

I. Sitzungsvortrag:

 

  1. Anlass und Ziel der Planung

 

Anlass der Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich ist die durch die Handwerkskammer für Oberfranken beantragte parallele Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 251 J für den Bereich südlich der Forchheimer Straße für den Neubau des Ausbildungszentrums der Handwerkskammer für Oberfranken (HWK) (VO/2025/8893-61).

 

Da sich der geplante Neubau im Außenbereich auf Flächen für die Landwirtschaft befindet, ist es erforderlich, den Flächennutzungsplan für den entsprechenden Bereich im Parallelverfahren zu ändern, um dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen.

 

  1. Lage und Beschreibung des Plangebietes

 

Das Plangebiet liegt im Südosten der Stadt Bamberg. Der Geltungsbereich grenzt im Nordosten an die stark frequentierte Forchheimer Straße an, umfasst die Fl.-Nrn. 4450/1, 4450/2, 4406/14 (Tf.) sowie 4408 (Tf.) und hat eine Gesamtfläche von ca. 3,2 ha. Die Fläche wird landwirtschaftlich und gartenbaulich genutzt. Im Osten wird sie von einem hochwertigen Gehölzbiotop umrahmt.

 

Im Südwesten grenzt das Vorhabengebiet an das Gelände des ehemaligen Bundessortenamts an, auf dem der neue Betriebshof-Süd des Bamberg Service entstehen wird. Im Nordwesten befinden sich die Anbauflächen der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG). Nördlich der Forchheimer Straße liegt eine durch drei- bis viergeschossige Zeilenbebauung der 60er Jahre geprägte Wohnsiedlung, wobei von der Forchheimer Straße eine starke Trennwirkung ausgeht. Im Osten befindet sich die raumbildprägende und städtebaulich dominierende Brose-Arena mit integriertem Einkaufszentrum, Gastronomie und großflächigem Parkplatz. Im weiteren Umfeld befinden sich zudem mehrere Sportstätten. Die südliche Nachbarschaft ist von einem Nebeneinander von Freiflächen und Gartenbaubetrieben geprägt.

 

 

  1. Art des Verfahrens

 

Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel zum Bebauungsplanverfahren Nr. 251 J geändert. Für das Verfahren sind zwei Beteiligungsschritte vorgesehen.

 

 

  1. Bisherige und beabsichtigte Darstellung im Flächennutzungsplan

 

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan, Teilplan Art der Nutzung aus dem Jahr 1996 stellt im Bereich der Änderung „Ausbildungszentrum Handwerkskammer“ im Wesentlichen Flächen für die Landwirtschaft dar, ein kleinerer Teil ist als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz gekennzeichnet. Diese Grünfläche ist außerdem Teil eines „Soziale Stadt“- Bereichs. Außerhalb des Geltungsbereichs im Nordwesten befinden sich ebenfalls landwirtschaftlich genutzte Flächen. Im Osten schließen eine gemischte Baufläche und das Sondergebiet der Brose-Arena mit integriertem Einkaufszentrum, Gastronomie und großflächigem Parkplatz an. Im Südwesten des Plangebietes befindet sich eine Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung Bauhof, welche im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 251 K bauplanungsrechtlich gesichert wurde. Nördlich liegen die Wohnbauflächen des Stadtviertels Gereuth.

 

Im Teilplan Landschaftsplan ist die Fläche als Ackerfläche konkretisiert sowie als Sportanlage gekennzeichnet. Am Rand der Sportfläche ist ein sonstiges Biotop nach der Stadtbiotopkartierung dargestellt. Der gesamte Geltungsbereich liegt innerhalb einer größeren Fläche mit besonderer Bedeutung für das Klima. An der Forchheimer Straße werden zudem ortsbildprägende Gehölzpflanzungen im Landschaftsplan der Stadt Bamberg gekennzeichnet. Südwestlich des Geltungsbereichs befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft der als Siedlungsfläche dargestellte Bauhof. Südwestlich davon verläuft entlang des Main-Donau-Kanals ein regionaler Grünzug.

 

Das überplante Areal wird im Teilplan Art der Nutzung als “Fläche für den Gemeinbedarf” mit der Zweckbestimmung “Schule” und im Teilplan Landschaftsplan als Fläche “Gemeinbedarfseinrichtung” gemäß Teilplan Art der Nutzung ebenfalls mit der Zweckbestimmung “Schule” dargestellt. Zusätzlich liegt der Bereich auch nach der Änderung innerhalb einer größeren Fläche mit besonderer Bedeutung für das Klima. Das sonstige Biotop nach der Stadtbiotopkartierung wird reduziert, sodass lediglich im nordöstlichen sowie östlichen Eck Teilflächen verbleiben.

 

 

  1. Umweltbelange

 

Für die im Parallelverfahren durchzuführende Flächennutzungsplanänderung ist eine Umweltprüfung, inklusive eines Umweltberichts nach § 2 Abs. 4 BauGB erforderlich.

 

In diesem wird aufgezeigt, wie sich die beabsichtigte Planung auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft und Erholung sowie Mensch und Gesundheit auswirkt und welcher Ausgleichsbedarf besteht. Außerdem werden Ausgleichs- und Minderungsmaßnahmen definiert. Der Umweltbericht wurde durch iSA Ingenieure erarbeitet.

 

Der Umweltbereich liegt der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung als Anlage bei. Er ist Teil der Planunterlagen und Gegenstand der Veröffentlichung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

 

 

  1. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.    § 4 Abs. 1 BauGB

 

Gemäß dem Beschluss des Bau- und Werksenates vom 02.04.2025 (VO/2025/8632-61) wurden die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und weiterer Organisationen und Verbände durchgeführt. Das Konzept der Flächennutzungsplanänderung vom 02.04.2025 mit Begründung lag nach Bekanntmachung in der Zeit vom 22.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und weitere Organisationen und Verbände wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB parallel unterrichtet und zur Stellungnahme aufgefordert.

 

 

  1. Behandlung der eingegangenen Anregungen

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und weiterer Organisatoren und Verbände gingen die nachfolgenden Schreiben ein:

 

 

  1. Öffentlichkeit

 

Während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ging von Seiten der Öffentlichkeit insgesamt ein Schreiben ein. Die eingegangene Stellungnahme wird in der Anlage 1 zu diesem Sitzungsvortrag tabellarisch und – hinsichtlich der Bürgerinnen und Bürger – anonym (Stellungnahme A.1.) behandelt.

 

 

 

 

 

  1. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

 

Stellungnahmen mit Anregungen

 

  1. Bamberg Service mit Schreiben vom 23.05.2025
  2. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege mit Schreiben vom 12.05.2025
  3. Bayernwerk Netz GmbH mit Schreiben vom 14.05.2025
  4. BUND Naturschutz mit Schreiben vom 14.04.2025
  5. Deutsche Telekom Technik GmbH mit Schreiben vom 09.05.2025
  6. Klima- und Umweltamt mit Schreiben vom 13.05.2025
  7. Stadtwerke Bamberg GmbH mit Schreiben vom 16.05.2025
  8. Wasserwirtschaftsamt Kronach mit Schreiben vom 16.05.2025

 

Stellungnahmen ohne Anregungen

 

  1. Amt für Wirtschaft mit Schreiben vom 12.05.2025
  2. Bamberg Service, Abteilung Grünanlagen und Friedhöfe mit Schreiben vom 04.06.2025
  3. Bauordnungsamt - Abteilung Denkmalpflege mit Schreiben vom 24.04.2025
  4. Bayerischer Bauernverband mit Schreiben vom 16.05.2025
  5. Deutscher Wetterdienst mit Schreiben vom 14.04.2025
  6. Handwerkskammer für Oberfranken mit Schreiben vom 29.04.2025
  7. Immobilienmanagement mit Schreiben vom 25.04.2025
  8. PLEdoc GmbH mit Schreiben vom 24.04.2025
  9. Polizeiinspektion Bamberg Stadt mit Schreiben vom 28.04.2025
  10. Regierung von Oberfranken mit Schreiben vom 26.05.2025
  11. Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern mit Schreiben vom 14.05.2025
  12. Regierung von Mittelfranken – Luftamt Nordbayern mit Schreiben vom 10.04.2025
  13. Regionaler Planungsverband Oberfranken-West mit Schreiben vom 14.05.2025
  14. Stadt Bamberg, Fachbereich Baurecht, Abteilung Erschließung mit Schreiben vom 28.04.2025
  15. Stadtjugendamt mit Schreiben vom 08.05.2025
  16. Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH mit Schreiben vom 10.04.2025

 

Die Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind in Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage tabellarisch dargelegt und mit einem entsprechenden Behandlungsvorschlag versehen.

 

 

  1. Änderungen und Ergänzungen zum Konzept der Flächennutzungsplanänderung vom 02.04.2025

 

  •           Ergänzung der Verfahrensvermerke
  •           Ergänzung der verbleibenden Teilfläche des Biotops (BA-1104-005) nach Stadtbiotopkartierung
  •           Ergänzung der Gehölzpflanzung entlang der Forchheimer Straße gemäß Bestand
  •           Redaktionelle Änderungen

 

 

 

 

  1. Beschlussantrag

 

Es wird beantragt, die Behandlung der Stellungnahmen in der im Sitzungsvortrag genannten Form zu beschließen, den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung vom 30.07.2025 zu billigen und die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

 

  1. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Der Stadtrat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregung aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
  3. Der Stadtrat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
  4. Der Stadtrat billigt den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung inklusive Begründung vom 30.07.2025.
  5. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, für den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung vom 30.07.2025 die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
  6. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, für den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung vom 30.07.2025 die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie weiterer Organisationen und Verbände gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

X

1.

Keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von   für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von   für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:   Personalkosten:   Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Finanzreferats:

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